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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-02-12 · Heft 7 (12.2.1897) · p. Seite 74

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 7 (12.2.1897)
Date
1897-02-12
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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gesprochenen Absicht die eigenen Vorschläge derselben besondere Berücksichtigung und Erwägung finden sollen". Im Jahre 1847 hatte sich die Situation allerdings wieder verändert, aber es waren damals nicht in der Sache liegende Motive, welche dem Rabbiner im Gesetz von 1847 nicht die Stellung anwiesen, die ihm gebührt. Wir haben diese Erinnerungen nicht um des historischen Interesses willen anfgefrischt. Wir sind vielmehr der Meinung, daß man auf beiden Seiten aus dieser geschichtlichen Betrachtung viel lernen könne. Vor allem aber meinen wir. daß es für die Rabbiner endlich Zeit wäre, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen und ihre Stellung der geschichtlichen Entwickelung und bcn Anforderungen der Zeit gemäß zu gestalten. Wir haben darum auf die Rekonstruirung des deutschen Rabbiner- Verbandes große Hoffnungen gesetzt, weil wir glauben, daß es die Hauptaufgabe dieses Verbandes wird sein müssen, eine Regelung des Verhältnisses der Rabbiner zu den Gemeinden durchzusetzen. Schon eine Petition sämmtlicher preußischer Rabbiner würde nach dieser Richtung hin eines Eindrucks nicht verfehlen und bei den maßgebenden Parteien des Landtags aus naheliegenden Gründen zweifellos Unterstützung finden. Es giebt auch noch andere Wege zur Erreichung dieses Zieles. Aber gleichviel, welcher Weg eingeschlagen werden soll, etwas muß geschehen, und zwar bald geschehen, um dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu machen, daß in einer Gemeinde die wichtigsten Kultusänderungen ohne Zustimmung, ohne Befragen, ja selbst ohne vorherige Kenntnißnahme seitens des Rabbiners vorgenommen werden dürfen. Die Hauptsache bleibt dabei, daß die Rabbiner selbständig Vorgehen. Denn in jedem modernen Parneß steckt noch immer ein Stückchen Rüben Gnmpertz. Es muß also Sache der Rabbiner bleiben, dem Rabbinerstand die ihm gebührende Stellung zu verschaffen. Die Woche. Berlin, 9. Februar, s ist ein altes, beliebtes Fechterkunststück, in der offenen Arena den Spieß umzukehren und dadurch den Gegner zu erschrecken, um ihn desto leichter verwunden zu können. Nur muß man dabei nicht die Absicht merken, sonst kann der Gegner den Stoß nur zu leicht pariren. Der antisemitische Abgeordnete Liebermann von Sonnenberg hat in der Sonnabendsitzung des Reichstags in so ungeschickter Weise operirt, daß die Absicht der Anwendung jenes alten Kunststückes nur zu deutlich ward, und daß dadurch der Zweck unerreicht blieb. Er sagte unter anderem: „Ich habe dem Freiherrn v. Marschall auch meinen Dank auszusprechen. Ich bin ihm dankbar für die antisemitische Ausbeute, die der Prozeß geliefert hat. Leckert — jüdische Mutter; Lützow — jüdische Frau, Gingolf-Stürk — galizischer Jude, »«verbessertes Vollblut. (Heiterkeit.) v. Tausch hat auch den Auftrag gehabt, die antisemitische Bewegung zu überwachen. Mir war die Mittheilung nichts Neues. Ich habe seit Jahren den Kampf gegen diese Agenten geführt. Mir stand aber nicht die Möglichkeit zu Gebote, in die Oeffentlichkeit zu flüchten. Bon Norrmann könnte ich Ihnen stundenlang fesselnde Miltheilungen machen. Er hatte Beziehungen zu vielen auswärtigen Blättern und in der inländischen Presse zu allen möglichen Blättern, zu freisinnigen und antisemitischen, zu Rabbinerblättern und Blättern der nationalliberalen Partei. Bei Paasch, den er überwachen sollte, führte er sich als Gesinnungsgenossen ein, er werde also die Sache so führen, daß er dabei nicht zu Schaden komme. Er ist von einem Antisemiten nach Xanten als Berichterstatter geschickt worden und hat von dort aus Artikel versandt, daß der Redakteur des „Volk" und der antisemitischen „Neuen Deutschen Zeitung" wegen falscher Ang-den vor Gericht gestellt würden. Gr drängte sich mit Vorliebe an unzurechnungsfähige Personen, wie Ahlwardt. (Zuruf links.) Auf Grund des Treibens dieses Mannes ist bei den Behörden die Meinung über die antisemitische Bewegung entstanden. Wie hat der Staatsanwalt Drescher jüngst in dem Prozeß die antisemitische Partei behandelt! Ich bedaure das außerordentlich. Ich erinnere auch daran, wie kürzlich erst ein hoher Hofbeamter vor Gericht gegen die antisemitische Partei sich geäußert hat. Die antisemitische Bewegung ist monarchisch gewesen von Anfang an, von der Zeit an, wo der Staatssekretär v. Marschall, damals noch Staatsanwalt, im Verein mit unserem verehrten Präsidenten in Mannheim den Reformverein gründete und dort den Kampf gegen die goldene Internationale aufnahm." Man wird den Aeußerungen über die Beziehungen Leckerts und Lützows zu Juden und über die Betheiligung der Herren v. Marschall und v. Buol au antisemitischen Vereinsgründnngen wohl dasselbe Mißtrauer! entgegenbringen dürfen, das alle Behauptungen der antisemitischen Redner an sich erheischen. * Daß das Reichsgericht die Revision in dem Prozes > Sedlac'zek wegen Gotteslästerung in dem Artikel „der jüngstes Ritualmord" verworfen, haben wir bereits gemeldet. Es bleibt also 1 bei dem ersten Erkenntniß, dessen Begründung sicher gegenwärtig von hohem Interesse sein dürfte. In dem beregten Artikel war die Behauptung ausgestellt worden, daß das Ermorden christlicher Kinder zu gottesdienstlichen Zwecken ein alljährliches Vedürfniß des Judenthums sei, um sein Osterfest und seine „große Festwoche" niit dem „Versöhnungstage", feiern zu könuen, und der Verfasser des. betreffeuden Artikels wegen Vergehens .gegen . die Religion (§ 166 j Str.-G.-B.) augeklagt, aber freigesprochen worden, weil erstens eine i Beschimpfung nur vorliege, wenn beschimpfende Ausdrücke gebraucht j seien, zweitens aber, weil der Angeklagte sich im Glauben au die i Wahrheit der von ihm behaupteten Thatsachen befunden habe. Beide I Gründe der Freisprechung erklärte darauf das Reichsgericht flu j unzutreffend. In dem Urtheile vom 2. Juni 189Q (Entsch. b. R.-G. in Strass. Bd. 28 S. 403) führt es aus, daß allerdings erforderlich sei, „daß die in der Beschimpfung liegende Ehrenkränkung durch eine gewisse Rohheit : des Ausdrucks sich kennzeichne". „Damit ist aber nicht gesagt, daß „beschimpfende Aeußerungen" bezw. eine „Beschimpfung" im Sinne des § 166 Str.-G.-B. nur vorliegen könne beim Gebrauch sog. Schimpfworts. Es wird sich vielmehr namentlich fragen, ob nicht im Falle der Behauptung oder Verbreitung von Thatsachen in Bezug auf „Gott" - insbesondere den „Iudengott", d. h. den Gott nach Maßgabe der jüdischen Neligionslehre — oder in Bezug auf eine Religionsgesellschaft — z. B. die jüdische — oder deren Einrichtungen und Gebräuche eine Beschimpfung auch dann vorliege, wenn die behauptete oder verbreitete Thatsache an sich schimpflicher Art ist, mag auch die Form, in der die Behauptung aufgestellt oder die Verbreitung vorgenommen wird, eine besonders rohe nicht sein, namentlich des Gebrauches sog. Schimpfworte entbehren Diese Frage ist zu bejahen; zunächst schon aus dem allgemeinen Grunde, daß Thatsachen so ehrenrühriger Art denkbar sind, daß ihre Zurückführung auf eine Person, eine Gesellschaft, auf gewisse Einrichtungen oder Gebräuche, für diese selbst geradezu schimpflich ist in dern^Sinne, daß die Person rc., von welcher eine solche Thatsache behauptet oder verbreite! wird, eben wegen des Charakters derselben ohne Weiteres der Verachtung preisgegeben ist." Hierin liege keine Verwechselung von Form und Jnhalt. „Vielmehr erfüllt in Fällen dieser Art gerade der Umstand, das die Aeußerung in der Form der Aufstellung ehrenrühriger Thatsache» geschieht, den Begriff der Beschimpfung." Mit Unrecht nahm aber bei Vorderrichter den guten Glauben des Angeklagten an die von ihm be haupteten Thatsachen als Strafausschließungsgrund an; „es handelt sic! hier um den Schutz des religiösen Gefühles Anderer gegen Verletzungen, welche durch Angriffe hervorgerufen werden, die gegen die bestehende staatlich anerkannte Ordnung sich richten. Dazu kommt, daß die Be-

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