Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1897)
- Date
- 1897-01-29
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Und doch ging er nicht weg. Er fühlte, daß um ihn und den eben in die Erde gesenkten Sarg ein unsichtbares Band sich webe, das einefeste Kette für Beide war. ~ Auf dein anderen Ende des Kirchhofes stand eine bunte Menge, ertönten feierliche Gesänge, und ein Kreuz wurde sichtbar. Der Jude ginggebückt zwischen den Bäumen hin und her und führte mit sich selbst ein Gespräch. Das Thor des Kirchhofs war weit geöffnet; aber er ging nicht. Er setzte sich sogar unter einen Baum. Da reckte er plötzlich den Hals empor und blickte auf eine gelbe Sandfläche in der Nähe. „Was ist das?" murmelteer. „Was bedeutet das? Ist es das? Ich dachte nicht, daß man es von hier sehen kann." Hinter einer niedrigen Mauer sah er Grabsteine. Dort war es nicht wie hier : Bäume, Blumen, prunkende Grabmäler. Dort war nur eine Maffe von einfachen Steinen, die jetzt in der Sonne röthlich schimmerten, und ringsherum nichts als gelber Sand. Das war der jüdische Friedhof. Berek stützte den Ellbogen auf das Knie, vergrub sein Gesicht in die Hand und sagte leise: „Das ist Dein Ende und das meine!" Lange noch blieb er unter dem Baupt sitzen. Ueber die beiden Kirchhöfe, der eine in Blumen und goldenen Kreuzen prangend, der andere mit schmucklosen Steinen ans gelbem Sande, spannte dasselbe Himmelsblau das Band des Ewig-Menschlichen. Fitterarische Mittheilungen. — Bekanntlich haben die Juden des Mittelalters, obgleich sie von jeder Theilnahme am gesellschaftlichen und rvissenschastlichen Leben ausgeschlossen waren, recht beachtenswerthe Leistungen auch in den profanen Wissenschaften aufzuweisen. Sprachforscher, Dichter und Philosophen, Astronomen, Geschichtsschreiber und Geographen, Aerzte, Naturforscher und Mathematiker finden sich unter ihnen. So manches ist durch Forschungen neuerer Zeit in weiteren Kreisen bekannt geworden. Andere harren noch ihrer Entdeckung oder Bekanntwerdung durch fachkundige und vorurtheilsfreie Gelehrte. Solche Forschungen nützen nicht nur der betreffenden Wissenschaft, sondern auch der gesummten Judenheit, insofern immer wieder der — heutzutage leider nöthige — Beweis erbracht wird, daß die Juden zu wissenschaftlicher Thätigkeit gerade so befähigt sind, wie die Nichtjuden. Darum ist auch die Schrift von Professor Gustav Wertheim: „Die Arithmetik des Elia Misrachi, ein Beitrag zur Geschichte der Mathematik" (Braunschweig, bei Bieweg u. Sohn) freudig zu begrüßen. Was den wissenschaftlichen Werth dieser Schrift anlangt, so ist er bei einem Gelehrten von Wertheims Rufe selbstverständlich und kann hier füglich unbesprochen bleiben. Worauf ich aber an dieser Stelle aufmerksam machen möchte, ist, daß sowohl die Einleitung als auch das, was über Misrachis Quellen und über Zweck und Plan seines Werkes berichtet wird, durchaus so geschrieben ist, daß auch ein Nichtmathematiker es verstehen kann. Besonders interessant ist es auch, daß gewisse, zu Misrachis Zeit beliebte Klassen von Aufgaben bei diesem gänzlich, fehlen. Bei Misrachi treffen wir z. B. keine Spieler, keine Beute theilenden Söldner und namentlich keine Zins nehmenden Gläubiger. Schon Sebastian Münster, der seit 1529 in Basel Theologie und Hebräisch lehrte und das Werk kennen lernte, veranstaltete (wie Wertheim berichtet) einen Auszug daraus und sagt in der Vorrede, daß er sich glücklich schätze, jetzt auch etwas anderes mit seinen Hörern lesen zu können, als nur Bibel, und zugleich die Behauptung widerlegen zu können, die Juden seien jeder wissenschaftlichen' Thätigkeit entfremdet, und man fände bei ihnen nichts als leere Traditionen und talmudischen Unsinn. Eine Zusammenfassung der Leistungen der Juden in der Mathematik wäre ein verdienstliches Werk und Professor Wertheim gewiß der Mann dazu; vielleicht unternimmt er es noch. Seinen Misrachi aber mögen auch die gebildeten Laien, namentlich aber die Freunde der jüdischen Litteratur nicht unbeachtet lassen. Dr. B. Kuttner. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! ie in der letzten Nummer Ihres Blattes mitgetheilte neue Verfügung des Justizministers, betreffend die rituelle Verpflegung jüdischer Gefangener, enthält keine Vergünstigung, die nicht bereits schon früher in entgegenkommender Weise von den Behörden gewährt worden wäre, sondern^ scheint nur die vereinzelten Bestimmungen des Gefängniß - Reglements generell zusammenzufassen. Ich möchte mir gestatten, auf die hiesigen Verhältnisse hinzuweisen, und ich glaube, daß dieselben anderwärts ähnlich liegen dürften. Schon im Jahre 1890 erklärte mir die hiesige Staatsanwaltschaft, daß sie „gegen die Verabreichung von rituell zubereiteten Speisen an die im hiesigen Gerichtsgefängnisse deternirten jüdischen Gefangenen während des Pasfahfestes seitens der israelitischen Gemeinde nichts einzuwenden habe." Gleichzeitig ersuchte mich die Behörde, „einen jüdischen Speisewirth zu nennen, welcher dem Ersten Staatsanwalt schriftlich Vorschläge über Art und Preis der Beköstigung machen möge". Die Beschaffung der Speisen seitens der Anverwandten eines Gefangenen ist allerdings auf Grund des § 66, Absatz 1 des Gefängniß-Reglements ausgeschlossen (vergl. auch Wulff, Gefängnisse der Justizverwaltung 1890, S. 386). Anläßlich eines besonderen Falles schrieb mir der Justiz minister Schelling in einer Zuschrift vom 6. Juli 1892 u. a., daß er „in einzelnen Fällen gestattet habe, daß jüdischen Gefangenen zur Zeit des jüdischen Osterfestes rituell zubereitete Speisen unter Beobachtung der reglementarischen Vorschriften über Selbstbeköstigung verabfolgt werden dürfen". Eine allgemeine Zulassung der rituellen Beköstigung für Strafgefangene jüdischen Glaubens hielt der Herr Minister in den Gefängnissen der Justizverwaltung nicht für ausführbar. Und so wird hier seit Jahren auf meinen Antrag ohne Weiteres gestattet, daß die jüdischen Strafgefangenen vom Vormittag des Rüsttages zum Passahfeste an bis zum Ausgang der Festtage durch einen jüdischen Speisewirth rituelle Kost durch Vermittelung der Gefängniß-Jnspektion erhalten. Dieselbe Vergünstigung galt auch bisher schon für Untersuchungsgefangene bis zum Tage ihrer Verurtheilung. Ferner ordnet bekanntlich das Reglement an, daß jüdische Gefangene am. Sabbath, an den Festtagen und am Purim auf ihren Wunsch von der Arbeit entbunden werden müssen, dafür aber am Sonntag beschäftigt werden können. Auch jüdische Erbauungslektüre ist gestattet, und schließlich wurde mir von der Staatsanwaltschaft genehmigt, an jedem Sonnabend in einem besonderen, mir zur Verfügung gestellten Raum den Gefangenen religiösen Zuspruch zu gewähren. Zur ungestörten Verrichtung ihrer Andachten wird den jüdischen Gefangenen für die Dauer der Festtage eine gemeinsame Zelle überwiesen. Die neue Ministerialverordnung scheint demnach nur die schon bisher geltenden Einzelbestimmungen noch einmal zusammenzufassen, ohne an ihnen Wesentliches zu ändern. Jedenfalls gebührt der Justizbehörde Dank, daß' sie auch an den Plätzen, wo keine offiziellen jüdischen Strafanstalts-Seelsorger wirken, durch ihre Verfügungen Gelegenheit giebt, die jüdischen Gefangenen, deren Zahl übrigens in den Gefängnissen der Provinzstädte im Allgemeinen eine minimale ist, durch tröstenden und bessernden religiösen Zuspruch sowie durch möglichste Erfüllung religiöser Wünsche auf den Weg zur Rückkehr in die menschliche Gesellschaft zu führen. Hochachtungsvoll Ratibor, 24. Januar. Dr. Adolf Blumenthal. * Sehr geehrter Herr Redakteur! «ach den „Mittheilungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" Nr. 44 hat Herr Dr. M. Silberstein, Mitglied des .Büreaus, auf dem siebenten Gemeindetage eine Aeußerung gethan, die irrthümlich auf das Kinderheim in Diez vielfach bezogen wurde und ihrem Inhalt nach geeignet ist, das Kinderheim zu schädigen, da das Unternehmen als „in fahrlässiger und unsolider Weise gehandhabt" bezeichnet wurde. In Wirklichkeit bezog sich diese Kritik auf ein vor zwei Jahren in Diez versuchtes Privatunternehmen zur Unterbringung von Waisen, was aber der Uneingeweihte aus dem Wortlaut des gedruckten Referats nicht entnehmen kann. Die Unterzeichnete Verwaltung wandte sich deshalb