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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-01-29 · Heft 5 (29.1.1897) · p. Seite 50

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 5 (29.1.1897)
Date
1897-01-29
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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schon früh gefestigt werden in dem Glauben, gestählt' gegen die Angriffe auf denselben, und mancher Zweig an dem gottlob noch breiten Geäste, der schon morsch zu sein' schien, wird durch die Ein-' Wirkung der 'erfrischenden Kraftdie von? diesen Stsitten ausgeht, neuen Saft und neue Festigkeit erhalten. Es ist die höchste Zeit, daß aus der allgemeinen Erschlaffung, die dem Fortbestand des Judenthums schon gefährlich zu werden droht, ein neuer Aufschwung : hervorbricht: Das jüdische Lehrerinnenseminar ist für d i e s e n A u f sch w u n g' e in g e w i ch t i g e r, n i ch t z n e n t b e h r e nder Faktor. Möge es bald, vor allem in Berlin, der Reichs-. Hauptstadt, die über alle dazu gehörigen geistigen und materiellen Kräfte verfügt, erstehen! w Vie Woche. Berlin, 26. Januar, n der vergangenen Woche ist es nicht weniger als dreimal vorgekommen, daß antisemitische Redakteure Richter wegen „Befangenheit" abgelehnt haben. Diese drei, Fälle sind aber so charakteristisch, daß es sich wohl verlohnt, die Aufmerksamkeit auf diese antisemitische Praxis zu lenken. Der erste Fall "betraf, wie bereits erwähnt, den Senatspräsidenten beim Reichsgericht Dr. Löwenstein, der kein Jude ist. Dieses Ablehnungsgesuch hat nun das Reichsgericht als unbegründet zurückgewiesen, nachdem der Abgelehnte sich amtlich dahin geäußert hat, daß er sich nicht befangen fühle. Ein' neuer Termin ist auf den 29. Januar angesetzt worden. Der zweite Fall betraf einen Schöffen, den der Redakteur eines hiesigen Antisemitenorgans ablehnte, weil dieser als Jude ohne Befangenheit nicht zu iMeilen vermöge , da es sich um angebliche Beleidigungen eines Glaubensgenossen, eines Hamburger Rechtsanwalts, handele. Der Gerichtshof mußte auch in diesem Falle dem Ablehnüngsantrage Folge geben. Da er dann aber wiederholt in die Lage kommen könnte, beschlußunfähig zu sein, erklärte er sich für unzuständig und verwies die Sache an die Strafkammer, was jedenfalls dem Herrn Antisemiten nicht sehr angenehm sein dürfte. Der merkwürdigste ist aber der dritte Fall. In Karlsruhe lehnte ein . angeklagter antisemitischer. Redakteur den Vorsitzenden der Strafkammer, Landgerichtsdirektor Fieser, wegen Befangenheit ab, weil dieser, ' als Vorsitzender der nationalliberalen Kammerfraktion im ' badischen Landtage, die antisemitische Bewegung scharf verurtheilt - habe. Der Gerichtshof gab auch diesem Anträge statt. Wenn das so fortgeht, werden die Richter künftig zu jeder Verhandlung ihren Stammbaum mitbringen müssen, und jeder christliche Richter, der einmal auf der Straße oder in einem Restaurant mit einem Juden gesehen worden ist, wird Gefahr laufen, von einem Antisemiten, dem es vielleicht nur darum zu thun ist, den Prozeß in die Länge zu ziehen, wegen Befangenheit abgelehnt zu werden. Die „Kölnische Zeitung" hat bei dieser Gelegenheit auf dieses „staatsgefährliche ' demagogische Treiben des Rassenantisemitismus" hingewiesen.. Und auch die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schließt sich diesem Verdikt an mit der Bemerkung, daß es bei Zulassung derartiger Ablehnungsgründe sehr bald dahin kommen könnte, daß eine Strafkammer überhaupt nicht mehr besetzt werden kann. . * Die Unterrichtskommission des Abgeordnetenhauses verhandelte in der vorigen Woche über eine Petition der Syttagogeugemeinde zu Aachen, den jüdischen Relig ionsunterricht im dortigen Kaiser Wilhelm-Gymnasium betreffend. Auf Antrag des Centrtuns-Vertreters ging die Kommission über die Petition zur Tagesordnung über, da „der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als allgemein verbindliches Fach nicht anerkannt sei und deshalb eine Verpflichtung zu seiner Einrichtung nicht bestehe, nach der Verwaltungspraxis aber den Synagogengemeinden unter allen Umständen die Hälfte der Kosten 'bei der Einführung auferlegt würde." In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 23. d. Mts. kam nun die Petition zur Verhandlung und erfuhr auch hier dasselbe Schicksal, nämlich Uebergang zur Tagesordnung. Bei der Bedeutung des Gegenstandes geben wir die Verhandlung nach dem stenographischen Protokoll wieder: Berichterstatter ’ Abgeordneter Sey ffardt (natlib.): Der Vorstand der Synagogengemeinde zu Aachen bittet das Abgeordnetenhaus, dahin wirken zu wollen, daß im dortigen Kaiser Wilhelms-Gymnasium jüdischer Religionsunterricht auf Kosten dieser Anstalt ertheilt werde. Die Bittschrift ist schon im vergangenen Jahre an das Hohe Haus gelangt, aber nicht zur Verhandlung ' gekommen. Der Vorstand hat sich zuerst an den Direktor der Anstalt gewandt und von diesem als Antwort im Aufträge des Provinzialschulkollegiüms die Frage gestellt erhalten, ob der Vorstand der Synägogengemeinde für den Fall der Genehmigung bereit sei, die Kosten des Unterrichts zu übernehmen. Der Vorstand glaubte in Beantwortung der Frage mit Fug und Recht beanspruchen zu dürfen, daß die Einrichtung auf Kosten der Anstalt getroffen werde, da von den jüdischen Schülern ebenso viel Schulgeld wie von den christlichen erhoben werde, und alle Preußen gemäß der Verfassung vor dem Gesetze gleich sind. Das Provinzialschulkollegium erklärte darauf am 9. Oktober 1895. sich nicht in der Lage zu befinden, der Einrichtung des Religionsunterrichts näher zu treten. Am 18. November desselben Jahres wendet sich der Vorstand sodann an den Herrn Unterrichtsminister mit der Bitte, die Einrichtung verfügen zu wollen. Die Antwort erfolgt am 14. Dezember 1895 mit dem Bemerken, daß der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als ein allgemein verbindliches Fach nicht anerkannt iü, und daß demgemäß seitens der Unterrichtsverwaltung auch eine Verpflichtung zur Einrichtung desselben nicht besteht. Ob und in welchem Umfang eventuell eine staatliche Schule zu den Kosten des von der Synaqvqengemeinde beantragten wahlfreien jüdischen Religionsunterrichts beizutragen in der Lage sei, hängt von dem Ergebnib der Prüfung im konkreten Falle ab. Vorausgesetzt wird dabei unter allen Umständen, daß die Synagogengemeinde mindestens die Hälfte der betreffenden Kosten' übernimmt. Der Herr Minister glaubt, nach dieser Maßgabe dem Vorstand überlassen lassen zu können, die Angelegenheit in anderweite Erwägung zu nehmen. Die Kommission hat nach eingehender Berathung des Gegenstandes in Anwesenheit von zwei Kommissarien der königlichen Staatsregiernng sich zu der Ansicht vereinigt, daß die den Israeliten zustehende vollständige Gleichheit vor dem Gesetz mit den Christen nicht zur Folge hat, daß an den höheren Staatsschulen ein besonderes Religionsunterricht für jüdische Kinder stattfinden muß. Nach den bestehenden Bestimmungen haben wir in Preußen nur zw ei anerkannteReligionsgesellschäften, die protestantische und katholische; die anderen Religionsgesellschaften, darunter auch die Synagogengemeinden, werden als tolerirte betrachtet, denen in der hier in Betracht kommenden Beziehung die volle Gleichberechtigung bisher durch die Gesetzgebung und die ministeriellen Bestimmungen . nicht zugestanden ist. Die Kommission hat die vorliegende Gelegenheit nicht für geeignet erachtet, in die Frage einzutreten, ob es erwünscht sei, in dieser Beziehung eine Aenderung herbeizuführen, sondern sich dahin geeinigt, dem Hohen Hause vorzuschlagen, über die Petition, weil die Beschwerde über Gesetzesverletzung als unzutreffend zu erachten, zur Tagesordnung überzugehen. Abgeordneter Freiherr v. Erffa-Wernb nrg (kons.): Zur Beurtheilung dieser Petition gehört meines Erachtens unbedingt die Kenntnißnahme des Prozentsatzes der Frequenz der Schüler nach der Konfession. Ich gestatte mir die Anfrage an den Herrn Referenten, in welchem Maße jüdische Schüler an diesem Gymnasium in Aachen betheiligt sind.

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