Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1897)
- Date
- 1897-01-22
- Page
- Seite 42 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228202-3228207--53423-3267345- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 , wurde ferner beschlossen, auf dem Wege der Petition bei den | Ministerien und an noch höherer Stelle für die rechtliche. Stellung der Lehrender israelitischen Religion einzutreten. In einer Zeit, in welcher alle Stände das Bestreben'zeigen, sich zusammenzuschließen, indem sie richtig erkennen, daß. nur durch Vereinigung aller Kräfte Selbsthilfe geschaffen werden könne, in einer Zeit,, in welcher keine Gesellschaftsklaffe es verabsäumt, nicht nur auf die Verbesserung der gegenwärtigen materiellen Lage bedacht zu sein, sondern auch für eine ausgiebige zukünftige Altersversorgung alle Hebel in Bewegung zu setzen, in einer solchen Zeit wird es wohl nicht unpassend sein, das Augenmerk der betheiligten Faktoren auf Männer zu lenken, die zwar infolge ihres Berufes auch einen Stand bilden, die sich aber bisher wie es scheint ihrer gemeinsamen Interessen wenig bewußt waren: es sind dies die israelitischen Religionslehrer an unseren Mittelschulen. Wie stiefmütterlich dieser Stand behandelt wurde, ersieht man daraus, daß sowohl bei der Feststellung und Durchführung des neuen Pensionsgesetzes, als auch bei der in .Aussicht genommenen Be am teu gehn ltsregulirung auf diese Lehrpersonen von der Regierung in gar keiner Weise Rücksicht genommen wurde; die israelitischen Religionslehrer bestehen einfach nicht, weder für den Herrn Referenten des Unterrichts-Budgets, noch für seine Exzellenz den Herrn Minister. Ja, wir gehen noch weiter, sie bestehen auch nicht. für die israelitischen Kultusgemeinden, die eigentlich berufenen Vertreter der geistlichen Einrichtungen unserer Religionsgenossenschaft, die Wahrer des religiösen Unterrichts unserer Jugend. Quod non est in actis, non est in mundo, dieser alte juristische Grundsatz findet seine traurige Anwendung auf Männer, die ihre Pflicht als Lehrpersonen gerade so erfüllen muffen, wie alle anderen Vertreter ihres Faches an unseren Mittelschulen, die aber dem Range nach neben den Turn- und Gesangslehrern ihren Platz finden, den erhebenden offiziellen Titel Nebenlehrer führen, auf eine Erhöhung ihres kärglichen Gehaltes, genannt Remuneration, keinen Anspruch, haben, wenn sie erkranken, einfach vor die Thür gesetzt werden und selbst dazu schauen, mögen, wie sie sich ihre alten Tage versorgen, oder wenn sie dienstuntauglich werden, ihr Leben fristen. Haben wir da nicht auch einen Theil der großen, weltbewegenden sozialen Frage in erschreckender Form vor uns? -- Und doch haben die meisten dieser Lehrkräfte akademische Studien gemacht, neben den einschlägigen Gegenständen ihres Faches oft ans anderen Fachgruppen die Lehramtsprüfung abgelegt und sehr häufig den philosophischen Doktorgrad sich erworben. Was' die Zahl der israelitischen Schüler betrifft, so ist ja diese, besonders an unseren Gymnasien, wie von Jedermann, von Freund und Feind zugestanden wird, eine große, und unsere Gegner kann man von nichts so häufig sprechen hören, als von der Verjudung unserer Mittelschulen. Und alle diese Juden haben, mit Ausnahme eines einzigen Falles, in Brody nämlich, nicht eine einzige systemisirte Lehrkraft für ihre Religion! Ja, wir gehen noch weiter. Während für die katholischen Schüler, selbst wenn nur fünf in einer Klasse sind, wöchentlich zweimal der Religionsunterricht ertheilt wird, werden an sehr vielen Anstalten die Israeliten von je zwei oder drei Klaffen zu einer Abtheilung zusammengezogen, und ohne Rücksicht auf das pädagogisch-didaktische Moment wird Jünglingen der verschiedenen Altersklaffen der Unterricht ertheilt. Da wäre es nun zunächst am Platze^HHMm von Seite unserer einflußreichen Vertreter eingriffe, und besoiwh-^.e Wiener Kultusgemeinde würde sich ein Verdienst erwerben, welin sie. darauf sähe, daß man ihrer Konfession und deren Lehrern* die ihnen gebührende Stellung einräume. — Die neuen Satzungen unserer Kultusgemeinden geben ihnen ein.Recht, einen Religionslehrer gegebenenfalls auch von. [einem Amte.disziplinärster I' zu entfernen; haben diese Gemeinden auch nicht, die Pflicht, dafür zu sorgen, daß den Lehrern ihrer Religion jener Rang gegeben werde, welcher ihnen vermöge ihrer Studien und ihrer Leistungen gebührt? An kleineren Orten, wo auch die Zahl der Schüler eine geringere ist, leitet den israelitischen Religionsunterricht gewöhnlich der Orts- Rabbiner. In größeren Städten, wir denken da an Wien, Prag, Krakau, Lemberg, Brünn, Olmütz rc., sind für diesen Unterricht eigene Lehrkräfte bestimmt. Es wäre nun, ich will da positive Vorschläge machen, an der Regierung, von den betreffenden Kultus-Vorständen die pädagogisch-didaktische Eignung der Lehrpersonen prüfen zu lassen, darauf zu sehen, ob diese gesetzmäßig ihre Studien gemacht, ob sie an inländischen Gymnasien maturirt und an Universitäten ihre Prüfungen abgelegt haben; dann müßte die Zahl der israelitischen Schüler an den betreffenden Mittelschulen festgestellt werden, und wenn alle Faktoren zu einem solchen Ergebnisse führen, welches die Systemisirung einer Lehrkraft für die israelitische Religionslehre nöthig macht, sollte sofort dazu geschritten werden, das ist doch, um von allem anderen nicht zu sprechen, ein Gebot der Gerechtigkeit und der jetzt so gern betonten Billigkeit. Niemals wurde das Wort von der religiös - sittlichen Erziehung so häufig im Munde geführt wie heute; der Religions - Unterricht wird jetzt auch an Anstalten eingeführt, wo er nicht bestand, wir wollen hier nicht untersuchen, ob zu seinem Nutzen oder Schaden; wenn es aber gilt, Vertretern dieses Faches eine würdige Stellung zu geben, ja Bauer, das ist etwas anderes. — Oder bedürfen die israelitischen Schüler nicht auch dieser religiös-sittlichen Erziehung? Und glaubt man, daß der Unterricht in förderlicher Weiseertheilt wird, wenn dies von Männern geschieht, die mit des Tages Noth zu kämpfen haben, denen keine Allssicht auf eine Beförderung wiilkt, . und die keine gesicherte Altersverse-rguttg zu erhoffen haben? —Gebet - auch den israelitischen Religionslehrern, was dieser Männer ist, dies rufen wir den maßgebenden Faktorell zu, ehe noch das Gesetz zur Ausführung kommt, das bestimmt ist, die Gehalte der Beamten und staatlichen Lehrpersonell zu regeln. Sorget für die Lebenden uild vergeffet nicht der Hinterbliebenen der Verstorbenen. Jlldem man voll Seite der Regierung den israelitischen Religionslehrern die Stellung eiliräumt, die ihnen gebührt, macht Ulan nur eill viele Jahre bestehendes Unrecht wieder gut, man benimmt diesen Männern eine schlvere Sorge für die Gegenwart und Zukunft unb fördert dadurch die Zwecke des Unterrichts, was ja als höchstes Ziel uns allen vor Augen schwebt. — Diese Rechtsverhältnisse kräftig zu betonen, wird das Ziel sein müffen für den Religionslehrerverband, der mm am 28. vorigen Monats ins Leben getreten ist. Da wird es zunächst nothwendig sein, daß alle Sonderbestrebungen von Einzelnen, so sehr sie auch sonst Berechtigung haben mögen, dem Wohle der Gesammtheit untergeordnet werden. Weml auch hier die alten Gegensätze hervortreten sollten, welche so unheilvoll lmd so zersetzelld auf das Judenthum eiugewirkt habeil, welln hier nicht Einigkeit herrschen wird, wo sie so Noth thut in dieser immer duickler werdenden Zeit', dann werden wir es weiter dulden müffen, als Nebenlehrer bezeichnet zu werden; wir werden weiter unsere Ausilahmsstellung im Lehrerkollegium einnehmm, auf keine Altersversorgung Anspruch haben und unsere Wittwen und Waisen einer ungewissen Zukunft preisgeben. — Daß d.ie Anfänge gemacht wurden, um die unwürdige Stellung des israelitischen Religionslehrers an unseren Mittelschulen endlich zu verbessern, dies wollen wir den wackeren Münneril, welche, sich dieser Aufgabe mit Uneigennützigkeit und Selbstaufopferung unterzogen, als besonderes Verdienst'anrechnen. Sie haben ihre kostbare Zeit einem edlen Zwecke gewidmet. Aber auch das Judenthum