Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1897)
- Date
- 1897-01-15
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Anstalt gehört ein großer Garten, der freilich jetzt in winterlicher Starre daliegt, aber zur Sommerszeit sicherlichmanchen Unglücklichen Augen und Lungen laben wird. Doch nicht blos für das leibliche Wohlergehen der Kranken ist in ausgiebigster Weife vorgesorgt. Die Gründer der Anstalt wußten gar wohl, daß es eine recht einseitige Hilfe wäre, wenn sie blos darauf sich beschränken würden. Sie wußten gar wohl, daß besonders der Jude und ganz besonders der kranke Jude das tiefe Bedürfnis; empfindet, sich mit seinem Gotte zu verständigen, ihn in der Väter Weise zu suchen und zu finden. Und in dieser Erkenntniß verfügten sie, daß auch eine Stätte zur Gottesverehrung in dem Hause errichtet werde. Die Synagoge befindet sich im ersten Stockwerke; sie hat für ungefähr 100 Personen Raum und ist glänzend und mit Komfort ausgestattet. Auch hier ist alles aufgewendet, um Herz und Sinn der Kranken zu erfreuen und sie mit ihrem Schicksale zu versöhnen. So verlassen wir beruhigt, und getröstet das Haus. Das Loos unserer ärmsten Mitbrüder und Mitschwestern ist doch erheblich gemildert, und dies —dank dem Geiste der Barmherzigkeit, der ja doch trotz alledem und alledem nicht ausstirbt in Israel. fg. Bericht Ilster dir TlMiglreil drs Merstandes;üd. Frhrervereinr nn Aentschen Reiche für das Jahr 1896. fas Einigungswerk, das die Delegirten der Provinzialvereine jüdischer Lehrer unter der treuen Mithilfe des D. I. G.-B. in den unvergeßlichen Tagen des 25. und 26. Dezember vorigen Jahres schufen, besteht nunmehr ein Jahr. In reger Schaffensfreudigkeit haben sich die Männer, die durch das Vertrauen der Delegirten zur Leitung der Geschäfte berufen worden sind, alsbald den Aufgaben unterzogen, die zur Hebung der sozialen und materiellen Lage des jüdischen Lehrerstandes und damit zur Förderung der jüdischen Schule geeignet schienen; und sind auch trotz der ernsten, mühevollen Arbeit 0 sichtbare Resultate ihrer Bemühungen vorerst nur in bescheidenen Anfängen zu erblicken, so ist doch auf allen Gebieten in dem ersten Jahre der sichere Grund gelegt worden, der in langsamem, aber sicherem Fortschreiten hoffentlich allerorten zu dem erwünschten Ziele führen wird. Von den 19 Bereinigungen jüdischer Lehrer mit ca. 1100 Mitgliedern, die bei Begründung des Verbandes bestanden, traten theils sogleich, theils im Laufe des Jahres 14 Vereine mit 703 Mitgliedern dem Verbände bei; die Israelitische Lehrerkonferenz Hessens (ca. 40 Mitglieder) hat die Entscheidung über den Beitritt bis zum nächsten Jahre vertagt, der Verein jüdischer Lehrer für das Großherzogthum Hessen (ca. 90 Mitglieder) hat den Beitritt vorläufig abgelehnt, will aber mit dem Verband in freundschaftlichen Verkehr treten und alle gemeinnützigen Bestrebungen desselben unterstützen, der israelitische Lehrerverein für das Königreich Baiern (164 Mitglieder) hatte bereits vor Begründung des Verbandes die Erklärung abgegeben, daß er auf Grund des baierischen Vereinsgesetzes an einem jüdischen Lehrerverband nicht theilnehmen dürfe, aber die Interessen des Verbandes soweit als möglich zu fördern und zu den seinigen zu machen gedenke; von dem Württembergischen Unterstützungsverein für israelitische Lehrer und Vorsänger (56 Mitglieder) sowie von dem deutschen Reichsverbcind jüdischer Religionslehrer ist eine offizielle Erklärung an den Verbandsvorstand nicht gelangt?) J) Die Zahl der eingegangenen Schreiben betrug 247, die der abgesandten 246, die laufenden Angelegenheiten wurden innerhalb des Verbandsvorstandes durch 2 Sitzungen und 27 Rundschreiben erledigt. 2) Nach Abfassung dieses Berichtes ist am 24. Dezember eine Erklärung des „geschäftsführenden Ausschusses des deutschen Reichsverbandes jüdischer Religionslehrer" eingegangen, welche sich inhaltlich mit dem Beschluß des Vereins jüdischer Lehrer für das Großherzogthum Hessen deckt. Eine der ersten Aufgaben des Berbandsvorstandes war es, in allen denjenigen Provinzen, die einer Vereinigung jüdischer Lehrer ermangelten, eine solche zu schaffen, um alle Mitglieder unseres. Standes in die Organisation einzufügen. Die dahinzielenden, bisweilen recht langwierigen Verhandlungen sind von erfreulichem Erfolge begleitet gewesen. ' Der Verein israelitischer Lehrer des Regierungsbezirks Köslin hat sich zu einem Provinzialverein Pommern ausgestaltet, neu gegründet wurden der Verein jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg sowie der Verein jüdischer Lehrer Westpreußens, so daß gegenwärtig der Verband der jüdischen Lehrervereine aus 16 Vereinen mit ca. 8 00 Mitgliedern besteht (* 2/3 sämmtlicher jüdischen Lehrer Deutschlands, Vs sämmtlicher Lehrer Preußens, soweit sie Vereinigungen angehören). Die ersten Monate des Jahres galten der inneren Organisirung sowie der Abfassung der Verbandssatzungen auf Grundlage der von der Delegirten-Bersammlung festgestellten Leitsätze: Eine Registratur und ein Verbandsarchiv wurden angelegt, die Satzungen einer wiederholten, sorgfältigen Prüfung unterzogen. Mitte April konnte diese Zeit der Thätigkeit, nachdem die Verbandssatzungen den einzelnen Vereinen zugestellt waren, als abgeschlossen gelten. In diese Zeit fielen indeß noch andere wichtige Aufgaben, die von dem Berbandsvorstand erwogen und zur Ausführung gebracht werden mußten. Das Lehrerbesoldungsgesetz nahm in der Form, wie es von der Staatsregierung dem Hause der Abgeordneten vorgelegt worden war, auf die besondere Lage der jüdischen Lehrer keine Rücksicht. Der Berbandsvorsiand erließ demzufolge am 21. Februar an die Vereine die Aufforderung, sich einer von ihm entworfenen Petition an das Abgeordnetenhaus anzuschließen: 1. den § 5 des Gesetzes folgendermaßen zu formuliren: „Die Alterszulagen sind nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse in der Weise zu gewähren, daß unter Anrechnung der an einer , im öffentlichen Interesse wirkenden Privatschule zugebrachten Dienstzeit der Bezug sieben Jahre nach dem Eintritt in den Schuldienst stattfindet; 2. das kirchliche Einkommen auch der jüdischen Lehrer an öffentlichen Schulen, weil aus besonderer Mühewaltung fließend, auf das Gehalt nicht anzurechnen." — Mit mehr als 300 Unterschriften versehen ging diese Petition an das Abgeordnetenhaus ab; die in derselben ausgesprochenen Petita schienen der sicheren Erfüllung gewärtig — da brachte die Ablehnung des Entwurfs im Herrenhause auch unsere Hoffnung vorläufig zum-Scheitern. Sogleich nach der Vorlage des umgestalteten Entwurfs des Lehrerbesoldungsgesetzes in dieser Session unterzog der Verbandsvorstand denselben in Gemeinschaft mit den Herren Kollegen Graf-Essen und Steinhardt-Magdeburg einer Prüfung und erörtete eingehend die Frage, ob eine erneute Petition an das Abgeordnetenhaus von den jüdischen Lehrern zu richten sei. Da unser vorjähriges Petitum in diesem Entwurf erfüllt ist, lag höchstens die Frage der Erwägung nahe, ob nicht auch die von den jüdischen Gemeinden unterhaltenen Religionsschulen zu den in § 11 des Entwurfs genannten Anstalten, welche in Bezug auf Anrechnung der Dienstjahre den öffentlichen Schulen gleich geachtet werden, ausgenommen werden könnten. Leider ließ die Fassung der Einleitung zu dem genaunten Paragraph, wonach lediglich solche Privatschulen in Betracht gezogen werden sollen, in denen nach dem Lehrplan einer öffentlichen Volksschule unterrichtet wird, eine Petition von vornherein als aussichtslos erscheinen, und so nahm der Verbandsvorstand von der Abfassung einer erneuten Bittschrift Abstand. Von Beginn seiner Arbeiten an hatte der Vorstand es als vornehmste Pflicht angesehen, in eine sorgfältige Prüfung der Lehrerfrage vor allem in eingehende Berathung über Mittel und Wege zur Verbesserung der materiellen Lage des jüdischen Lehrerstandes einzutreten. Mehrfache Umstände, u. a. die Vorlage des Lehrerbesoldungsgesetzes, erheischten eine Beschleunigung der Angelegenheit, soweit sie überhaupt zu ermöglichen war. Der Vorstand kam schließlich überein, für die Behandlung dieser Frage die gesammte jüdische Lehrerschaft, soweit sie in den Vereinen vertreten ist, zur Mitarbeit heranzuziehen und erließ unter dem 22. Februar ein Rundschreiben an die einzelnen Vereinsvorstände, in welchem er unter Hinweis auf § 9 b und c der Verbandssatzungen dieselben ersuchte, wenn irgend möglich noch für die diesjährige Versammlung ihres Vereins folgendes Thema als ersten Punkt der Tagesordnung festzusetzen: „Auf welche Weise läßt sich am besten und