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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-01-01 · Heft 1 (1.1.1897) · p. Seite 12

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 1 (1.1.1897)
Date
1897-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 Sprechsaat. Geehrter Herr Redakteur! Ihrer Nr. 50 der „Allgem. Zeitung des Judenthums" befindet M sich ein Bericht aus Breslau, in Bezug auf welchen ich Sie um Aufnahme folgender Berichtigung bitte: In der Versammlung des liberalen Wahlkomitees wurde der neu begründete- -Verein für die Interessen der jüdischen Gemeinde von Herrn Haber angegriffen. Zur Abwehr dieser Angriffe nahm zuerst Herr Rechtsanwalt Dr. Kempner das Wort, nach diesem sprach der Unterzeichnete und führte alles Dasjenige klar und sachlich aus, was in Ihrem Bericht Herr Rechtsanwalt Kempner gesagt haben soll. Es ist ferner unrichtig, daß der Verein Herrn Oschinsky als Kandidaten zur Repräsentanten-Wahl ausgestellt hat. In der Mitglieder-Versammlung vom 30., in welcher eine endgiltige Aufstellung der Kandidaten«Liste genehmigt wurde, ist Herr Oschinsky nicht aufgestellt worden. Hochachtungsvoll Breslau, 19. Dezember. H. Klemperer, Schriftführer d. Vereins f. d. Interessen d. jüd. Gemeinde. * Sehr geehrter Herr Redakteur! ie Anfrage des Herrn Rechtsanwalts Dr. Meyer (Hannover) in Nr. 51 Ihrer geschätzten Zeitschrift veranlaßt mich. Sie darauf aufmerksam zu machen, daß es eine Uebersetzung des Moaus Zur giebt, welche der Bedingung entspricht, „daß die Verse nach der alten allbe^ kannten Melodie auch wirklich zu singen sind". Diese Uebersetzung rührt vom sel. Oberrath Millstätter (Karlsruhe) her und wurde vom sel. Rabbiner Präger in sein Gebet- und Erbauungsbuch (Brilon und Leipzig 185 l), sowie in das Mannheimer Gebetbuch (1. Ausgabe 1855, 2.I8685, 3. 1882) ausgenommen. Hochachtungsvoll Karlsruhe, 24. Dezember. Dr. Appel, ' Stadt- und Konferenzrabbiner. * '■ Geehrter Herr Redakteur! (^er in der Nummer 49 Ihrer geschätzten Zeitschrift abgedruckte Artikel: „Aus dem inneren Leben unserer Gemeinden im deutschen Osten" hat wider Erwarten eine ganze Reihe Artikel in den Nummern 50 und 5! veranlaßt. Ich will nicht darüber urtheilen, ob das Mitleid mit den bedrückten Lehrern oder die willkommene Veranlassung, die Gemeinden zu einem Zusammenschluß, zur Gründung eines sogenannten Verbandes der Gemeinden Pose ns und Schlesiens aufzurufen, den Artikelschreibern die Feder in die Hände gedrückt hat; dem Leide der bedauernswerthen jüdischen Beamten stehe ich leider ohnmächtig, der Gründung eines Gemeindeverbandes gleichgiltig gegenüber. Was mich zu diesen Ausführungen veranlaßt, ist der Brief im Sprechsaal der Nummer 51 dieser geschätzten Zeitung, welcherohne jede Veranlassung und ohne jeden fördernden Werth die Debatte über die traurigen Erscheinungen in zwei Gemeinden des „deutschen Ostens" ins Uferlose hineinleitet. - Vorweg sei gesagt, daß sich Herr M. Sch. beruhigen kann; sein liebes Ostpreußen wird in dem Artikel der Nummer 49’ nicht angegriffen, bedarf also auch keiner Vertheidigung; übrigens kann Ostpreußen stolz darauf sein, einen so streitbaren Beamten, einen so treuen Wächter seiner Ehre, der in seinem heiligen Eifer selbst seine Kollegen nicht schont, zu besitzen. " Die Darstellung, welche ich einem Rabbiner in einer niederschlesischen Stadt gelegentlich eines demselben abgestatteten Besuches in ganz privater Form von den traurigen Zuständen in der jüdischen Gemeinde meines Domizils machte, entspricht nicht allein der lautersten Wahrheit, ja, sie hat den wahren Zustand resp. den wahren Sachverhalt zn Gunsten der schuldigen Gemeinde noch beschönigt, indem ich als Grund solcher Handlungsweise die Armuth der Gemeinde angab. Im Interesse der Klarstellung lasse ich nunmehr, vorläufig unter Verschweigung von Namen des Ortes und der betheiligten Personen, die Darstellung der hiesigen Verhältnisse in ihrer nakten, erschreckenden Wahrheit folgen: Ich bin seit einigen Jahren hier in X. an der jüdischen Elementarschule von der Regierung angestellt. Als Bedingung meiner Wahl wurde seitens des Vorstandes ein „gründliches Wissen" im Hebräischen und die Fähigkeit, dieses Fach zu unterrichten, von mir verlangt und mir eventuell eine nicht unbedeutende Nebeneinnahme in sichere Aussicht gestellt. Nach Uebernahme der Stelle machte ich die betrübende Erfahrung, daß kaum 3—4 der 25 Schüler über 7 Jahre im Stande waren, ihre Gebetsprache auch nur nothdürftig lesen zu können. Ich hielt die Kinder sogleich zum Unterrichte im Hebräischen an, wie es die Pflicht eines jeden jüdischen Lehrers ist, und hatte bald die Freude, mir für die Ertheilung des systematischen Religionsunterrichts die unentbehrliche Grundlage geschaffen zu haben. — Einige Familien zahlten aus eigener Entschließung monatlich 1 Mark pro Kind; die meisten Kinder unterrichtete ich umsonst. In Verbindung resp. in Uebereinstimmung mit dem Kultusvorsteher, welcher auch, wie dies in unseren kleinen Städtchen überall der Fall ist, Mitglied des Schulvorstandes ist, schuf ich auch einige Ordnung bei den Kindern während ihres Aufenthaltes im Gotteshause; dieselben wurden in besonders für dieselben reservirten Bänken placirt, in denen sie durch mich beaufsichtigt und, wenn nöthig, in der Gebetordnung unterwiesen wurden. So war denn die Gemeinde und deren Vorstand des Lobes voll über meine Bemühungen und Anordnungen. Das ging nun, so lange meine persönliche Freundschaft mit dem Vorsteher, einem jener jüdischen Gemeinde-Paschas, welche stolzer auf ihre „Würde" als irgend ein tyrannischer Autokrat des Orients auf seine autonomische Herrschaft ist, anhielt. Eine unmittelbare Folge des persönlichen Zerwürfnisses mit dem Vorsteher war nun, daß an einem Sabbathe die Kinder durch den Vorsteher aus der Synagoge gejagt und mir der Unterricht im Hebräischen „aufgekündigt" wurde. Als ich nun den Unterricht auf den Rath eines in der Nähe amtirenden Rabbiners umsonst weiter ertheilte, hielt man den Kindern die Siddurim gewaltsam zurück, und der besagte Vorsteher reichte die bereits in dem Artikel der Nr. 49 erwähnte Beschwerde bei der königlichen Regierung ein, welche den Zweck haben sollte, daß mir der Unterricht im Hebräischen behördlicherseits untersagt werde. Daraufhin suchte ich zu beweisen, daß die Kenntniß des Hebräischen als Grundlage für den jüdischen Religionsunterricht nothwendig sei. Die Ausstellung einer denselben Grundsatz aussprechenden Bescheinigung ist mir von zwei orthodoxen Rabbinern hiesiger Provinz, in einem Falle sogar unter Zurückbehaltung der beigefügten Freimarke, jedenfalls aus Geschäftsinteressen -verweigert worden; jedoch überzeugte ich den hiesigen evangelischen Herrn Pastor, welcher zugleich Schulinspektor ist, von der Richtigkeit meiner Ansicht, und es wurde infolge eines Berichtes des Herrn Schulinspektors die Beschwerde des jüdischen Vorstehers abgewiesen, und ist der Siddur nunmehr als zum Unterricht’ in der Religion nothwendig, behördlich eingesührt und zwangsweise beschafft. Aus Wuth über dieses Fiasko sind durch denselben jüdischen Vorsteher noch etwa ein Dutzend weiterer Klagen gegen mich bei der königlichen Regierung veranlaßt worden; aber auch diese hatten denselben negativen Erfolg. Es wären noch eine ganze Reihe von Verfügungen seitens des jüdischen Vorstehers zu verzeichnen; da aber die übrigen Mitglieder der Gemeinde schuldlos daran sind und dieselben durch den beregten Artikel in Nr. 49 nicht berührt werden, will ich dieselben aus Interesse meiner Gemeinde noch verschweigen. Ich erkläre mich meinen Herrn Kollegen gegenüber auf Anfragen derselben in diesem Blatte bereit, namentliche und aktenmäßige Beweise für die von mir geschilderten Thatsachen zu liefern. F. G. Briefkasten der Redaktion. Eine Anzahl von Uebersetzungen des Chanukah-Liedes für den Gebrauch der Jugend, die uns zugegangen, werden wir s. Z. in einem Artikel vereinigt zum Abdruck bringen. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwiy in Berlin.

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