Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1887)
- Date
- 1887-11-24
- Page
- Seite 748 (sequence 12)
- Language
- German
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748 hältnisse beklagte. In seiner Grabrede,»gedacht der Rabbiner und gab den Gefühlen Ausdruck die sich in bangen Fragen noch der schmerzlichen Nachrichten vom deutschen Kronprinzen allerorten zu erkennen geben. Ie«itte 1 on. Äus meiner Knabenzeil. n. Die jüdische Gemeinde zählte damals 1000 Seelen unter den 10,000 Bewohnern Dessau's, also 10 Procent der Bevölkerung, so daß sie in jener Zeit zu den numerisch ansehnlichen Gemeinden gezählt werden konnte. In ihren äußeren wie in ihren inneren Zuständen befand sie sich auf dem eigenthümlichen Standpunkte der alten Stabilität, während doch schon die moderne Bildung so weit in sie eingedrungen war, daß die weitere Entwickelung in dem Bildungsprocesse nicht zweifelhaft sein konnte. Selbstverständlich kann ich sie nur ungefähr aus der Periode 1815 bis 1825 schildern. Denn in meinem 14. Jahre verließ ich meine Vaterstadt auf immer und verweilte nur wenige Tage dann und wann daselbst. Aus der späteren und aus der Jetztzeit, wo sie bis zu einem Viertel der Seelenzahl herabgemindert ist, weiß ich nichts zu sagen. Dennoch kann ich das Folgende als richtig verbürgen, denn was ich als Knabe zu beobachten Gelegenheit hatte, mußte sich gerade durch meine späteren Erfahrungen in meiner Erinnerung scharf abheben. Spreche ich zuerst von den äußeren Verhältnissen. Bon einer Bedrückung oder gar Verfolgung der Juden konnte nicht mehr die Rede sein. Sie wurden vollkommen geduldet und nach den Gesetzen mit den übrigen Bewohnern gleichmäßig behandelt. Der Herzog und die herzogliche Familie machten, so weit es eben das überkommene Gesetz gestattete, keinen Unterschied zwischen ihren christlichen und jüdischen Unterthanen. Wo es zu helfen und zu unterstützen galt, waren sie den letzteren ebenso hilfreich wie den ersteren. Wenn z. B. das Statut des Landesstipendiums jüdische Studenten von dem Genüsse der Stipendien ausschloß, so trat dafür der Herzog aus seiner Privatschatulle ein, natürlich in viel beschränkterem Maße. Aber das Gesetz, es legte eben den Juden noch viele Beschränkungen auf, die mehr oder weniger empfunden wurden. Das that aber der wahrhaft religiösen Verehrung der fürstlichen Familie keinen Abbruch. War doch selbst die schöne Synagoge nach dem Plane und mit Unterstützung des damaligen Herzogs erbaut worden, nachdem sie durch eine Feuersbrunst verzehrt worden. Es ging da im Volte die Sage: die Herzöge von Dessau hätten ein Geheimniß besessen, das Feuer zu beschwören, und wie die Synagoge brannte, erschien der Herzog zu Pferde und umsprengte die Brandstätte mit gezogenem Säbel; darauf sei das Feuer vor der heil. Lade stehen geblieben und weder der Vorhang noch die Thorarollen hätten den geringsten Schaden erlitte». Der damalige Herzog aber sei gestorben, während der Erbprinz auf Reisen war und so ging jenes Geheimniß verloren. In meiner Kindheit glaubte man noch steif und fest daran. — Was nun die Beschränkungen betraf, so bestand eine wesentliche darin, daß die Juden nur in der südlichen Hälfte der Stadt wohnen durften. Die „Fürstenstraße" schied diese beiden Hälften von einander. Selbstverständlich wohnten in dieser südlichen Stadthälfte Juden und Christen unter einander; jüdische Hausbesitzer hatten christliche Miether und umgekehrt. Unter beiden herrschte durchaus volle Einigkeit, und außer dem Kriege, der bisweilen unter den Knaben ausbrach, erinnere ich mich nicht, daß eine Mißhelligkeit zwischen den jüdischen und den christlichen Einwohnern stattfand. Der religiöse Frieden war ein Grundzug jener Zeit, wenn auch im geselligen Verkehr eine volle Scheidelinie bestand. Es gab auch eine kleine katholische Gemeinde in unserer Stadt, und sie wurde minder freundlich als die jüdische von den Evangelischen betrachtet. Sie hatte eine kleine Capelle in einer sehr verkehrlosen Straße, und man erzählte sich, daß wenn ein Protestant dieselbe besuchte, der Sitz, den er eingenommen, mit heißem Wasser abgebrüht werde. Hinsichtlich der Juden konnte so Etwas nicht geübt werden, denn niemals betrat ein Jude eine christliche Kirche. Dagegen war in der Synagoge christlicher Besuch am Col-Nidre-Abend und bei allen besonderen Feierlichkeiten recht häufig und sogar gern gesehen. — Es versteht sich, daß Juden kein öffentliches Amt, weder staatliches noch städtisches bekleiden konnten. Aber was schliinmer war, sie waren von allen Zünften ausgeschlossen und durften deshalb kein Handwerk ausüben. Der Herzog konnte nur von Fall zu Fall einem Juden als Halbmeister das Handwerk gestatten; ein solcher durfte keine Gesellen halten, sondern nur einen Lehrling. Dennoch hatte sich unter dem Namen „Humanitätsverein" ein Verein gebildet, jüdische Lehrlinge zur Erlernung von Handwerken zu unterstützen. Bei den obigen Umständen aber bestimmte sich doch nur eine geringe Zahl jüdischer Knaben, die Mittel dieses Vereins zu benutzen.