Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 46 (17.11.1887)
- Date
- 1887-11-17
- Page
- Seite 728 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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728 Befreiung von den Gemeindeabgaben genossen. — Bürgermeister Kalkowski führt aus, daß das A. L.-R. als Geistliche im Sinne des Gesetzes nur die evangelischen, katholischen und reformirten Geistlichen bezeichne, und daß danach auch die Geistlichen der Alt>Lutheraner re. von den Gemeindeabgaben nicht befreit sind. — Nach diesen Ausführungen erachtet die Versammlung gemäß dem Magistratsantrage die Angelegenheit für erledigt. Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. November. (Privatmitth.) Die Neuwahlen in den Vorstand werden demnächst statt finden. Bei dieser Gelegenheit veröffentlicht der Vorstand das Gemeindebudget pro 1886, welches ich hier skizziren will. Einnahmen: Bethänser fl.39,385, Fleischbank fl. 2900, Häuseradministration fl. 16,966, Bibliothek fl. 39, Unterrichtsanstalten fl. 1368, Centralfriedhof fl. 47,563, rituelle Beköstigung fl. 56, Siechenversorgung fl. 2278, Spitalverwaltung fl. 23,294, Unterstützungsbeiträge fl. 13,818, Cultusbeiträge fl. 115,770, Einkaufsgebühren fl. 3097, Gemeindeverwaltung fl. 61, Matrikenamt fl. 1884, Zinsen fl. 3806. Summa fl. 272,290. Ausgaben: Badhaus fl. 1900, Bethäuser fl. 36,325, Jugendgottesdienst sl. 1731, Fleischbank fl. 2841, Hausadministration .fl. 7067, Prediger und Rabbiner fl. 15,601, Bibliothek fl. 539, Unterrichtsanstalte» fl. 30,319, Ccntralfriedhof fl. 44, 262, alte Friedhöfe fl. 746, rituelle Beköstigung fl. 649, Siechenversorgung fl. 6953, Spitalverwaltung fl. 42,804, Unterstützungsbeiträge fl. 26,972, Gemeindeverwaltung fl. 26,136, Matrikenamt fl. 4452, Pensionszulagen und Gnadengaben fl. 12,556, Zinsen fl. 10,489, Zinsen von fundirter Schuld fl. 6582. Summa 278,930. Hierzu kommen noch außerordentliche Ausgaben: Bethäuser fl. 1780, besondere Auslagen fl. 2102, Centralfriedhof fl. 1340, Bibliothek fl. 145, Gemeindeverwaltung fl. 998, Prediger und Rabbiner fl. 600. besondere rituelle Auslagen fl. 270, Spitalverwaltung st. 2083, Unterrichtsanstalten fl, 375. Summa 9695. Wien, 3. Nov. Der „Tagesbvte aus Mähren" bringt heute die Nachricht, daß die Antisemiten und die Deutschnationale Vereinigung ein Comitö gewählt haben, das während der Parlaments-Ferien einen Antrag, betreffend ein confessionelles Schulgesetz, ausarbeiten soll, welcher unmittelbar nach Wiederzusammentritt des Reichsraths eiuzubringen wäre. Die ganze Action soll den Zweck haben, gegenüber den klerikalen Abgeordneten aus den Alpenländern das Prävenire zu spielen. — Die Antisemiten haben in der letzten Zeit wiederholt Versuche gemacht, die Sympathien der Klerikalen zu erwerben, und das gegenseitige Freundschaftsverhältniß kam erst kürzlich anläßlich der Reichsrathswahl im St. Pöltener Bezirke zum Ausdrucke, bei welcher die Antisemiten im Bunde mit den Klerikalen den liberalen Candidaten zu Falle brachten. Was nun aber die Deutsch-nationale Vereinigung betrifft, so finden sich auch in deren Mitte Elemente genug, welche mit Freuden für die confessionelle Schule eintreten, die übrigen aber werden kaum Nein sagen zu einer Action, die — von den guten Freunden, den Antisemiten, ausgeht. Pest, 9. Nov. (Privatmitth.) Das antisemitische Hetzblatt „Flügetlenseg", das von dem früheren Abgeordneten Verhovay redigirt tvurde, hat zu erscheinen aufgehört. — Derr Herr Dr. S. Boros, ein Jude, wurde zum Oberstadthauptmann von Trencsin gewählt und bestätigt. Bulgarien. Sofia, im Nov. In die neue Sobranje (Parlamentist auch ein spanischer Jude als Mitglied gewählt worden — ein thatsächlicher Beweis der Gleichberechtigung. Rußland. Turek, 1. November. (Privatmitth.) Von dem dirigirenden Senat sind jüngst wieder gegenüber der willkürlichen temporären Gesetzesinterpretation einige interessante Entscheidungen zu Gunsten der Juden getroffen worden, nämlich: Von Seiten der Gouvernementsverwaltung zu Tschernigoff wurden von den auf dem Lande schon vor dem bekanntenJgnatiew'schen Maimonat wohnhaft gewesenen Juden, denen demnach, nach mehrmaligen Rescripten des Senats, ferneres Aufenthaltsrecht im Dorfe gesetzlich zuerkannt ist, diejenigen bloß deßwegen ausgewiesen, weil sie auf einige Zeit von ihren Wohnorten sich entfernt hatten, oder von einem Hause in ein anderes umgezogen waren, denn die Administration deutete diese Fälle als eine neue Ansiedlung. Auf Beschwerdeführung hat der Senat diese Verfügung als ungesetzlich erklärt. — Einem Gesetze vom 25. Juni 1865 zu Folge, steht ausgedienten jüdischen Soldaten alter Ordnung das Recht zu, in einer beliebig gewählten Ortschaft des Russischen Reiches sich als Kleinbürger einzuschreiben, wonach dieselben das unbeschränkte Aufenthaltsrecht genießen, und, nach einem Beschluß des Senats vom 20. October 1883, das genannte Privilegium vom Vater auf Frau und Kinder übergehe. Unlängst kam nun im erstell Departement des dirigirenden Senats die Frage zur Erwägung, ob dasselbe den Nachkommen oder der Frau eines ausgedienten jüdischen Soldaten auch dann zukomme, wenn letzterer von dem erworbenen Rechte selbst keinen Gebrauch gemacht und sich nicht irgendwo, außerhalb des Bereiches des für die jüdische Bevölkerung bestimmten