Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1887)
- Date
- 1887-11-03
- Page
- Seite 697 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227708--44829-3267131- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Seesen 1× ep/1048106
OCR text
697 ist das erste Flugblatt unter der neuen Verordnung erschienen, welche die Flugblätter und Extrablätter vor ihrem Erscheinen Polizeilichen Censuren unterbreitet. Das Flugblatt macht auf den ersten Blick in der Ueberschrift „Arbeiter, Handwerker und Genossen" und in den Schlußworten „Es lebe eine wahrhaft deutsche Arbeiterpartei" den Eindruck eines socialistischen Flugblattes. In Wahrheit aber geht dasselbe von den Antisemiten und Christlichsocialen aus, kehrt sich gegen die Svcialistenpartei und die freisinnige Partei und ist im Druck und Verlag von Eduard Jaeckel, Brunnenstraße 136, erschienen. Es ist dies dieselbe Firma, bei der auch das Organ des Herrn Stöcker, das „Deutsche Volksblatt", früher „Christlich-Sociales Correspondenzblatt", erscheint. Die Arbeiter, welche seither „im Frohndienst des Fortschritts Undank geerntet" hätten, werden in dem Flugblatt aufgefordert, sich „der allmächtigen Wirkung des jüdischen Goldes zu entziehen"; die „Großmacht des Geldes mache die Arbeiter stumm und willenlos". Insbesondere richtet sich das Flugblatt gegen die Firma Singer und „den jüdischen Millionär" und socialdemokratischen Abgeordneten. Es heißt daselbst: „Wißt Ihr denn überhaupt, woher das Singer'sche Geld kommt, ob es nicht aus dem großen Judensäckel fließt, der überall den Umsturz anzettelt?" Die Socialdemokcatie marschire am Gängelbande eines großen Capitalisten, in dessen Geschäft die Unzucht als Mittel zu höheren Löhnen und billigerer Production empfohlen ist. Doch genug der Proben antisemitisch-christlich-socialer Flugblätter, welche in einer Zeit verbreitet werden, wo der beschimpfte Abg. Singer selbst aus Berlin polizeilich ausgewiesen ist und die Socialdemokratie durch das Socialistengesetz verhindert ist, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Mag auch das vorliegende, von öffentlichen Beleidigungen strotzende Flugblatt formell nicht unter das Socialistengesetz fallen, so giebt dasselbe in seiner Schreibweise doch keinem der socialistischen Flugblätter etwas nach, welche unterdrückt worden sind, weil sie „den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerung gefährden." — Am 26. d. wird die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums eine Gedenkfeier für ihren verstorbenen Dozenten vr. P. Frankl abhalten. Prof. Steinthal wird eine Ansprache, vr. Müller die Gedenkrede und ein Schüler der Anstalt, Kalischer, die Schlußrede halten. Gesang beginnt und schließt die Feier. Coburg, 20. Oktober. (Privatmitth.) Herr Generalsuperintendent vr. Müller hier feierte kürzlich das Fest seines 50jährigen Dienstjubiläums, wozu ihm auch die Jsr. Cult.- Gemeinde eine Gratulation zugehen ließ, welche derselbe an den Vorstand folgendermaßen beantwortete: „An dem festlichen Tage meines Dienstjubiläums hat es mir wohlgethan, daß auch der Vorstand der Israel. Cultusgemeinde meiner glückwünschend gedacht hat. Indem ich dafür hierdurch meinen besten Dank ausspreche, wünsche ich von Herzen, daß auch für die Zukunft Genossen verschiedener Religionen in unserer Stadt friedlich und einträchtig bei einander wohnen, und in dem einen, gesegneten Streben Zusammentreffen, daß sie Gott fürchten und recht thun. Das helfe Gott! Coburg, 16. Oct. 1887. Hochachtungsvoll ergebenst vr. Müller G eneralsuperintendent." Vorstehendes theilen Ihnen zur gef. Verwendung ergebenst mit Der Vorstand der Jsr. Cult.-Gem. Abr. Alkan. S. Gutmann. Fürth, 25. October. (Privatmitth.) Die Correspondenz in Nr. 42 Ihrer geschätzten Zeitung aus Leipzig bedarf der Richtigstellung. Wenn darin gesagt wird, daß nur drei jüd. Lehranstalten in Deutschland die Berechtigung zur Ausstellung giltiger Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst im deutschen Reiche besitzen, nämlich die in Seesen, Wolfenbüttel und Frankfurt a. M., so ist dabei übersehen, daß in Frankfurt a. M. zwei jüdische Anstalten existiren, deren Abiturienten genannte Begünstigung genießen. Die preußische Regierung anerkannte nach der Einverleibung F.'s in den preußischen Staat die Realschule der isr. Religionsgenossenschaft (Hirsch) und die der isr. Hauptgemeinde als Realschulen 2. Cl. und verlieh beiden Anstalten obige Berechtigung. Es entstand damals die bekannte Streitfrage, ob die die Realschule der isr. Hauptgemeinde besuchenden christlichen Zöglinge auch die gleiche Berechtigung genießen sollen und die Frage wurde zu Gunsten der Sache entschieden. Außer diesen vier Anstalten erlangte auch die hiesige israel. Bürgerschule im Jahre 1882 genannte Befugniß. Die hiesige isr. Bürgerschule wurde im Jahre 1362 von hervorragenden Angehörigen der orthodoxen Partei gegründet. Sie besitzt ein eigenes stattliches Haus, dessen Herstellung und Einrichtung durch freiwillige Beiträge gedeckt wurde. Seit 1884 wurde wegen mangelnder Räumlichkeiten auch ein Rückgebäude aufgeführt. Die beiden Gebäude enthalten die Wohnungen des derzeitigen Directors Herrn vr. Dessau und des Pedells, ferner die Lehrzimmer und einen mittelgroßen Saal, in welchem religiöse Vorträge abgehalten werden. Ein großer Hof dient den Schülern, etwa 120 an der Zahl, als Tummelplatz. Der Umstand, daß das Institut nach streng orthodoxen Principien geleitet wird, hält viele Eltern ab, ihre Kinder die Bürgerschule besuchen zu lassen. Dadurch erklärt sich die geringe Frequenz und die Schwierigkeit, die Anstalt zu erhalten. Sie zählt zu den tüchtigsten hiesiger Stadt, was um so mehr hervorzuheben ist, als sie auf ihre eigenen Kräfte ohne jeglichen Zuschuß der Gemeinde und des Staates angewiesen ist und fast ausschließlich von Angehörigen der ortho- 4t