Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1887)
- Date
- 1887-11-03
- Page
- Seite 696 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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696 ausgestattet, das Eingangsportal des Tempels und darüber die schmucke Facade mit ihrer Filigranornamentik in flachem Relief, durch Gold und Farbe zu schönen Effekten gehoben. Dahinter steigt die gewaltige Kuppel des Tempels auf, der sich als achteckiger Centralbau den Eingangshallen anschließt. Hier im Jnnenbau hatte die Phantasie des Architekten freien Spielraum, er konnte namentlich in der Decoration die ganze Märchenpracht der maurischen Prunkgemächer, wie sie uns in Granada und Sevilla noch zum Theil erhalten sind, entfalten. Der freie, luftige Raum mit seinen Galerien, zierlichen Nischen, farbigen Säulen und marmorglänzenden Wänden, mit seiner Kaleidoskopornamentik, die sich in der Kuppelwölbung bis zur Laterne in mathematischen'Verstrickungen emporzieht, die feine Gliederung in allen Theilen und das harmonische Zusammenklingen sämmtlicher Einzelheiten zu einem schönen Ganzen: dies Alles ist von zauberischer Wirs kung. Eine Fülle von Licht strömt durch die sternförmig in die Kuppel eingeschnittenen Fensteröffnungen und erhellt in wunderbarer Gleichmäßigkeit den erhabenen Raum." Aus Paris vernehmen wir, daß am 27. d. bei Colman Levy, der erste Band von Ernst Ren an's Kistoire du Peuple Israel erscheinen werde. Zugleich bringt der „Temps" vom 25. d. den größten Theil der Vorrede, welche nach Renan's Manier die Hauptresultate seiner Arbeit vorträgt. Bekanntlich wird in Frankreich — in Deutschland längst nicht mehr — das Erscheinen eines Werkes von Renan als ein Ereigniß angesehen. Wir werden über diese Vorrede in nächster Nr. referiren, später über das Buch selbst. — Deutschland. Berlin, 23. Oktober. Aus den öffentlichen Blättern ist bekannt, daß wahrscheinlich in der nächsten Session des Reichstages eine Verlängerung der Legislaturperiode von 3 auf 5 Jahre beantragt und angenommen werden wird. Nach Aeußerungen aus den Reihen der Conservativen werden Stimmen lautbar, welche andeuten, daß diese eine Veränderung der deutschen Reichsverfassung nur der erste Schritt zu weiteren Modificationen ist und namentlich die des Wahlrechtes beabsichtigt werde. Stöcker hat sich hierüber geäußert, und die „Franks. Ztg." stellt dies folgendermaßen dar: „Der cartellbrüderliche Plan, die Arbeiten der nächsten Reichstagssession mit der Verlängerung der Legislaturperiode zu beginnen, hat jetzt auch den Segen Stöcker's erhalten. Aber dieser Cartellbruder ist nicht so zimperlich, wie die übrige Familie, „er geht auf's Ganze" wie der Berliner von Leuten zu sagen pflegt, die reinen Tisch machen. Hr. Stöcker will nicht nur zweijährige Budgetperioden, sondern möchte auch das Wahlrecht corrigiren, das ihm gar nicht gefällt, weil gewisse Schichten des Volkes politisch so wenig reif sind, daß sie sich — Berlin, Berlin! —, ob Fortschrittler oder Socialdemokraten, von den — Juden bestimmen und gängeln lassen. Ein christlich-sociales, oder was dasselbe ist, antisemitisches Wahlsystem hat der Herr Hofprediger bis jetzt nicht zu entdecken, oder zu construiren vermocht, damit vertröstet er auf die Zukunft und meint, der Ausbau der Genossenschaften werde einst vielleicht die Grundlage zu rationellen Wahleinheiten bieten. Hat es mit dem Bauen keine Eile, so doch große mit dem Abbruch des Bestehenden, den man als „Reform" bezeichnet. Herr Stöcker wandelt dabei in den Fußstapfen des „Reichsboten", mit diesem will er zunächst die Zulassung zum Wahlrecht „auf ein reiferes Alter" beschränken. Der eigentliche Stein des Anstoßes scheint ihm die Gleichheit des Wahlrechts zu sein; daß die Stimme des Bettlers soviel gelten soll, wie die des Adeligen, will diesem sonderbaren Diener am Wort nicht in den Sinn. Das preußische Classensystem paßt ihm aber noch weniger, denn es vertheilt das Wahlrecht nach dem „ordinärsten Maßstab", dem Geldbesitz. Herr Stöcker weiß, wer bei diesem Maßstabe am besten wegkommen würde und daher die Aversion, die sonst den frommen Herren gegenüber dem Geldsack nicht eigen ist." Die Absichten der Antisemiten treten also hier noch etwas verschämt auf. Daß sie den Juden das active und passive Wahlrecht nehmen möchten, kann nicht bezweifelt werden. Aber sie verschleiern dieselben noch, um damit erst hervorzutreten, wenn das allgemeine Stimmrecht gemaßregelt und so gut wie beseitigt sein würde. Hoffentlich werden sie an dieses Ziel nicht gelangen; aber selbst wenn sie es erreichen würden, müßte dadurch ein für das gesammte Volk auf die Dauer unerträglicher Zustand geschaffen werden. Berlin, 24. October. Die Stadtverordneten-Wahlen stehen vor der Thür — wie sollten sich da die „Antisemiten und Christlich-Socialen" nicht verlautbar machen. Das wäre ja sonst wie eine eigene Todesanzeige. Sie thun es durch ein Flugblatt. Aber Flugblätter dürfen jetzt Hierselbst nicht ohne Erlaubniß des Polizeipräsidiums verbreitet werden. Sie erhalten diese Erlaubniß. Die „Freis. Ztg." schreibt hierüber: „Anscheinend mit hoher polizeilicher Bewilligung