Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1887)
- Date
- 1887-11-03
- Page
- Seite 693 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227708--44825-3267127- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
693 verdiente ungefähr zweihundert Prozent der darauf verwandten Summe, und vom Standpunkt eines praktischen Geschäftsmannes aus muß dies für einen großen Erfolg angesehen werden." „Den zweitausend und einigen Personen, denen Unterstützung verweigert wurde, wurde die Hilfe abgeschlagen wegen ihrer fortgesetzten Weigerung zu arbeiten; einigen wegen ihrer lasterhaften Gewohnheiten; Anderen weil sie anerkannte Arme waren und nur dazu fähig, Einwohner des Armenhauses zu werden; Anderen, weil sie Heuchler waren, die uns betrügen wollten, und wieder Andere, weil sie umherziehende Leute waren, ohne bestimmten Wohnort. Gewiß ist Einigen von Ihnen der Gedanke gekommen, daß Jeder in augenscheinlicher Noth unterstützt werden sollte, vorausgesetzt, daß wir ausreichende Mittel haben, welche uns befähigen, dieses Werk zu vollführen; aber nach kurzer Ueberlegung werden wir diese Meinung sicher aufgeben. Es ist kein wichtiger Grund vorhanden, Jemandem zu helfen, eine nutzlose Existenz zu verlängern, sondern jeder Grund vorhanden, der Gesellschaft beizustehen, eine nutzlose Carridre zu beenden; und je schneller die Reihen der Faulen, Lasterhaften und Betrüger durch die schonungslose Hand der Natur dezimirt werden, desto besser wird es für die Fleißigen, die Tugendhaften und Ehrlichen sein. Es ist kein Platz in der Welt für Würdige und Unwürdige zugleich; und es ist besser für uns Alle, daß die letzteren durch die ersteren aus der Existenz verdrängt werden, als daß das gegentheilige Resultat eintreten sollte. Da die Wohlthätigkeit für das Beste der Meisten arbeitet, so ist es eigentlich ein wohlthätiges Werk, dafür zu sorgen, daß der Unwürdige nicht mit den Mitteln oder der Gelegenheit versehen werden soll, das Gedeihen eines der Würdigen zu vermindern." „Hieran anschließend, wollten wir energisch gegen das Verfahren der Auswanderungs-Commissionäre von New-Iork und der Unterstützungsvereine von Philadelphia und Baltimore protestiren. Durch ihre fortgesetzte Vernachlässigung ihrer Pflicht wurde eine Anzahl Arme nach unserer Stadt geschickt und unserem Mitleid überwiesen. In einigen Fällen wurden diese Leute nach dem Orte zurückgeschickt, woher sie kamen, wodurch uns bedeutende Kosten entstanden; und in anderen blieben ihre Bitten um Unterstützung vollständig unberücksichtigt. Unsere Schwestergesellschaften verkennen sicher° lich die Zwecke ihrer Existenz, wenn sie in dieser Art uns gegenüber verfahren, denn sicherlich ist es keine Mildthätigkeit, ein Uebel von einem Theil der Gesellschaft zu entfernen, so daß es sich auf einem anderen festsetzt. Die Beschränktheit solchen Verfahrens verdient den bittersten Vorwurf und Tadel." — So weit die Hauptstelle des Berichtes. Daß bei Unterstützung Hilfsbedürftiger ein Unterschied in der Höhe der Unterstützung nach der Würdigkeit und Hilfsbedürftigkeit der Hilfe suchenden gemacht wird, ist selbstverständlich. Fällt uns aber schon die große Zahl derer auf, welche abschlägig beschieden worden, unter dreien zwei, so setzen uns noch mehr die Grundsätze in Verwunderung, welche zur Rechtfertigung ausgesprochen werden. Wir glaubten uns in ein naturwissenschaftliches Colleg versetzt, wo die Darwin'sche Theorie entwickelt wird, daß in der Natur mitleidslos der Schwächere vom Stärkeren verdrängt und dem Untergange zugewiesen wird, so daß ganze Spezies und sogar Gattungen verschwinden. Zwischen Natur und Humanität ist aber ein großer Unterschied. In jener waltet allerdings das Gesetz der Macht allein und der Schwächere ist die Beute des Stärkeren. Die Humanität kennt aber das Mitgefühl, die Barmherzigkeit, und findet ihre Bestimmung gerade darin, daß der Schwächere vor jeder Vergewaltigung durch den Stärkeren geschützt werde. Auf diesem Prinzip beruht ja auch die „vereinigte jüdische Unterstützungsgesellschaft von Chicago", sonst würde sie garnicht existiren. Nun besagt aber der vorliegende Bericht, daß das Exekutiv-Komits einen strengen Unterschied unter den Hilfesuchenden zwischen den Würdigen und Unwürdigen mache, zu den letzteren zählt es Alle, welche sich eines Vergehens schuldig gemacht, einen moralischen Fehler besitzen, arbeitsscheu sind oder gewohnheitsmäßig betteln. Allen diesen verweigert es jedwede Unterstützung, ja es will dieselben dem Untergange Preis gegeben wissen, um den Würdigen Platz zu machen; mitleidslos sollen diese dem Verderben anheimfallen, um die Gesellschaft von ihnen zu befreien. Könnte ja sonst der Verein das Dreifache seiner diesjährigen Ausgaben verbrauchen! Wir meinen, unseren Lesern kaum auseinandersetzen zu müssen, wie diese harten Grundsätze der Humanität und besonders den Vorschriften des Judenthums widersprechen. Zunächst wird man fragen: besitzen die Männer des Comitss Personenkenntniß, Umsicht und Scharfblick genug, um so entschieden über Würdigkeit und Unwürdigkeit der Hilfesuchenden zu urtheilen und zu diesem Zwecke zu Gericht zu sitzen, daß sie von drei tausenden ca. zwei tausend zu den letzteren zu zählen und sie völlig hilflos zu lassen berechtigt sind? Das möchte man doch wohl sehr bezweifeln. Wie viele Jrrthümer sie dabei begehen und wie sie hierdurch zu schwerem Unrecht verleitet werden, istnicht abzusehen. Und dann die Hauptfrage: ist es erlaubt, Hilfsbedürftigen, welche allerdings an Würdigkeit zu wünschen übrig lassen, überhaupt jede Unterstützung zu versagen, ja sogar mit der Absicht, sie verderben und untergehen zu lassen aus gesellschaftlichem Nützlichkeitsprinzip? Das jüdische Gesetz sagt: „Liebe Deinen Nächsten wie dich selbst," und macht hierin keinen Unterschied. Die Liebe wird sich aber auch dessen annehmen, der sich eines Vergehens schuldig gemacht und unserer Meinung nach einen nicht ganz würdigen Lebens-