Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1887)
- Date
- 1887-10-27
- Page
- Seite 679 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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679 Vorwände, Kräuter einzukaufen, Viktualien einkaufen und damit Monopol treiben. Die jüdischen Apotheker könnten sich die Kräuter wie die christlichen ins Haus kommen lassen. 10. Die zwischen Juden entstehenden Streitigkeiten werden nicht mehr bei den Judenältesten in prima instantia abgehandelt, sondern zur Sicherheits > Kommission gezogen. — Kommission. Dieser Beschwerde liegt folgendes Factum zu Grunde: Zwischen Schimmele Khue, jüdischen Monturlieferanten und seiner Schwägerin, dem Eheweib des Herzel Khue, ereignete sich eine Zänkerei, wobei es zu Schlägen kam, und das schwangere Weib wurde in der Wohnung ihres Schwagers geschlagen. Es entstand hierdurch ein Tumult in der Judenstadt, so daß der Stadthauptmann ausgesucht werden mußte. Da sich bei dem schwangeren Weibe nach Aussage des Arztes Abraham Kisch indicia abortus gezeigt haben, so war dies ein Kriminalfall, der nicht in die Jurisdiction der Juden gehört. Graf Wieschnik verlangte hierauf, daß die jüdische Klageschrift als ein famosus libellus durch den Scharfrichter verbrannt werde. Die Repräsentation meinte, es solle blos ein Recurs an die Kaiserin gerichtet werden. — Die Hofkanzlei befürwortet, den Aeltesten einen scharfen Verweis zu geben und damit ihnen das ewige Stillschweigen auferlegt werde, sollen diejenigen, welche die Beschwerdeschrift unterschrieben haben, der Repräsentation und Polizei eine schriftliche Abbitte thun. Die Kaiserin resolvirte: „ad 1. Einverstanden. ad 2 erfordert zwar die Billigkeit, daß die Juden bei ihren Privilegien geschützt werden; so lange jedoch der dermalige Holzmangel dauert, müssen die vermöglicheren Juden ihr nöthiges Holz auf dem Lande einkaufen. ad 3. Einverstanden. ad 4. Ist der Ordnung gemäß, daß die Juden zur Nachtzeit in ihren Wohnungen verbleiben, folglich die Generalregel beizubehalten; doch aber die billige Diskretion zu tragen, daß ihnen bei vorfallenden Nothwendigkeiten, wenn sie länger in den Christenstädten sich aufhalten müssen, nichts in den Weg gelegt werde. ad 5. Einverstanden. ad 8. Hätte die geflissentliche Verhehlung des Weibes und des Kindes eine weit größere Bestrafung verdient und der Monathalter nicht ehender des Arrestes entlassen werden sollen, bis die zwei Personen gestellt worden. Es kann auch noch mit Ansetzung eines Peenfalles darauf gedrungen werden, daß das Weib und Kind hervorgebracht werden sollen. ad 10. Einverstanden. de religno plaost wie eingerathen worden." Wir wollen keine Bemerkungen über die vorgebrachten Beschwerden und über die Art, wie sie erledigt wurden, machen. Wir sind auch nicht in der Lage, zu beurtheilen, ob speziell die sub 7 und 10 vorgebrachten Darstellungen auf Wahrheit beruhen, da kein sonstiges Aktenmaterial vorliegt. Wir bezweifeln die vorgebrachten Thatsachen, da sonst die Prager Juden es nicht gewagt hätten, diese Beschwerden vorzubringen. So viel jedoch ist gewiß, daß die Kommission und speziell der Hauptsprecher Graf Wieschnik, den Juden gehässig waren. Gegenüber den Anträgen der Kommission ist die Resolution der Kaiserin als eine milde, ja man könnte sagen, wohlwollende zu bezeichnen. Hervorheben müssen wir den Punkt 5, bei welchem die Hoskanzlei auf das entschiedenste bestreitet, als hätten die Juden während des Erbfolgekrieges Landesverrath geübt und die Kaiserin bemerkt zu diesem Punkte „Einverstanden". Wir glauben also den positiven Beweis erbracht zu haben, daß die Juden keinen Landesverrath geübt haben und daß alle Nachrichten hierüber blos Vermuthungen sind'). Literarischer Wochenbericht. Bonn, 16. October. Wir fühlen uns heute aufgefordert, uns mit einer Predigt eines hervorragenden christlichen Geistlichen etwas ausführlicher zu beschäftigen. Nicht, weil wir dieselbe für ein besonders ausgezeichnetes Product der Kanzelberedtsamkeit, für ein vorzügliches Kunstwerk erachten, sondern weil sie die bei den christlichen, besonders protestantischen Theologen gangbaren Ideen ausspricht, so weit sie sich auf Judenthum und Juden beziehen. Gern bemerken wir hierbei, daß sich der Redner durchaus von allen Extremen fern hält und von der wohlwollendsten Gesinnung beseelt ist, wenn diese auch unter der Herrschaft der theologischen Anschauung steht. In der That ist der Factor dieser Ideen nicht bloß der Glaube, sondern auch die Phantasie, die sich für die Zukunft freies Spiel gönnt und nach der Logik sich nicht viel umschaut. Wir werden dies sehen. In den „Pastoralblättern für Homiletik, Catechetik und Seelsorge" September 1887 (Leipzig, Teubner 1887) lesen wir an der Spitze des Blattes: „Wie hat sich die Christenheit zu dem Volk Israel in seiner Zerstreuung zu stellen?" Bon Dr. theol. Anacker, Oberconsistorialrath in Dresden. Gewiß ist der Titel geeignet, unsere Aufmerksamkeit aus sich zu ziehen. Wir erfahren aus dem Anfänge, daß „seit alter Zeit die Kirche den 10. Sounntag nach Trinitatis als Gedächt- 1) Der X. Band der Geschichte der Juden von Professor Grätz erschien im Jahre 1866; unsere „Vertreibung der Juden aus Böhmen 1744 rc." im Jahre 1867. Wir zweifeln nicht daran, daß Herr Professor Grätz seine Darstellung X. Band, S. 394 und Note, 7 S. CXV modifizirt hätte, wenn ihm die von uns vorgebrachten Momente bekannt gewesen wären. Corr.