Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1887)
- Date
- 1887-10-27
- Page
- Seite 677 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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677 4. Getaufte Juden darf man tödten. Belegstellen: Synhedrin 121a, Aboda Sara 26 b, Toldoth Adam to* Chawa 161c, Beer hagolah 44 b. Als Beweis gilt ferner: Simon Abeles (aus Trient). Diese Eingabe wurde, wie sie es verdiente, aä acta gelegt. Wie nian weiß, rückte Friedrich II. mit allen Truppen, die in Schlesien und Sachsen standen, in Böhmen ein und errang am 6. Mai 1757 bei Prag einen Sieg über die Oesterreicher. Hierauf verlor er am 18. Juni die Schlacht bei Kollin. In Erwägung des Ungemaches bei der Belagerung Prags erließ die Kaiserin 27. Juli 1757 den Einwohnern eine ganzjährige Contribution und in gleicher Weise wurden auch die Juden für diesen Zeitraum von der Contribution befreit i). In diesem Jahre forderte die Kaiserin das Direktorium in Prag auf, jene Juden zu bezeichnen, welche der kaiserlichen Belobung würdig seien. Es wurden genannt der Oberrabbiner, Vorsteher Israel Frankel und der Quartiermeister David Kühe. Wie anderswo bestand auch in Oesterreich auf Grund des Beschlusses auf dem Lateran Coneil vom 30. November 1215 das „Judenzeichen". Dieses war jedoch zu verschiedenen Zeiten und in den verschiedenen Ländern Oesterreichs verschieden. (Vgl. hierüber unser: „Zur Geschichte der Juden in Oesterreich" in der Zeitschrift „für die Geschichte der Juden in Deutschland" I. Band, S. 249.) Kaiser Ferdinand I. bestimmte 1. August 1551 als Zeichen einen gelben Ring aus gelbem Tuch, dessen Runde und Breite genau vorgezeichnet war, (vgl. Cod. Austr. I, 566), den die Männer auf dem oberen Rocke an der linken Seite der Brust und die Weiber auf dem oberen Kleide mitten an der Brust zu tragen hatten. Die Kaiserin Maria Theresia befahl 30. Jänner 1760, daß die Juden in Prag (in dem Reseript vom 20. Februar 1760 heißt es: die unbärtigen Juden) einen großen gelben Ausschlag am linken Arm tragen sollen. Ferner heißt es: Juden die mit Christinnen Unzucht treiben, werden auf das strengste bestraft und wird aufs Neue eingeschürft, daß christliche Dienstboten nur am Sabbat den Juden Dienste leisten dürfen, widrigens haben die Juden eine Strafe von sl. 200 zu leisten oder 2 Monate Kerker abzubüßen und der Dienstbote wird mit 4 Wochen opera publica belegt; bei Wiederholung erfolgt die Ausweisung. 1) Hier wollen wir folgendes beifügen: Anfangs 1759 fand in der Prager Judengasse eine Schlägerei statt und Salomon Mauders schlug heftig Esterl Borges, 26 Jahre alt, so daß diese bettlägerig und von dem jüdischen Arzte Dr. Meschullem Bondi (der jüdische Apotheker hieß Mischel Leb Jeitteles) behandelt wurde. Nachdem die Kranke genesen war, verlangte deren Gatte Samuel Borges folgende Entschädigung: dem Herrn geschworenen Chirurgen jür seine Gänge und angewendete Mühe 2 fl. 20 kr., dem Dr. Bondi nebst jüdischen Feldscher 8 fl. Der Hebamme Eben 2 fl. 30 kr., der Wächterin, die Tag und Nacht gewacht hat, 12 fl. 30 kr. Medikamente io fl., Thee, Zucker, Flügelwerk 8 fl. Geschäftsversäumniß <> Wochen, eigentlich 42 fl. nur 30 fl., Verbot auf Kauders Vermögen 47 kr., Klageschrist und Stempel 1 fl. 10 kr. 8a. 76fl. 17 kr. Corr. Am 5. Dezember 1761 stellte die Polizeikommission in Prag den Antrag: „Die Juden wegen ihrer Frechheit" auszutreiben. Als Belege für die Frechheit der Juden führte sie folgendes an: Der Judenprimator Frankl (bekanntlich hatten die Juden in Prag ihren eigenen Primator, Bürgermeister) „erfrechte" sich zu sagen: Der Altstädter Primator ist ein Primator und ich bin auch ein Primator. Der Jude Poper wieder sagte: Geld habe ich genug, mein Verlangen ist nur Ehre zu haben. Ferner: die Juden frequentiren die christlichen Caffeehäuser und Tanzböden^) und machen auf den letzteren die Bekanntschaft lüderlicher Weibsbilder mit welchen sie in sträflichem Verkehre leben. Die Juden haben schönere Equipagen als der Adel. Wenn die Juden zu Fuß gehen, gehen Bediente hinter ihnen her und wenn sie fahren, haben sie einen stehenden Bedienten auf dem rückwärtigen Theil des Wagens. Die Komödien sowie die Oper sind ihnen weder zu kostbar noch bedenklich; sie halten prächtige Tafeln, zu welchen sie auch Vornehme vom Adel einladen. Am 14. September, 5 Uhr Abends, sahen einige Herren von den Fenstern des Polizeipräsidenten Grafen von Wieschnik, wo sie zu Gast waren, eine gedeckte Chaise mit vier gleichen und schönen Jsabellenpferden bespannt, vom Neu-! thor kommen. Der Postillon hatte eine braune Livre, die Schößel aufgeschlagen und einen mit Silber bordirten Hut. In dem Wagen waren Juden und ein jüdischer Bedienter saß vorn auf dem Kutschbock. Dieser Antrag wurde aä acta gelegt; mindestens findet sich in den hiesigen Archiven kein weiterer Act darüber vor. Jedenfalls ist es gewiß, daß die Juden in Prag zu jener Zeit nicht ausgewiesen wurden. Im Jahre 1762 wendeten sich die Prager Juden mit einer Beschwerdeschrift an die Kaiserin. Diese übersendete dieselbe an das Gubernium in Prag zur Berichterstattung. Wir werden nun die Gravamina punktweise skizziren, jeder Beschwerde das Votum der Kommission beifügen, dann das Urtheil der Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) angeben und am Schluffe die Resolution der Kaiserin mittheilen. 1. Vermöge Privilegien ist den Juden der freie Ein- und Verkauf aller Victualien und Lebensmittel gestattet, den sie bis jetzt im Sommer von 9 Uhr an vorgenommen1 2). Nach der Hand jedoch wurde ihnen der Vieheinkauf erst von 11 Uhr an zugelassen und der Fischeinkauf öfters sogar zu ihren Feiertagen ganz verboten. Dieser Einkauf war jedoch über- 1) Aehnliche Klagen erhob der Erzbischof von Wien, Kardinal Migazzi 1778. (Vgl. unsere: Geschichte der Juden in Wien S. 76.) Corr. 2) Eine derartige Verordnung bestand auch für Wien (vgl. unsere: Judentaufen in Oesterreich.) Corr.