Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 42 (20.10.1887)
- Date
- 1887-10-20
- Page
- Seite 658 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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658 jeder Session des Reichstages und des Landtages vor, daß diese Körperschaften ihre Sitzung wegen eines katholischen Feiertages aussetzen. Wir glauben nicht, daß eine Sitzung dieser höchsten gesetzgeberischen Körperschaften von geringerer Bedeutung sei, als daß ein oder mehrere Juden von der Function als Geschworene auf einen einzigen Tag freigelassen werden. Niemand, um noch eine geringzähligere Religionsgenossenschaft als die Juden sind, anzuführen, hat die Menoniten für eine Kaste oder Nation, gegen welche man Abneigung empfinden müsse, angesehen, weil sie einer gewiß unbedingten Pflicht, der Wehrpflicht, zu genügen, als den Lehren ihrer Secte widersprechend erklärten und die Befreiung von derselben nachsuchten und die möglichste Nachsicht dabei erfuhren. Ein Jeder kann aus diesen und anderen Umständen folgern, wie sehr man gegen die Auslassung des in obigem Bericht genannten Staatsanwalts Einspruch erheben muß und können wir wenigstens nach der Seite hin beruhigt sein, daß der Gerichtshof selbst die Gründe des Staatsanwaltes abwies. Das preußische Mg. Landrecht enthielt bekanntlich Be-i stimmungen darüber, daß an den darin aufgezählten Festtagen der Juden diese nicht zu gerichtlichen Verhandlungen herangezogen werden durften: warum sollten solche in der deutschen Proceßordnung unmöglich sein, nachdem Religionsfreiheit zum allgemeinen Grundsatz geworden?*) Zur Eigenart. Wir haben vor Kurzem (Nr. 39.) über „die Wanderung der Juden durch die Welt" gesprochen und die Motive klar zu legen versucht, welche in dieser Wanderung sich bethätigt haben. Hieran knüpft sich aber noch eine andere Betrachtung, die sich mehr dem Einzelnen zuwendet. Wer in einergrößeren jüdischen Gemeinde, somit auch in einer größeren Stadt lebt, dem muß die große Zahl jüdischer Hilfsbedürftiger auffallen, welche nicht ortsangehörig, ja fremdländisch sind und doch im guten Glauben, daß sie hier Unterstützung finden, herwandern. Es würde ihn dies in Erstaunen setzen, wenn man dessen nicht schon längst gewohnt wäre. Unter diesen gehört die Mehrzahl zu denen, welche die Bettelei gewerbsmäßig treiben. Sie ziehen umher, fristen ihr Leben sammeln sogar oft kleinere oder größere Summen, mit welchen sie sich in ihre Heimath zurückziehen; daß sie dies thun, ersieht man daraus, daß unter diesen herumziehenden Bettlern nur selten ein graues Haupt zu finden ist, vielmehr sie zum allergrößten Theile dem jüngeren und mittleren Alter angehören; auch kommt nur selten ein Todesfall unter ihnen in unsren Ländern vor. Was nun ferner noch an dieser Klasse zu bemerken ist, das ist die Zudringlichkeit und Hartnäckigkeit, mit welcher sie Almosen einfordern. Sie geben ihre Absicht, den Herrn oder die Frau des Hauses selbst zu sprechen, nicht leicht auf, weil sie wissen, daß diese sehen und sprechen, auch sicher eine Gabe im Gefolge hat. Zurückgewiesen, bleiben sie so lange an der Thür stehen, bis ihnen doch noch ein Geschenk verabfolgt wird. Das fällt oft sehr lästig und giebt zu argem Urtheil Veranlassung. Nun, wir lieben die Rolle des Schönfärbers durchaus nicht; aber wer die Dinge nicht bloß oberflächlich betrachtet, sucht doch die einer Erscheinung zu Grunde liegenden psychologischen und ethnischen Momente zu erfassen. Wir sehen hier nun von allen denjenigen ab, welche durch die Bedrückung in ihrer Heimath sich gedrungen sehen, nach einem fernen Lande auszuwandern, wo sie Sicherheit des Lebens und des Eigenthums und' diejenigen bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu erhalten hoffen, die ihnen in ihrem bisherigen Vaterlande verweigert waren. Hier liegt das Motiv der Wanderschaft offen, und steht sittlich noch höher als bei den Hunderttausenden, welche jährlich aus Deutschland und anderen Ländern, namentlich jetzt auch aus den skandinavischen, nach anderen Welttheilen auswandern. Diese haben in der Heimath nichts von politischer Bedrückung, von Vorenthaltung nationaler Rechte zu leiden, und ihr treibendes Motiv ist deshalb nur, Verbesserung ihrer Erwerbs- und Besitzverhältniffe. Daß jene jüdischen Auswanderer unterwegs die Unterstützung ihrer Glaubens- und Stanuuesgenossen beanspruchen, liegt in ihrer Armuth und zum Theil in ihrer Gewohnheit. Wir beachten also nur die andere Klasse der jüdischen Hilfesuchenden, deren Zweck nicht die Erreichung eines fernen Landes, sondern einfach das Verlangen nach Almosen ist. Wer sieht nun wohl einen christlichen Polen, Russen, Galizier, Ungar, Rumänen in Deutschland und anderen Ländern umherwandern und Unterstützung verlangen? Ein solcher gehört gewiß zu den Seltenheiten. Mag man 1) Mit Bezug auf die obige Mittheilung aus Beut Heu wird ’ der „Boss. Z." von einem Berliner Fabritbentzer mitgetheilt, daß er j gleichfalls zum 19. September als Geschworener einberufeu, überaus, ein an die Staatsanwalt gerichtetes Gesuch während der jüdischen Feiertage dispensirt worden sei. Man ersieht hieraus, daß in dieser! Beziehung die persönliche Ansicht des Beamten maßgebend ist, und > die Religionsgenossenschaft sollte sich deshalb an die Gesetzgebung wenden. * Nach Lage der Dinge ist es immer das Sicherste, sich im einzelnen Falle! an die Staatsanwaltschaft zu wenden, oder an die Vertheidigung, um' von derselben bei Bestimmung der Geschworenenliste für den einzelnen j Fall abgelehnt zu werden. '! nun hierüber urtheilen wie man wolle: es liegt hier eine Eigenart zu Grunde, die wir uns klar machen müssen. Der christliche Pole, Russe u. dgl. — wir sprechen natürlich hier nur von der unteren unwissenden Volksschicht — gehört seinem Jdeenkreise nach nur seinem Dorfe, seiner Stadt zu und sein Blick geht nicht darüber hinaus. Er weiß, daß Rußland groß ist und „das Väterchen", d. i. der Zar fern; außerdem aber kennt er nur sein Dorf und seine Stadt. Anders der Jude aus derselben Volksklaffe. Er weiß von