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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-10-20 · Heft 42 (20.10.1887) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 42 (20.10.1887)
Date
1887-10-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 115) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp son in Bonn. GZepeöiLion: Leipzig, Woßpkcrh 17. In redactionellen Angelegenheiten wende inan sich an Dr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 51. Jahrgang. Leipzig, den 20. Oktober 1887. Nr. 42. IuKsU. Leitende Artikel: Der Versöhnungstag und die Gerichtshöfe. — Zur Eigenart. — Einige sozial-politische Bemerkungen. — Wiederum die Judenmission. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Straßburg. — Oesterreich-Ungarn: Pest, Aus Ungarn. — Frankreich: Paris. — Rußland: Wilna, Warschau, Petersburg. — Italien: Rom. — Türkei: Salonichi. — Palästina: Jaffa. — Marokko: Bonn. — Feuilleton: Die Jakobsschule in Seesen. — Ein neues Trauerspiel. — Vermischtes. — Berichtigungen. ici-tc'itSe e(. Bonn, dm 16. October. Der Versöhnungstag und die Gerichtshöfe. Aus München wird berichtet, daß, als ein Israelit zum Schwurgerichte am Jom Kippur herangezogen wurde und darum ersuchte, ihn an diesem höchsten Festtage von der Function als Geschworener zu entlassen, der Gerichtshof willig darauf einging. In entgegengesetzter Weise entschied ein weimarischer Gerichtshof. Jetzt bringt nun die Voss. Ztg. folgende Mittheilung: „Vier jüdische Geschworene hatten bei Eröffnung der Schwurgerichtsperiode in Beuthen in Oberschlesien eine Beurlaubung von der Sitzung am 28. September (jüdisches Versöhnungsfest) nachgesucht. Diesem Gesuch wurde auf Antrag des ersten Staatsanwalts Wulff nicht stattgegeben. Herr Wulff begründete die Ablehnung in einer Form, welche derselben eine grundsätzliche Bedeutung gießt. Er meinte, auch die Richter müßten jederzeit, auch des Sonntags und Feiertags, ihres Amtes walten, falls es die Pflicht und Umstände erfordern, und führte dann ungefähr Folgendes aus: Wollen die Juden, gegen welche sich gegenwärtig eine Abneigung geltend macht, diese Abüeigung von sich abwenden, so müssen sie voll und ganz im Staate stehen. Sie müssen aufhören, eine eigene Kaste und Nation zu bilden und muffen auch allen ihren staatsbürgerlichen Pflichten willig Nachkommen. Zu diesen Pflichten gehört auch, daß sie ihren Pflichten als Geschworene auch dann Nachkommen, wenn ein jüdischer Feiertag es ihnen wünschenswerth machen sollte, davon entbunden zu werden. Der Gerichtshof ehrt zwar — so führte alsdann der Vorsitzende desselben bei Begründung des ab lehnenden Bescheides aus — die religiösen Gefühle, welche die vier Antragsteller geleitet hätten, kann aber aus Zweckmäßigkeitsgründen — es müßte eine größere Zahl von Ersatzgeschworenen einberufen werden — dem Gesuche nicht entsprechen." Ohne uns hier auf den materiellen Inhalt der Frage einzulassen, müssen wir doch gegen -die Ausführung des Staatsanwaltes nachdrücklich protestiren. Den Antisemitismus in diese Frage hereinziiziehen, halten wir nicht für zutreffend. Noch weniger aber, die Feier eines religiösen Festes, noch dazu eines Festes, das nicht den geringsten nationalen oder historischen Inhalt hat, sondern die höchste religiöse Bedeutung , das Bekenntniß und die Vergebung der Sünden, als eine „Kaste oder Nation" bezeichnend hinzustellen, heißt doch den Charakter des Festes ignoriren und die von der Verfassung verbürgte Religionsfreiheit in hohem Grade beschränken. Tie Feier des Versöhnungstages ist ein rein religiöser Akt, und macht man die Unterlassung dieser Feier zur Bedingung der Gleichberechtigung, so heißt dies so viel wie um der letzteren willen die Religion aufgeben sollen. Damit wäre aber auch der Grundsatz der Gleichberechtigung selbst illusorisch gemacht. Wir fragen, ob es jemals Jemandem eingefallen ist, die Katholiken für eine besondere Kaste oder Nation zu erklären, wenn sie ein von der Kirche eingesetztes, vom Staate nur geduldetes Fest feiern? Und es kommt in 42

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