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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-10-13 · Heft 41 (13.10.1887) · p. Seite 645

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 41 (13.10.1887)
Date
1887-10-13
Page
Seite 645 (sequence 5)
Language
German
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645 Und hier stoßen wir auf die dritte speciell römische Bedrängniß der Juden, welche aber nichts Komisches mehr an sich hat. Es ist die mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln betriebene, die Familienbande mitleidlos zerreißende, die Rechte der Ellern zu Boden tretende Proselytenmacherei. Nur in dem Treiben der Sotdatenwerber des vorigen Jahrhunderts und der Matrosenpresser in England kann man etwas dieser unter päpstlicher Autorität betriebenen Seelenfäugerei Aehnliches finden. Die geringste Andeutung der Hinneigung zum Christenthum, irgend ein unvorsichtig ausgesprochenes Wort, ja die bloße Denunciation eines Christen, daß ein Jude für die Bekehrung geeignet sei, genügte, um die Ergreifung des Betreffenden und seine Festhaltung im Hause der Katechumenen zu veranlassen. Dort wurde er vierzig Tage lang „unterrichtet", bis er seinen Uebertritt zum Christenthum erklärte. Widerstand er allen moralischen Torturen und beharrte er nach Ablauf der vierzig Tage in seiner Verstocktheit, so wurde er freigelassen, mußte aber der Anstalt die Kosten feiner Verpflegung mit 30 Bajocchi pro Tag ersetzen, wobei die Anstalt noch ein gutes Geschäft machte. War der Entlassene arm, so mußte die Judengemeinde für ihn die Pension im Katechumenenhause bezahlen. Davon war auch der oben belobte Pius IX nicht frei, wie er in der Angelegenheit des Kindes Mortara ganz Europa gegenüber bewies.J) 1) Vor Kurzem fanden wir in einem Bester Blatte einen Feuilletonartikel von Siegmund Münz aus Rom „Italienische und römische Juden". Der Artikel bringt weder für die Leser unseres Blattes Neues, noch ist er in wohlwollendem Sinne geschrieben. Wir heben zwei Bemerkungen hervor. Gleich im Anfang meint er, daß die italienischen Juden wohl „irredentistisch" gesinnt seien, da sie in einer jüngsten Veröffentlichung in ihre „IInivoe8ita ebraica“, also in die indische Religionsgenossenschaft auch die Juden in Triest, Görz und Nizza rechneten, „ohne auf die Lappalie politischer Grenzpfähle Rücksicht zit nehmen." Dies ist doch durchaus irrig. Es wird Niemandem einfallen, eine politische Absicht demjenigen zuzuschreiben, der davon spricht, daß in Triest, Görz oder Nizza so oder soviel Italiener, Deutsche oder Franzosen wohnen, und welcher, wenn er, nicht die Bevölkerung des italienischen Königreiches, sondern die Seelenzahl der italienischen Nationalität, also die Zahl der Italiener überhaupt augeben will, auch die in Triest Görz und Nizza wohnenden Italiener hinzuzählt. Im letzteren Falle darf er garnicht anders verfahren. Ebenso, wenn man die Zahl der italienischen Juden angeben will, muß man diejenigen Juden hinzuzählen, welche in den genannten Orten italienischer Abkunft sind und Italienisch als Muttersprache reden. Von Jrredentismus ist dabei gar nicht die Rede. — An einer anderen Stelle hebt der Vers, tadelnd hervor, daß das neu begründete Rabbinerseminar in Rom erst zehn Zöglinge habe. Wir finden dies für ein erst zwei bis drei Jahre bestehendes Institut durchaus picht gering, wenn man erwägt, daß man es nur mit einer jüdischen Gesammtbevölkerung von 45000 L-eelen zu thun hat. Als das Seminar zu Breslau noch außer'dem zu Paris das einzige seiner Art auf dem Continente war, hatte es durchschnittlich nur 30 Zöglinge, 'and dies für Deutschland, Oesterreich und Polen. Ja noch mehr, unter diesen dreißig befanden sich gewöhnlich nur zwei bis drei Deutsche auf eine halbe Million deutscher Inden. Dies hat sich glücklicher Weise geändert und wir haben jetzt auf den drei deutschen Rabbinerseminaren meistens Studirende deutscher Abkunft. Die Zahl zehn der Zöglinge des neuen Seminars ist also für eine so kleine Gemeinschaft durchaus nicht gering. Breslau, 7. October. Etwas über das Recht der jüdischen Kanzel. In einer Stadt nahe anc schönen Oderstrom — der Name thut nichts zur Sache — ist, wie man mir berichtet, ein Conflict zwischen dem Rabbiner und dem Gemeindevorstand resp. der Gemeinde ausgebrochen. Der Erstere hat nämlich am jüngst verflossenen Versöhnungstage die vollzählige Versammlung aller Gemeindemitglieder im Gottes- Hause benutzt, eine Strafpredigt zu halten über die religiöse Lauheit, die in der Gemeinde Platz gegriffen, insbesondere über den schwachen Besuch des Gottesdienstes am Sabbath. Der Redner war heftig, leidenschaftlich, erging sich in bitteren, ironischen, ja kaustischen Redensarten, und scheute sich nicht, auf Persönliches einzugehen, namentlich den Vorstand mitzunehmen, indem er sagte: wer ein Gemeindeamt übernimmt, muß auch die Pflichten erfüllen, die damit verbunden sind, Beispiel ltub Vorbild sein und sich nicht etwa ein oder zwei Mal im Jahre in der Synagoge sehen lassen. So wird mir berichtet, und da ich die Sache nur vom allgemeinen Standpunkt betrachten will, brauche ich nicht zu untersuchen, ob der Bericht in allen Stücken mit der Thatsache übereinstimmt. Ueber diese Rede nun herrscht große Entrüstung, und der Vorstand hat sich veranlaßt gesehen, an den Rabbiner eine Rüge zu richten, in welcher er sich bis zu der Behauptung versteigt, daß eine so geartete Strafpredigt garnicht in das Recht der Kanzel gehöre, welche doch von der Gemeinde dem betr. Redner anvertraut und übergeben sei, die daher allein berechtigt wäre, die Grenzen zu bestimmen, innerhalb derer der Rabbiner sich zu halten habe. In der Gemeinde selbst ist die Meinung verschieden; der eine Theil, der orthodoxe, reibt sich zufrieden die Hände und hält das Gesagte noch lange nicht für ausreichend, der andere steht mehr oder weniger auf Seiten des Vorstandes. Bis.heute hat der Rabbiner noch nicht geantwortet; wie verlautet, will er nach dem Feste Stimmen sammeln in der Gemeinde, um eine Rechtfertigungsschrift unterzeichnen zu lassen. Hiermit wurde der Streit thatsächlich in die Gemeinde übertragen und könnte für diese traurige Folgen haben. — Glücklicher- Weise ist die jüdische Kanzel, in ihrem modernen Gewände doch nur eine Fortsetzung uralter Einrichtung, seit mehr als sieben Jahrzehnten fest begründet, und hat sich ex- und intensiv so kräftig entwickelt, daß ein solcher Vorgang, und sollte er seinesgleichen auch anderwärts finden, sie nicht zu erschüttern vermag. Sie hat sich, namentlich in den deutschen Gemeinden, so sehr zum gottesdienstlichen Bedürfniß gemacht, selbst da, wo zu einer Regelung des Gottesdienstes noch kein Schritt geschehen, daß sie aus dem Gottesdienste nicht mehr verdrängt werden kann. Was nun die obige Streitfrage betrifft, so ist sie einer Controverse unterworfen, und, ohne

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