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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-10-06 · Heft 40 (6.10.1887) · p. Seite 632

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 40 (6.10.1887)
Date
1887-10-06
Page
Seite 632 (sequence 8)
Language
German
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632 Pässen u. s. w. zu bereiten gewohnt war. Der oberste Gerichtshof hat ihnen das Zuständigkeitsrecht in aller Form zuerkannt und die Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dieser Erkenntniß dort, wo es sich nicht um die Ausübung des nur den rumänischen Bollbürgern zustehenden aktiven und passiven Wahlrechts handelt, immer und überall gereckt zu werden. Deutschland. Berlin, 27. Sept. (Priatmitth.) Bor einigen Tagen feierte der Reichskanzler Fürst Bismarck sein 25 jähriges Jubiläum als preußischer Minister. Selbstverständlich wurden ihm auch bei dieser Gelegenheit von vielen Seiten Huldigungen dargebracht. Eine Würdigung der Verdienste des großen Staatsmannes oder gar eine Kritik seiner eminenten Leistungen kann nickt eine Aufgabe in dieser Zeitung sein. Nur eine Bemerkung wollen wir uns gestatten. Mag die Willenskraft eines Menschen noch so groß und stark sein, die Macht der Verhältnisse und die Geisiesströmung der Zeit gestatten ihm nicht, stets seiner eigenen Ueberzeugnng gemäß zu handeln oder dieselbe so zu erhalten, wie er sie früher gehegt. Am Anfang seiner parlamentarischen Laufbahn im vereinigten Landtag und bei der Revision der Verfassung sprach sich Fürst Bismarck in entschiedenster Weise gegen die Gleichberechtigung der Juden, gegen den Eintritt derselben in die Staatscarridren aus — und zwanzig Jahre später trat derselbe im norddeutschen Bunde für das Gesetz vom 3. Juli 1869 ein und ebenso im deutschen Reichstage für die Annahme desselben Gesetzes als Reichsgesetz. Das Gesetz trägt also die Contrasignatur des Fürsten Reichskanzlers, und wir haben ihm dafür aufrichtigen Dank zu wissen. Breslau, 26. September. Noch immer das Gesetz vom 23. Juli 1847! Die „Schles. Ztg." schreibt: Wegen Vergehens gegen § 71 des Gesetzes vom 23. Juli 1874 (soll heißen 1847, Red. d. A. Z. d. Jud.) erschienen heute vor der Strafkammer IV. des hiesigen Landgerichts der Buchhalter Louis Taucher und der Spediteur Valentin Elias von hier. Der § 71 lautet: „Zur Niederlassung ausländischer Juden bedarf es vor Ertheilunq der Naturalisationsurkunde der Genehmigung des Ministers des Innern. Ausländische Juden dürfen ohne gleiche Genehmigung weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als Gewerksgehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden. Die Ueberschreitung dieses Verbotes zieht gegen den Inländer und die fremden Juden, gegen letztere, sofern sie sich bereits länger als sechs Wochen in den diesseitigen Staaten aufgehalten haben, eine fiscalische Geldstrafe von 20 bis 300 Rthlrn. oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe nach sich." Die Angeschuldigten sind die Inhaber der Lemberger Privatbetstube. Dieselbe besteht schon seit 200 Jahren und befindet sich im goldenen Hirsche! auf der Carlstraße Im September 1884 engagirten die Angeschuldigten einen russischen Unterthan, den jetzt ausgewiesenen Puskelner, als Borbeter gegen eine monatliche Vergütung von 75 Mark. Die Unkosten für den Betrieb der Betstube werden durch freiwillige Beiträge und Sammlungen der Besucher aufgebracht. Als Puskelner ausgewiesen werden sollte, kam seine Function zur Kenntniß der Behörde. Beide Angeschuldigte bestreiten, daß Puskelner als Cultusbeamter im Sinne des Gesetzes bei ihnen thätig gewesen sei. Zum Beweise hierfür überreichte der Vertheidiger ein vom Synagogenvorstande Hierselbst extrahirtes Gutachten, eventuell beantragte er die Vernehmung des Synagogenvorstandes. Der Gerichtshof hielt ein Gutachten nach dieser Richtung hin für unerheblich, da Puskelner als Cultusbeamter im Sinne des Gesetzes zu erachten sei. Das Urtheil lautete gegen beide Angeschuldigte auf eine Geldstrafe von je sechzig Mark. Aus dem Elsaß, Ende September. (Privatmitth.) Die Mittheilung Ihres Blattes, daß eine deutsche Zeitung die Juden in Elsaß Lothringen als französische Spione denuncirt hat, und zwar aus dem einzigen Grunde, weil einige derselben, wie dies doch in allen Ländern der Fall ist, der Alliance isr. univ. einen Beitrag zahlen, hat in den Kreisen, in welchen Ihre Zeitung gelesen wird, große Entrüstung hervorgerufen. Nichts kann verleumderischer sein, sowohl gegen die Alliance, deren Existenz man untergraben möchte, als noch mehr gegen uns, die wir friedlich unter der Regierung des deutschen Reiches leben und nicht im Geringsten Lust haben, uns thätlich in die Händel der Welt zu mischen. Die deutsche Regierung hat uns durchaus gerecht behandelt und uns in keinem unserer Rechte geschmälert, ja sogar die Gehälter unserer Cultusbeamten erhöht. Wie sollten wir also so undankbar sein, uns in irgend gegen sie gerichtete Pläne einzulassen. Die elsässischen Juden haben zu aller Zeit die vollkommenste Ruhe und Friedfertigkeit bewahrt, unter französischem wie unter deutschem Szepter; sie haben just nicht viel Liebe unter der Bevölkerung gefunden, diese aber niemals

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