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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-09-15 · Heft 37 (15.9.1887) · p. Seite 587

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 37 (15.9.1887)
Date
1887-09-15
Page
Seite 587 (sequence 11)
Language
German
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587 freilich ist bisher auch erst der kleinere Theil der Gesuche erledigt worden. Die zweite Categorie bilden die Gesuchsteller mit mangelhaften Nachweisen der geforderten Bedingungen; unter diesen ist verschieden je nach dem individuellen Falle verfahren worden. Die dritte Categorie bilden die Gesuche jüdischer Ausländer. Dieselben sind insgesammt in ablehnendem Sinne beschieden worden, auch soll nach diesem Grundsätze in Zukunft verfahren werden. Um jede Täuschung in dieser Hinsicht unmöglich zu machen, ist verfügt worden, daß einem jeden Naturalisationsgesuche ein durch die Botschaften resp. Consulate beglaubigter Taufschein beizulegen ist. Nishni Nowgorod, 30. August. Zur Bestrafung von Unruhestiftern hat der Gouverneur von Nishni-Nowgorod, Generalmajor Baranow, dieser Tage folgende Maßregel in Anwendung gebracht. In Kuawino hatte ein Hausbesitzer, der verabschiedete Unteroffizier Skudnew, in dessen Hause viele Wohnungen an Juden vergeben waren, sich Erpressungen gegen seine Einwohner und sogar Mißhandlungen derselben zu Schulden kommen lassen und sich schließlich noch erlaubt, einen vor seinem Hause sich ansammelnden Volkshaufen aufzufordern, eine Judenhetze in Scene zu setzen. Er wurde hierbei von einem Bauern Masslennikow nach Kräften unterstützt, doch gelang es der Energie und Umsicht eines Polizeibeamten, die Unordnung im Keime zu ersticken und die Schuldigen festzunehmen. Nachdem die Untersuchung geführt und die Schuld der beiden Genannten dargethan war, ließ sie der Gouverneur angesichts der Zeugen, welche dem Auftritt vor Skudnew's Hause beigewohnt hatten, tüchtig mit Ruthen streichen, um ihnen die Lust, Judenhetzen zu insceniren, für die Zukunft zu benehmen. In einem Tagesbefehle an die Polizei machte der Gouverneur Mittheilung von der von ihm angeordneten Bestrafung der Schuldigen und schloß den Tagesbefehl mit folgenden Worten: „Schon zum fünften Male die Verwaltung über die Messe führend, habe ich durch Anwendung der schärfsten Maßregeln wiederholt bewiesen, daß Raubanfälle, Versuche von Gewaltthat und Brandstiftung, sowie Störung der öffentlichen Ruhe nicht unbestraft bleiben. Auch jetzt halte ich für nöthig, zum Voraus zu erklären, daß ich auch fernerhin vor Ergreifung der schärfsten Maßregeln nicht zurückschrecken werde, wenn es gilt, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Gen.-Maj. Baranow." Rumänien. Bukarest, 31. Aug. Eine Bestätigung des in dem betr oben gegebenen Leitartikel Besprochenen finden wir in einer Correspondenz der „Frkf. .Ztg." Nachdem daselbst von den, durch die rumänische Regierung begünstigten Wühlereien unter den (österreichischen) Rumänen in Siebenbürgen gesprochen worden, heißt es weiter: „Dasselbe gilt von der neuerdings mit großem Eifer betriebenen publizistischen Judenhetze, an welcher sich außer den oppositionellen Blättern auch die regierungsfreundlichen Journale „ Untren" und „Telegraful" betheiligen. Austreibung aller Juden aus Rumänien oder, falls das nicht angeht, Beschränkung ihres Aufenthaltsrechtes auf die Stadtgemeinde ist das Feldgeschrei unserer Antisemiten geworden, ohne daß es „Etoile rumaine“, das Blatt unseres auswärtigen Amtes, und „Vointa nationale“, das officielle Organ der Parlamentsmajorität, der Mühe werth erachten, diesem Gejohle, wenn auch nicht mit einem geharnischten Proteste, doch mit einem belehrenden Hinweis auf das Unverträgliche dieser Forderungen mit dem klaren Wortlaute der rumänischen Verfassung, welche die gleichmäßige Behandlung aller Confessionen erheischt, entgegenzutreten. Unsere maßgebenden Kreise mögen diese Reserve als klug ansehen, da die Neuwahlen nicht mehr ferne sind und weil der Vorwurf der Judenfreundlichkeit eine Waffe in den Händen der Opposition werden könnte. Allein sie übersehen dabei, daß die Unterstützung oder Duldung solcher Hetzereien seitens der regierungsfreundlichen Blätter bei der Landbevölkerung den Glauben erwecken könnte, daß die Regierung die Vertreibung der Juden wünscht, und daß eine solche Annahme bei der für den heurigen Winter voraussichtlichen Nothlage vieler Landbezirke sehr leicht zu Judenhetzen brutalster Art ermuthigen könnte." Niederlande. Amsterdam, im September. Nach dem hier erscheinenden ,Meines Bladt voor Israeliten“ befinden sich die Finanzverhältnisse der hiesigen jüdischen Gemeinde nicht erfreulich. Im Jahre 1885 litten sie an einem Deficit von 5639 fl; das Budget von 1886 hat dieses Deficit auf 26610 fl gesteigert, und dabei verlangt das Comite der Wohlthätigkeit für 1887 eine Vermehrung seines Credits um 8000 fl. Unter diesen Umständen hat die Bndgetcommission ihre Entlassung eingereicht. Ter Gemeindevorsteher hat hiergegen die Bemerkung gemacht, daß in einem kritischen Augenblicke sich zurückziehen zu wollen, statt gegen die Schwierigkeiten anzukämpfen, nicht würdig sei. Was ihn selbst betreffe, so erkläre er, daß er volles Vertrauen auf die Opferwilligkeit der Gemeinde habe, durch welche das Deficit beseitigt und die nöthigen Mittel beschafft werden würden. Man muß nicht vergessen, daß in der zahlreichen jüdischen Gemeinde Amsterdams neben einigen wenigen Reichen, Biele bestehen, die nur von der Hand zum Munde leben, indem sie sich jeder Arbeit unterziehen, auch dem Lasttragen, und eine vielköpfige Anzahl Almosenempfänger. Die Schwierigkeiten sind also hier recht groß und die Kräfte der Gemeindemitglieder werden außergewöhnlich in Anspruch genommen. 87*

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