Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 37 (15.9.1887)
- Date
- 1887-09-15
- Page
- Seite 585 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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585 § 3. Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene Jude werden, der das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat. § 4. Die Mitglieder des Vereins werden in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder eingetheilt: a) ordentliches Mitglied kann jeder werden, der an der Thätigkeit des Vereins theilnehmen will und einen Beitrag von mindestens 25 Pfg. monatlich zahlt; b) außerordentliches Mitglied ist jeder, der zur Förderung des Vereins mindestens 5 Mark jährlich beiträgt; c) zu Ehrenmitgliedern können diejenigen ernannt werden, welche sich entweder um den Verein selbst oder um die hebräische Sprache und Literatur überhaupt große Verdienste erworben haben." Es ist auch schon ein Vortrag, der in dem Verein gehalten worden, im Druck erschienen: „Die Bedeutung der hebräischen Sprache für das Judenthum von Salomon Fuchs (Berlin 1887), auf welchen wir wohl wieder zurückkommen. Danzig, 30. August. In der heutigen Stadtverordneten- Sitzung wurde der hiesige Stadtrath Dr. Samter auf die Dauer von 12 Jahren mit erhöhtem Gehalte als solcher wiedergewählt. Bei der Empfehlung zu seiner Wiederwahl wurde von allen Seiten anerkannt, daß Herr Dr. Samter einer der tüchtigsten, intelligentesten und pflichtgetreuesten Beamten der Stadt sei. Die konservative Partei hätte den einstimmig wiedergewählten Herrn gern — scheiden sehen. Warum? Weil er Jude ist. (Wir können in der Gewißheit, in keiner Weise bementirt zu werden, darauf Hinweisen, daß überall, wo Juden Ehren¬ oder besoldete Aemter anvertraut worden, dieselben mit der größten Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit, mit Aufbietung aller ihrer Kräfte, verwaltet haben und daß unter den jüdischen Beamten keiner sich einer jener Untreuen schuldig gemacht hat, die jetzt leider unter den Beamten so häufig sind. Redakt. d. A. Z. d. I) Dortmund, 2. Sept. (Privatmitth.) Der Reichstagsabg. Böckel hat die versprochene antisemitische Rede hier gehalten. Jndeß sind es nicht die Juden allein, die den Zorn des großen Parlamentariers erfuhren. Er donnerte gegen die Conservativen, die nichts als eine „reine Junkerpartei" sei, gegen die Nationalliberalen, welche sich „dem Untergang immer näher vermitteln und schließlich gegen die Freisinnigen, die an ihrem Liberalismus ersticken. Böckel feierte also selbst seine Stellung auf einsamer Höhe, und da wollen wir ihn gern lassen." Königsberg i. Pr., im September. (Privatmitth.) In dem Leitartikel in Nr. 35 der A. Z. d. I. vom 1. Septbr, d. I. „Die Unterstützungsvereine für invalide jüdische Lehrer, Lehrer-Wittwen und Waisen" ist bei Aufführung der genannten Vereine der Hilfskasse für Beamte israelitischer Synagogen-Gemeinden, deren Wittwen und Waisen in den Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen nicht gedacht worden, wahrscheinlich, weil deren Existenz der geehrten Redaktion bisher unbekannt geblieben ist. Diese Hilfskasse zählt allerdings bedauerlicher Weise erst 19 Mitglieder, 9 in Ostpreußen, 8 in Westpreußen und 2 in Pommern, jedoch scheint deren unterm 18. April 1887 von den Ministern des Innern und der geistlichen Unterrichts- und Medieinal-Angelegenheiten bestätigtes Statut insofern am rationellsten zu sein, weil es in seinem 8 8 den Beitritt von Gemeinden, Gemeinde-Verbänden, Anstalten, Instituten rc. als außerordentliche (corporative) Mitglieder der Kasse vorgesehen hat und die Beamten von Zahlung eines Eintrittsgeldes befreit sind, wenn die Synagogen-Gemeinden oder Anstalten, bei denen sie angestellt, außerordentliche Mitglieder der Hilfskasse sind. Der mir vorliegende Abschluß gedachter Hilfskasse für das Jahr 1886 beweist, daß diese Bestimmung für die Kasse von hervorragender Bedeutung ist; denn während die Beiträge der 19 ordentlichen Mitglieder per 1886 nur 382 Mk. 50 Pf. betrugen, erreichten die Beiträge der 13 corporativen Mitglieder die Höhe von 740 Mk., außerdem trugen 15 außerordentliche Mitglieder (Private) 95 Mark bei. Hier sind sich also die Arbeitgeber (die Gemeinden) in vollem Maße ihrer moralischen Verpflichtung gegen ihre Beamten, die Arbeitnehmer, bewußt. Es zahlen jährlich: der Verband der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens 150 Mk., die Synagogen-! Gemeinden Königsberg, Danzig und Stettin je 100 Mk.,! Colberg und Ftatow je 20 Mk., Insterburg und Loetzen je 15 Mk., Cammin, Gerdauen, Marggrabowa und Neustadt (W.-Pr.) je 10 Mk. — Um so löblicher erscheint die eingegangene Ehrenpflicht der Gemeinden, als einzelne derselben —- von Königsberg weiß ich es sicher — ihre der Kasse beigetretenen Beamten lebenslänglich angestellt und ihnen eine Pensionsberechtigung nach denselben Grundsätzen, welche bei den unmittelbaren Staatsbeamten zur Anwendung kommen, statutenmäßig zugesichert har. — Hierbei möchte ich mich gegen eine jüngst in Nr. 34 der „Israelitischen Wochenschrift" von der Redaktion derselben gemachte Bemerkung wenden. Dieselbe sagt: „Nur eine gemeinsame und nicht nach Provinzen sich splitternde Central'Hilfskasse für jüdische Cultusbeamte wird deren Uebet (re. der Theilnahmlosigkeit der Interessenten) abhelfen und eine wirksame Hilfe gewähren; diese ist der beste Sporn zum Beitritt und zu freudiger Leistung der Beiträge." Unsere Hilfskasse wird ja allerdings erst nach Ablauf der statutenmäßigen fünfjährigen Currenzzeit in der Lage sein, ihren Mitgliedern eintretenden Falls Beihilfen zu gewähren; dagegen ist die auf denselben Grundsätzen beruhende Unterstützungs-Kasse für jüdische Lehrer, deren Wittwen und Waisen in der Provinz 37