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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-09-08 · Heft 36 (8.9.1887) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 36 (8.9.1887)
Date
1887-09-08
Page
Seite 566 (sequence 6)
Language
German
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566 russische Universität (Naworossysky universitet) in Odessa auf 200 Bitten blos 20 von Juden angenommen; die Anstalt in Dorpat geht noch weiter, denn sie normirte das Verhältniß der jüdischen Studenten zur Gesammtzahl auf 3°/0. Das ist jsdoch^noch nicht das Ende des Liedes; die Verfolgung schlägt ihre Wurzel immer tiefer und tiefer ein und begleitet den Juden in allen Phasen seines Lebens; man spricht bereits stark von der Absicht der Gerichtsbehörden, die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte wesentlich zu beschränken und in einen festen Procentsatz zu fixiren. Das neue Gesetz, die ausländischen Unterthanen betreffend, findet in erster Reihe gegen die Juden Anwendung; man bedient sich desselben als einer Waffe, um dieselben zur Abtrünnigkeit zu zwingen. Das Petrikauer Steueramt publicirte vor einigen Tagen die Ordre des Finanzministeriums, laut welcher Ausländer mosaischer Confession, die im Lande Handel treiben und ihre Gewerbepatente auskaufen wollen, vor allen Dingen zur christlichen Religion übertreten und diesbezügliche Taufzeugnisse vorlegen müssen. Diese und ähnliche Maßregeln bilden jedoch erst den Prolog zu ferneren Verordnungen, die ebenfalls den Zweck verfolgen, die Juden in ihren Rechten soweit als möglich zu schmälern und zu schädigen, sowie ihr Fortbestehen zu untergraben. Denn die Petersburger Zeitung „Woschod" bringt schon folgende Details von projectirten Reformen, die in Kürze zu erwarten sind. Laut diesem Blatte heißt es: Juden dürfen Güter besitzen, die aber mindestens 20 Hufen in einem Stück einnehmen; falls die Aecker diese Zahl nicht erreichen, müssen sie innerhalb einiger Jahre verkauft werden. Außerhalb der Städte können nur solche Personen mosaischer Confession wohnen, die zn nachstehenden Kategorieen gehören: 1) Gutsbesitzer und deren nächste Verwandten. 2) Eigenthümer von Fabriken, die besonders verzeichnet sind. 3) Actionäre und Theilnehmer derselben. 4) Unentbehrliche Dienerschaft. Allen Juden sei gestattet Kurorte und Sommerwohnungen erst dann zu besuchen, sobald eine entsprechende Erlaubnis des Gouverneurs eingeholt ist; der Aufenthalt könne jedoch nicht länger, als 3 Monate dauern und darf während dieses Zeitraumes der Jude weder Handel noch Gewerbe treiben. Es sei den Juden erlaubt, Dorfjahrmärkte zu besuchen, doch dürfen sie blos während der Dauer derselben weilen; ebenso können Handwerker in Dörfern ohne ihre Familie und blos zur Zeit ihrer Arbeit sich aufhalten. Es werde den Juden verboten, außerhalb der Städte Schenken, Restaurants, Cafes rc. zu halten oder zu pachten. Eine Ueberschreitung oder Umgehung der genannten Verordnungen soll Confiscation des entsprechenden Gutes und Bestrafung der betreffenden Person nach sich ziehen. Das ist ungefähr das Rösumo des Gesetzes, welches, wenn es durchgesetzt werden sollte, den russischen Juden ungeheuren Schaden zufügen würde. Man wäre versucht, an der Glaubwürdigkeit dieses Gerüchtes zu zweifeln, aber leider bei uns tont est possible, meme l’impossible. A. Joachimsohn. Darmstadt, im August. Midrasch über den König Messias und über Gog Magog. Von M. Mannheimer. In dem im Jahre 1876 auf der hiesigen Gr. Hofbibliothek aufgefundenen hebräischen (eig. hebro-aramäischen) Ooäsx mannsoriptns (t nmo ~bd) enthält die Piece 2 einen Midrasch, der für das Judenthum eine culturhistorische Bedeutung hat, und dessen interessanten Inhalt ich deßhalb hier in Kürze veröffentlichen will. — Der Midrasch beginnt mit einer Art Einleitung (nirnp), worin die Pflicht eingeschärft wird, auf das baldige Erscheinen des Messias zu hoffen rc. Und nachdem diese Einleitung zu Ende ist, stellt er einen Satz auf, der gleichsam das Thema für die weitere Ausführung bildet und den er Elia in den Mund legt, gleich wie mit dem um das Jahr 1000 gew. Z. verfaßten sittlich-religiösen Werke „Tana debe Elia" 'i jon geschehen ist (Zunz, Gottesdienstliche Vorträge S. 112). — Rabbi Elia lehrte: „Sechstausend Jahre ist die Dauer der Welt: zweitausend herrscht die Oede (imn), o. h. sie ist ohne Thora,, nämlich von der Erschaffung der Welt bis zu Abraham, der die Menschen mit Gott bekannt gemacht hat; zweitausend herrscht die Thora und zweitausend der Messias, denn wenn auch vom fünften Jahrtausend schon viele Jahre ohne ihn verflossen seien, so werde dasselbe doch nicht zu Ende gehen, bevor er erschienen sei." Es wäre demnach wenigstens ein Theil der Zeit des fünften Jahrtausends und das ganze sechste Jahrtausend der Herrschaft des Messias unterworfen. Der unbekannte Verfasser dieses Midrasch sucht seine Behauptung aus Hosea 6, 2 zu begründen. — Hierauf schildert er uns das Erscheinen des Messias, die Kämpfe, die alsdann stattfinden, und das Verhältniß der beiden Messiase: ben Joseph und ben David. Die Frage, wie das frühere Judenthum dieses Verhältniß sich gedacht habe, ist sogar noch in unseren Tagen manchmal ventilirt worden. Unser

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