Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1887)
- Date
- 1887-09-08
- Page
- Seite 564 (sequence 4)
- Language
- German
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564 und Massengräber. Nach den Ansichten der Juden und den Vorschriften des Judenthums gebührt jeder Leiche ein besonderes Grab auf immer. Die Stiftung hat deßhalb zum Zweck, auch für arme Juden Gräber auf immer zu erwerben. Schon an sich hatte das Consistorium wiederholt harte Kämpfe um die Erlaubniß zu bestehen, eine größere Anzahl solcher Gräber zu kaufen, und ferner gehören hierzu bedeutende Summen. Der Vers. beschreibt ausführlich die jüdischen Gebräuche bei der Leichenbestattung, die Trauergebräuche — wobei er bzs mit dem biblischen Abel zusammenbringt — und skizzirt die Geschichte der jüdischen Friedhöfe in Paris. Er schließt mit dem Versprechen, über die Bestrebungen nächstens zu berichten, welche die jüdische Gemeinde von Paris auf die Erziehung der Kinder verwendet, um sie zu nützlichen Bürgern heranzubilden. — Selten sind wohl jüdische Anstalten mit mehr Gerechtigkeit und Herzensgüte beschrieben und beurtheilt worden, als es Herr Maxime Du Camp in dieser Abhandlung thut. Wenn er sich hier mit der Ausübung der Wohlthätigkeit beschäftigt, so kann man sagen, daß er selbst durch seine Arbeit in wohlthätigster Weise wirkt. Brünn, im August. Die Grenzen -es Fanatismus und der Indolenz. Bon Di-. G. Deutsch. Der Talmud erzählt uns (Berachoth 20 n) von Rabbi Ada, daß er eine Frau in unjttdischer Tracht sah, die er für eine Jüdin hielt, weshalb er ihr gewaltsam dieses Kleid zerriß. Da sich dann herausstellte, daß diese Frau keine Jüdin sei, mußte er 400 Drachmen als Strafe bezahlen. „Wie heißt Du?" fragte er die Frau. Sie antwortete „Matun" (Geduld), worauf er hinzufügte: Matun, Matun, Du bist mir 400 Drachmen werth. Der Talmud giebt diese Erzählung als den Beweis dafür, wie die Alten sich opferten für die Gottessache und findet es darum erklärlich, wenn in den späteren Zeiten, die eine solche opferwillige Hingabe für die Gottessache^ nicht kannten, keine Wunder mehr geschahen. Uns Juden hat die liberale Anschauung einigermaßen verwöhnt. Weil wir früher von ungerechtem Fanatismus so viel zu leiden hatten und noch zu leiden haben, so wollten wir vollständige Freiheit nur in zügellosem Individualismus sehen. Wir vergaßen und vergessen ganz, daß es bei aller Freiheit im Einzelnen doch gewisse Cardinalpunkte geben muß, denen sich jedes Mitglied einer Gemeinschaft zu fügen hat. Ter Staat kann seinen Mitgliedern Glaubens-, Gewissens-, Gedanken-, Preß-, Handels- und Gewerbefreiheit gewähren, aber er kann ihnen eine Thätigkeit nicht gestatten, welche gegen seinen eigenen Bestand gerichtet ist. Wir aber sollten soweit gehen, daß wir Abfall vom Judenthum noch nicht als Grund ansehen, uns von einem solchen Menschen loszusagen? Die vorliegende Untersuchung wurde dadurch angeregt, daß kürzlich, wie die Zeitungen melden, ein Mitglied des Vorstandes der Dresdener Gemeinde, der eine Ehe mit einer Christin einzugehen gedenkt, sich sogar kirchlich trauen lassen und sich verpflichten will, seine Kinder taufen zu lassen, dabei aber doch noch nicht mit sich einig ist, ob er dem Vorstände weiter angehören darf oder nicht. Man sollte doch denken, der natürliche Tact hätte es dem Herrn sagen müssen, daß bei einer so einschneidenden Veränderung in seinem Privatleben er sein Mandat hätte niederlegen müssen und abwarten, ob die Wähler finden, daß einem Mann, der nur noch nominell dem Judenthum angehört, das Mandat eines Gemeindevertreters noch länger anzuvertrauen sei. Hat er das nicht gethan, so sollte man meinen, daß es an dem Vorstande lag, die Antwort dahin abzugeben, daß der betreffende Herr auf sein Mandat zu verzichten habe, widrigenfalls sämmtliche Mitglieder des Vorstandes ihr Mandat niederlegen, denn wenn die übrigen Mitglieder des Vorstandes auch kein Recht haben, den Einen oder den Andern aus ihrer Mitte auszuschließen, so kann ihnen doch niemand es verwehren, auf die Gesellschaft eines Mannes zu verzichten, der an ein Amt sich klammert, das für ihn keinen anderen Werth besitzen kann, als den eines Amtes überhaupt. Da hat denn in Wien offenbar ein besseres Verständniß des Anstandes Platz gegriffen, als der frühere Präses Herr v. Pollak zurücktrat, weil seine Tochter mit einem Christen sich verheirathete. Ob Gott in der alten Zeit seine Wunder nur deswegen gethan hat, weil man den Leuten auf der Straße die Kleider vom Leibe riß, wird wohl schwer zu beweisen sein, aber daß der Begriff eines gottgefällig geordneten Gemeinwesens sicherlich nicht der ist, welcher mit Hintansetzung seiner heiligsten Principien persönliche Rücksichten obenan stellt, sondern gerade im Gegentheil nur derjenige, welcher ohne Ansehen der Person nur die Principien walten läßt, wird wohl niemand bestreiten wollen, der die Geschichte Eliahus des Propheten in ihrem religiösen Werthe zu begreifen sich bemüht hat. Es mag freilich nicht Jedermanns Sache sein, mit den Hofpropheten anzubinden, die das Weiberregiment sich zu nutze zu machen verstehen, die auch, wenn es zum ernsten Entscheidungskampfe kommt, ihren Beschützern eine hohe Meinung von sich selbst beibringen, ihnen das Angenehmste und Schmeichelhafteste sagen auf Kosten der Wahrheit und selbst gegen ihr eigenes besseres Wissen, aber besser ist es, einmal in diesen Entscheidungskampf einzutreten, als ihn immer hinauszuschieben. In unseren führenden Kreisen ist leider noch immer wenig Verständniß für unsere Aufgabe vorhanden. Die große Mehrzahl lebt in den Tag hinein und scheut geradezu jede