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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-09-08 · Heft 36 (8.9.1887) · p. Seite 562

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 36 (8.9.1887)
Date
1887-09-08
Page
Seite 562 (sequence 2)
Language
German
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562 aus ihr eine Art Familie, wo der Austausch der Wohlthaten mächtige Bande geschaffen hat." Der erste Versuch, die israelitische Wohlthätigkeit von Paris zu reglementiren, datirt vom 24. November 1809. Verschiedene selbständige Brüderschaften traten auf den Anstoß des Consistoriums zusammen und gründeten „das Consiftorialcomits für Unterstützung und Aufmunterung." Die Mitglieder desselben hatten die Pflicht 1) die armen Kranken zu pflegen, 2) die Tobten zu waschen, zu bewachen und ihre Gruft zu graben, 3) den Leichenbegängnissen in Zahl von Zehnen zu folgen und 4) in derselben Zahl den Morgen- und Abendgebeten anzuwohnen. Es war dies nur eine provisorische Organisation, aber es gingen doch Jahre vorüber, bevor sie modifizirt ward. Der erste Act war, daß das Comits dem Consistorium jährlich zehn Kinder von 13—15 Jahren, intelligent und zur Arbeit befähigt, auswählte, um auf Kosten des Consistoriums als Handwerkslehrlinge untergebracht zu werden. Eine andere Beschäftigung des Comitss war und ist der Versuch, durch alle Mittel die israelitische Bettelei zu beseitigen, aber er gelang ihm nicht. Im Jahre 1828 studirte man die Frage theoretisch; man beschloß, die Bettler von aller Wohlthätigkeit auszuschließen: ihre Zahl wuchs sofort, als wenn sie gegen eine ihren Gewohnheiten feindselige Maßnahme protestiren wollten. Das Consistorium veröffentlichte Erlasse: „Der durch Trunkenheit oder Liederlichkeit erkrankte Arme hat kein Anrecht auf Hilfe; verlorene Mühe, die Bettelei ist durchaus kein Privilegium Israels, sie haftet jeder Rasse und jeder Confession an, sie ist das Product der doppelten Unvollkommenheit des Menschen und der Civilisation; vergebens sucht man sie zu bekämpfen, man kann sie nicht besiegen, sie überdauert und bleibt Herrin des Terrains, das man ihr streitig macht: in dieser Beziehung sind die Juden nicht geschickter als die Christen. Ueberall und immer gab es und wird es Menschen geben, welche das Betteln der bezahlten Arbeit vorziehen. Trotz der Bemühungen, welche seit fast achtzig Jahren nicht erlahmten, scheint mir in dieser Hinsicht das israelitische Comits heute nicht weiter gekommen zu sein als im Jahre 1809." Diesmal mag wahr sein; daß aber die jüdische Bettelei doch ihre eigenthümlichen Züge hat und zwar solche, die ihr nicht zur Empfehlung dienen, weiß Jeder, der mit der Sache vertraut ist. Uebrigens haben die gleichen Versuche zur Beseitigung der jüdischen Bettelei in Deutschland da, wo sie mit Ernst und Ausdauer gemacht worden, einige günstige Erfolge erlangt, indem sie dieselbe aus den Straßen iu die Bezirks-Bureaus der Armenvereine zu einem großen Theile gebracht hat. — Bis dahin hatte sich das Wohlthätigkeitswerk ein wenig nach dem Zufall entwickelt, je nach den Bedürfnissen, die sich auforangten, je nach den stattgesundenen Revolutionen und Epidemien. Erst seit 1852 kam gewissermaßen Methode in die Sache, seitdem Albert Cohn in das Conüls eintrat, welches bcu Namen „Comitö [ der Wohlthätigkeit" (Oomits äs bisniuiLaues) annahm. Es kann uns nur hoch erfreuen, wenn wir Herrn Du Camp das begeisterte Lob Albert Cohns anstimmen sehen, eine Würdigung dieses für das Wohl seiner Glaubensgenossen begeisterten eifervollen und sehr begabten Mannes, wie man ihr seit seinem Tode selten begegnet^). Ihm, als Präsidenten des Comitss, kam seine Stellung als Almosenier des Hauses Rothschild außerordentlich zu statten, denn seine Anträge hatten bei den Mitgliedern dieses Hauses eine nachdrückliche Autorität. Unterdeß waren die Mittel des Comitss sehr gestiegen: von 47000 Francs im Jahre 1841' hoben sie sich 1871 auf 212,000 Francs, und gegenwärtig haben sie sich wohl noch verdoppelt. Die jüdische Armuth ist in Paris nicht erloschen, aber sie hat sich vermindert. Die jüdische Gemeinde von Paris konnte früher nur arm genannt werden, jetzt ist sie zu außerordentlichem Wohlstände gediehen. Eine hauptsächliche Sorge mußten selbstverständlich die armen Kranken auf sich ziehen. Man brachte diejenigen, welche nicht in ihrer Familie verpflegt werden konnten, Anfangs in anderen Familien unter. Aber man sah ein, daß ein besonderes Hospital nothwendig sei. Denn wegen der Speisegesetze war es den jüd. Kranken unmöglich, in die öffentlichen Hospitäler zu gehen, deren Vorstand es abgeschlagen hatte, einige Zimmer einzurüumen, in welchen die Gemeinde auf ihre Kosten die Verpflegung der Kranken übernehme. Herr Du Camp nimmt hier Gelegenheit, die jüdischen Speisegesetze zu beleuchten und sie sehr günstig zu beurtheilen. Im Jahre 1841 miethete das Comits ein kleines Haus für diesen Zweck, das aber nur zwölf Betten enthielt; aber 1846 zeigte James v. Rothschild an, daß er die Absicht habe, ein Hospital für die jüdischen Kranken zu gründen. Dieses Beispiel wirkte und andere Reiche folgten ihm im Anerbieten reichlicher Mittel. Es wurde ein Grundstück in der Straße Picpus von 13,000 Meter Oberfläche gekauft, das Gebäude errichtet und 1852 seinem Zwecke übergeben. Es wurde feierlich unter Theil' nähme der höchsten Staatsbehörden eingeweiht. Seitdem sind die Baulichkeiten durch die Beisteuern wohlthätiger Herzen zu einer kleinen Stadt augewachsen, und hat die Anstalt 1866 die Rechte einer juridischen Person erhalten. Sie enthält eine Abtheilung für erwachsene Kranke, eine Abtheilung für kranke Kinder, ein Asyl für Greise, ein Hospiz für Unheilbare, eine Anstalt für Consultationen und unentgeltliche Vertheilung von Medikamenten, eine Abtheilung für Unterstützung au Reconvalescenten, welche das Haus verlassen. Dieser Complex segensreicher Anstalten hat sein Ent- und Bestehen zum größeren Theile der Freigebigkeit der Mitglieder der Familie Rothschild zu verdanken. Unser Verfasser beschreibt nun diese Anstalten im Detail, worin wir ihm nicht folgen können. Seit dem 5. Juli 1852 hat das Hos- 1) Biographie d’Albert Cohn, par Isidoie Loeb. Paris 1878.

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