Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1887)
- Date
- 1887-09-01
- Page
- Seite 546 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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546 Zu verwundern ist es aber, daß noch so viele Lehrer leichtfertig genug sind, in diese Vereine nicht einzutreten, um so mehr, als die Achava das ganze deutsche Reich befaßt, also auch diejenigen Theile desselben, in welchen kein Provinzialverein besteht. Der zweite Grundsatz ist, daß außer den Beiträgen der Lehrer die Vereine Spenden und Beiträge von Nichtmitgliedern wünschen und annehmen. Hierdurch allein werden die Mittel der Vereine genügend erhöht und ihre Wirksamkeit ermöglicht. Wenn in den jetzt staatlich hergerichteten Unfall- und Kranken-Versicherungskassen für die Arbeiter gleicherweise die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beiträgen verpflichtet sind, so fehlt unfern Lehrer-Unterstützungsvereinen die Klasse der Arbeitgeber, die gesetzlich verpflichtet wären. Moralisch aber fällt die Beitragsverpflichtung auf die jüdischen Gemeinden und Privaten, da die Lehrer für das Wohl der auswachsenden Generation, also für Alle ihre Kräfte verwenden. Dies aber hat sich hinlänglich bethätigt, daß die Beiträge der Betheiligten selbst völlig ungenügend sind, um etwas Erkleckliches leisten zu können. Die Mittel unserer Vereine hängen deßhalb von den Spenden und Beiträgen wohlthätiger Freunde und Gönner ab, wenigstens so lange, bis der eiserne Fond derselben eine Höhe erreicht haben werde, welche einen genügenden Zuschuß gewährt — dies wird allerdings noch eine sehr geraume Zeit dauern und vieler Mithülfe bedürfen. Der dritte Grundsatz beruht in der Vertheilungsweise. Das Richtige hierin zu finden, war nicht leicht, aber es ist gefunden. Die Aufgabe war nämlich hierbei, die Ansprüche und die Mittel so auszugleichen, daß jene befriedigt, diese nicht überschritten werden. Die jetzt in unseren Vereinen bestehende Methode ist folgende. Die Ansprüche sind statutenmäßig so geordnet, daß ein Lehrer oder eine Wittwe nach der Zahl der Familienglieder auf Quoten Anspruch hat, z. B. eine Wittwe mit zwei Kindern auf drei, mit fünf Kindern auf sechs Quoten. Die nun für das Jahr wiederum statutenmäßig festgestellte, zu Unterstützungen bereite Summe, wird durch die Zahl jener Quoten dividirt und dadurch festgestellt, wie groß in jedem Jahre eine Quote sei. Auf diese Weise werden alle berechtigten Ansprüche befriedigt und die Mittel nicht überstiegen. Unmöglich ist es daher, daß die Kasse ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen vermöge und deshalb bankrutt ginge. Ganz besonders leuchtet es ein, daß auf diese Weise jede Ungerechtigkeit, jede Begünstigung unmöglich gemacht ist. Selbstverständlich nimmt die Quote nicht alle Jahre die gleiche Höhe ein, da es darauf ankommt, wie viele besondere Einnahmen im laufenden Jahre die Kasse gehabt. — Aus dieser Skizze können wir zunächst die Mahnung an die Lehrer richten, das Heil ihrer Famlien wohl zn bedenken und nicht zu zögern, diesen Vereinen beizutreten. Sie verschulden es jetzt selbst, wenn sie und die Ihrigen bei Unglücksfällen hülflos sind. Anderer-! seits wenden wir die Bitte, ja die Aufforderung an alle menschenfreundlichen und wohlthätig gesinnten Glaubensgenossen, diesen Vereinen ihre helfende Hand entgegenzustrecken und dieses segensreiche Werk durch Beiträge und Spenden zu fördern. Haben sie doch die volle Bürgschaft, daß ihre Wohlthaten hier auf die gerechteste Weise den Hülfsbedürftigen zufließen und daß sie damit viele Thränen trocknen, die sonst aus den Augen unglücklicher Väter und Mütter flößen! Mögen aber auch die Gemeinden selbst einsehen, daß es ihre Schuldigkeit ist, feste Beiträge zu diesen Vereinskassen auf ihren Etat zu übernehmen, da diese sie bei Unglücksfällen von schweren Lasten erleichtern und für das eintreten, wozn sie, die Gemeinden, eigentlich verpflichtet wären, abgesehen davon, daß Alles, was den Lehrerstand erhebt und erleichtert, zum Vortheil der Gemeinden und ihrer aufwachsenden Jugend gereicht. Aber auch an die Vereine selbst möchten wir die Mahnung ergehen lassen, in ihren Statuten den Eintritt in ihre Mitgliedschaft möglichst zu erleichtern. Sie würden dadurch den Kreis ihrer Wirksamkeit erweitern, was von allgemeiner Wichtigkeit ist, und hierdurch wiederum das Interesse des werkthätigen Publikums zu stärken. Als Mitverwalter der Philippson-Stiftung haben wir erfahren, wie schwer es oft Lehrern wird, die hohe Eintrittssumme zu zahlen, so daß sie ihrerseits Anspruch auf Unterstützung zu diesem Zwecke machen müssen. — So können wir nicht schließen, ohne unsere innigen Wünsche auszusprechen, daß das Werk dieser Vereine immer mehr blühe und au Kraft und Ausdehnung gewinne! New-Iork, im August. Die amerikanische Aor-polerpedition. Wenn Judenthum und Juden an einem großen Unternehmen, welchem Gebiete dieses auch angehöre, einen besou, deren Antheil haben, so ist es unsere Pflicht, davon Kenntniß zu nehmen und zu geben und das Andenken daran zu erhalten — nicht aus Ruhmredigkeit und nicht aus geschichtschreiberischer Uebertreibung, welche selbst kleineren Erscheinungen in der Geschichte einen Platz erzwingen will, sondern den immer wiederholten Verleumdungen unserer Widersacher gegenüber. So oft auch die Geschichte gelehrt hat, daß die Juden, wo und sobald ihnen die Freiheit dazu gegeben wird, sich allen menschlichen Arbeiten und Bestrebungen auf geistigem wie materiellem Gebiete mit Eifer und Erfolg hingeben: so leugnen dies unsere Gegner doch immer wieder und wir unsererseits dürfen nicht müde werden, die Gegenbeweise zu führen und die Unwahrheiten jener als solche zu bekunden. Darum gehört auch der folgende Bericht hierher. Vor Kurzem veröffentlichte Lieutenant Adolph W. Greely von der nordamerikanischen Armee den Bericht über