Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1887)
- Date
- 1887-08-18
- Page
- Seite 523 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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SL3 Mißtrauen, eine unangenehme Nichtsstimmung. Allerdings erscheinen auch dann und wann Gegenschriften, oder wie man sie nennt Philosemitische. Da aber diese, wie es in der Sache liegt, ruhig und gemäßigt sind und nicht Böses mit Bösem vergelten können, ziehen sie das französische Publikum nicht an und üben deßhalb geringe Wirkung aus. Rußland. Turek, 1. Aug. (Privatmitth.) Die studirende jüdische Jugend Rußlands wurde wieder von neuen Leiden in tiefsten Kummer versetzt. Die vom Ministercomits und Ministerium der Bolksaufklärung beschlossenen und Allerhöchst bestätigten Maßnahmen zur Verminderung der Zahl der Juden an sämmtlichen Universitäten sind nunmehr zur Thatsache geworden. Demnächst sollen an den Residenz-Universitäten zu Petersburg und Moskau bloß 3 pCt. Juden, an den vier Universitäten außerhalb des jüdischen Ansiedelungsrayons: Dorpat, Kiew, Charkow und Kasan 5 PCt. und an den einzigen zwei Universitäten, welche sich innerhalb des Ansiedelungsrayons befinden, Warschau und Odessa, doch 10 pCt. neue Ausnahme finden. Hunderten jüdischer Studirenden, welche bereits, wenn sie ihr Vorhaben erreicht, was bekanntlich nur durch das Universitätsstudium geschehen kann, ihr Auskommen, sei es als frei practizirende Aerzte, oder Juristen, Chemiker, denn jede Staatscarriöce und jeder Krondienst ist für sie jetzt bis auf sehr wenige Ausnahmen verschlossen, finden, werden diese Berufe für die Zukunft abgeschnitten. Allein bisher traten in der Regel an den Residenz-Universitäten 50—60 Juden ein, und bei bevorstehendem Semester wird nur ein fünfter Theil hiervon auf Grund dieses neuen Erlasses ausgenommen werden. Auch an den übrigen Universitäten werden wenigstens 50 PCt. der zur Jmmatriculation sich meldenden Juden Zurückbleiben. Die Frequenz der Juden an den Universitäten nahm in den letzten Jahren dadurch größere Dimensionen an, daß für sie die meisten Hochschulen und Akademien schon längst gänzlich verschlossen waren, und die übrigen nur einem sehr niedrigen Procentsatz der Juden Aufnahme gewähren. — Der Residenzchef hat den in Petersburg wohnberechtigte» Juden, welche bloß Lieferungsgeschäfte betreiben, auf Grund eines alten Senatsbeschlusses vom 24. November 1834 den ferneren Betrieb solcher Geschäfte in der Residenz untersagt. Nur die bis jetzt von ihnen übernommenen Lieferungen sind ihnen noch zu vollenden gestattet. — Auch ist unlängst vom Minister des Innern auf Veranlassung des - Residenzchefs die strenge Verfügung ergangen, daß solche : Juden, welche sich hier mit Pässen aufhalten, auf denen ihr jüd. Glaubensbekenntniß nicht angemerkt ist, oder ihre oder der Väter Namen in christliche umgetauscht sind, ausge- < ' wiesen werden sollen; auch die Beamten, welche solche Pässe! ausfertigen, sollen bestraft werden. — Nach einem neuen Er- : laß von der Handelskammer ist es nur Juden I. Gilde ge- : stattet, Wechsel- oder sonstigen Bankgeschäfte in Petersburg - wie überall zu betreiben. — Die vom Senat im Reichsrath eingebrachte und von diesem angenommene Verordnung verbietet den Juden den Handel mit spirituosen Getränken im ganzen Gebiete Sibiriens. —; Dem „Hazefirah" (Nr. 153) entnehmen wir, daß der > Reichsrath bereits auf Vorstellung des Ministers des Innern mit Bestätigung des Kaisers vom 28. April 1887 das bisherige Gesetz, welches den Juden verbietet, Christen in Dienste zu nehmen aufgehoben hat, jedoch mit der Bedingung, „daß die christlichen Bediensteten in keiner Weise an der Feier ihrer Sonn- und Festtage und der Ausübung ihrer sonstigen religiösen Pflichten gehindert werden dürfen." Im Uebertretungsfalle sollen ihre jüdischen Dienstherren mit einer Geldstrafe bis zu 50 Rubel belegt werden. Ich will hierzu bemerken, daß, da dieses strenge Verbot besonders gegenwärtig zur Ausführung gekommen, Tausende christlicher Familien brodlos geworden. Durch deren Schmerzensschrei fühlte sich die Regierung zwar gedrungen, jenes Gesetz aufzuheben, aber dafür die Juden anderweitig zu maßregeln! — Die finnländische Obrigkeit hat neulich eine Verfügung getroffen, die selbst den zu Sommer- oder Badecuren nach Finnland kommenden Juden den Aufenthalt daselbst verbietet. Uebrigens ist über die nothwendige gesetzliche Stellung der Juden in Finnland noch nichts entschieden; sie soll erst in der nächsten diesjährigen Parlamentssession wieder zur Verhandlung kommen. Bekanntlich handelt es sich hier um das „schwedische Judenreglement vom 26. Januar 1782", wonach, als Finnland noch zu Schweden gehörte, die Juden in Finnland kein Aufenthaltsrecht besaßen, was noch bis auf heute seine Geltung behalten haben soll. Mit dieser Angelegenheit beschäftigt sich der „Finnische Landtag" in Helsingfors schon seit 3 Jahren. (Ausführliches hierüber siehe in unserer Correspondenz in der „Allg. Ztg. d. I. Seite 102—3 a. pr.) — Das Organ des residenzlichen Stadthauptes veröffentlicht über die Zahl der in Petersburg lebenden Juden folgende Daten: Am 1. Januar 1886 zählte hiesige Stadt 188 jüd. Kaufleute I. Gilde mit 192 Commis; 98 Petersburger und 83 zu anderen Städten gehörige jüd. Kaufleute II. Gilde, 2209 jüd. Handwerker; 993 sonstige Juden, die zu Ortschaften verzeichnet waren; 885 verabschiedete Untermilitärs, 275 Reservisten; 496 jüd. Aerzte, Apotheker, Advocaten, Hebammen, Gelehrte u. s. w.; 699 in Lehranstalten befindliche Juden und 91 zu keiner dieser Kategorien gehörige Juden; im Ganzen also 6,219 Personen. Am 1. Januor 1887 belief sich ihre Zahl nur auf 5,902 Personen. Die Gesammtzahl der heute in Petersburg lebenden Juden 33*