Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1887)
- Date
- 1887-08-18
- Page
- Seite 521 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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521 Hum Schluß gab der Redner seinem Danke gegen alle Förderer des Vereins, sowie seiner Freude für die Hülfe, die er den armen Wittwen bringen konnte, in rührenden Worten lebhaften Ausdruck. Hierauf übergab das älteste Ausschußmitglied, Vorsänger Eichberg, hier, anschließend an die Worte: „Wer des Feigenbaumes wartet, der ißt Früchte davon" in sehr schöner Rede Herrn Licbmann, der den Verein seit 25 Jahren als Vorstand leitet, eine mit Emblemen versehene von Lehrer Hähnlein-Hall gezeichnete Dankadresse. Oberregierungsrath von Finkh, Vorstand der königl. israel. Oberkirchenbehörde überbrachte deren Glückwünsche zum Jubiläum und gab seiner Freude über die Erfolge des Vereins Ausdruck, die nur durch die vortreffliche Leitung des Vorstandes und Ausschusses und den Wohlthätigkeitssinn, diesen schönen Zug im Charakter der Juden, ermöglicht wurden. Kirchenrath von Wassermann überbrachte die Glückwünsche des Kirchenvorsteheramts von hier, sowie die des deutsch, israel. Gemeindebuudes, welcher sein Schreiben mit einer Gabe von 100 M. begleitete. Nachdem der Vorstand den beiden Rednern für ihre Glückwünsche gedankt hatte, übergab er unter passender Anrede Herrn Oberlehrer Elsäßer, der nach 50 jähriger Thätigkeit in der Schule in den Pensionsstand getreten und aus diesem Anlaß von Sr. Maj. dem König die goldene Verdienstmedaille erhalten hat, auch dem Verein seit seiner Gründung als Schriftführer gedient hat, eine Glückwunsch- und Dankadresse. Ein Gesang schloß die erhebende Feier. Das Festessen wurde durch schöne Toaste gewürzt. Zwei Telegramme an die königl. Majestäten wurden von diesen telegraphisch erwidert. Zweibrücken, 7. August. (Privatmitth.) Von hier aus ist folgendes Circular versandt worden: „In einer am 20. April d. I. hier stattgehabten Versammlung der israel. Cultusvorstände des Rabbinatsbezirkes Zweibrücken wurde auf Anregung des Unterzeichneten beschlossen, die Gründung eines israel. Zufluchtshauses für die Pfalz ins Leben zu rufen, in welchem erwerbsunfähige, hülfsbedürftige und würdige Israeliten der Pfalz beiderlei Geschlechts — Waisen inbegriffen — Aufnahme finden sollen. Eine solche Anstalt wird mit jedem Tage mehr ein Bedürfniß besonders für die kleineren Gemeinden, die in Folge der Uebersiedelung ihrer reicheren Mitglieder in die Städte kaum im Stande sind, ihre nothwendigsten Cultusbedürfnisse zu bestreiten, geschweige solchen hülfsbedürftigen Personen in ihrer Mitte die unerläßliche Unterstützung zu gewähren. Solche Anstalten bestehen zwar bereits in der Pfalz, die jedoch, weil confessionell, dem Israeliten nicht zugänglich sind. Außerdem würde für streng religiöse Israeliten das Leben in denselben nach den Anforderungen unserer Religion kaum zu ermöglichen sein. Durch Gründung einer solchen Anstalt für die Israeliten der Pfalz würden wir in solchen Werken thätiger Nächstenliebe unseren Mitbürgern anderen Bekenntnisses nicht mehr nachstehen, unseren Armen ein Asyl bieten und zugleich ein einigendes Band für alle Israeliten der Pfalz Herstellen. Zur Ausführung der nothwendigsten Vorarbeiten wurde zunächst aus der Mitte der Versammlung ein engerer Ausschuß, bestehend aus den Herren L. Bloch, Cultusvorsteher in Rodalben, W. Kahn, Cultusvorsteher in St. Ingbert, M. Mai, Cultusvorsteher in Zweibrücken und dem Unterzeichneten gewählt. Dieser engere Ausschuß soll nach Bewältigung der unerläßlichen Vorarbeiten zu einem geschäftsführenden Ausschuß, bestehend aus gewählten Vertrauensmännern aus den vier Rabbinatsbezirken der Pfalz, erweitert werden. In Verfolg der uns obliegenden Vorarbeiten richten wir an sämmtliche Gemeindevorstände der Pfalz folgende Fragen, um deren bald gefällige Beantwortung an die Adresse des Unterzeichneten Bezirksrabbiners Dr. Mayer in Zweibrücken wir bitten. 1- Ist Ihre Gemeinde, resp. Ihr Synagogen-Ausschuß überhaupt einverstanden mit der Gründung eines derartigen Zufluchtshauses? 2. Wie viele hülfsbedürftige Personen im oben angegebenen Sinne befinden sich in Ihrer Gemeinde und deren Filialen? Wie viele ältere hülfsbedürftige Personen und welches Geschlechts? Wie viele Doppelwaisen und welches Geschlechts? 3. Ist Ihr Synagogen-Ausschuß bereit, sich auf einer allgemeinen Versammlung (etwa in Neustadt als dem geeignetsten Mittelpunkte der Pfalz) vertreten zu lassen, behufs Berathung über den Sitz der Anstalt, über die Geldbeschaffungsfrage und zur Vornahme der Wahl des geschäftsführenden Ausschusses? Im Aufträge des engeren Ausschusses: Dr. I. Mayer, Bezirksrabbiner in Zweibrücken." Daß wir dem schönen Werke den besten und baldigsten Erfolg wünschen, brauchen wir nicht erst hinzuzufügen. Darmstadt, im August. (Privatmitth.) Durch allerhöchstes Dekret vom 25. v. M. ist Herr Dr. Max Mayer zum Sekretär am Gr. Landgerichte dahier ernannt worden. Im Großherzogthum Hessen besteht wie in allen süddeutschen Staaten die gesetzliche Vorschrift, daß die Sekretäre an den Collegialgerichten (Land- und Oberlandesgerichten) die Richterprüfung bestanden haben müssen, und sind dieselben demgemäß auch hinsichtlich ihres Ranggehaltes und ihrer Anciennetätsverhältnisse den Amts- und Landrichtern vollständig gleich- 33