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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-08-18 · Heft 33 (18.8.1887) · p. Seite 515

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 33 (18.8.1887)
Date
1887-08-18
Page
Seite 515 (sequence 3)
Language
German
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515 etwa geradezu gefährlich schiene, in ihrer Entwickelung zu hindern. Da aber jetzt, ohne herausgefordert zu sein, hierüber eine Polemik angesponnen, und über Diejenigen, welche der zweiten Synode ihre Theilnahme nicht geschenkt und die Hand zu einer dritten nicht geboten haben, eine bittere Beurtheilung ausgesprochen worden: so können wir nicht umhin, die Sache näher zu prüfen. — Die Besonderheit der Synode wurde in §. 1. der „Geschäftsordnung"0 ausgedrückt: „Mitglieder der Synodalversammlung sind: I) die von den Gemeinden deputirten Vertreter derselben, deren Zahl jeder überlasseu ist; 2) jeder amtirende Rabbiner; 3) jeder jüdisch-theologische Gelehrte." Was die letztere Kategorie betrifft, so verstand es sich von selbst, daß man diesen Gelehrten nicht prüfte, ob er wirklich theologische Kenntnisse hätte; bei der ersten ist es doch auffällig, daß man nicht bloß alle Gemeinden, ob sie 50,000 Seelen oder nur etwa 30 befaßten, mit dem gleichen Rechte bekleidete, sondern auch kein Maß für ihre Vertreter bestimmte. Es konnte also eine Gemeinde von etwa 30 Seelen fünf oder zehn Vertreter senden, während sich eine große Gemeinde auf einen oder zwei beschränkte, und doch hatten alle Deputirte das gleiche Stimmrecht. Eine solche Verschiedenheit zeigte sich denn auch schon bei der ersten Synode. Berlin z. B. und Breslau sandten nur je einen Vertreter, Köthen dagegen zwei, Dresden drei und Erfurt drei, Leipzig drei, Teplitz zwei, Wien fünf. In der Enttvickclung, und gerade wenn die Synode größere Wurzeln in den Gemeinden gefaßt hätte, konnten hieraus die eigenthümlichsten Verhältnisse erwachsen. So war bei der zweiten Synode in Augsburg außer durch ihren Rabbiner die Gemeinde durch fünf Deputirte vertreten. Dabei war die Synode als eine allgemeine ausgeschrieben, d. h. sie sollte alle Länder der Erde befassen. In der That waren in der ersten Synode aus Belgien der Oberrabbiner nnd der Consistorialpräsident, aus Bukarest ein „Entrepreneur", aus Krakau ein Gutsbesitzer, aus der Schweiz ein Rabbiner, aus Manchester ein (deutscher) Rabbiner, aus New Jork ein „Auctioneer", aus Postelberg (Böhmen) ein Rabbiner, aus Prag ein Kaufmann, aus Szegedin ein Oberrabbiner, aus Teplitz ein Fabrikant und ein Kaufmann, aus St. Thomas ein Prediger, aus Wien drei Vorsteher der Gemeinde, Sulzer und der Schuldirector Szanto erschienen (die überseeischen Vertreter waren zufällig in Deutschland und konnten als wirkliche Deputirte kaum angesehen werden). Wie dem auch sei, man kann nicht leugnen, daß auf diese Weise der Synode der Charakter des Unbestimmten und Zufälligen gegeben war, daß man ihr im Voraus eine bestimmte Richtung nicht auf- 1) Ueber alles Folgende vgl. Verhandlungen der ersten israelitischen Synode ff. (Berlin, Gerschel 1889) und Berhandlungen der zweiten israelitischen Synode (Berlin, Gerschel 1873). zuprägen vermocht hätte, wenn sie sich dauernd erhalten hätte, daß ihre Beschlüsse sich sehr unsicher und im Laufe der Zeit vielleicht ganz nnd gar sich widersprechend gestalten konnten. Was ergab sich nun in der Wirklichkeit? Die Mitgliederzahl der ersten Synode belief sich auf 83, nämlich 26 Rabbiner, 4 Gelehrte und 53 Laien (wenn wir dieses Ausdruckes uns der Kürze wegen bedienen dürfen, allerdings nur im Gegensatz zu den Rabbinen und Gelehrten, denn seit dem Falle des Tempels gab es im Judenthume keinen Unterschied zwischen Priestern und Laien mehr). Uebersehen darf man nicht, daß jenes Verhältniß, in welchem fast in jeder Gemeinde, selbst einer kleineren, rabbinische Gelehrte, neben den amtirenden Rabbinen Fachgelehrte vorhanden waren, seit geraumer Zeit aufgehört hatte. Im Grunde war deshalb diese Synode doch nur eine Rabbinerversammlung. Nach der un-! geheuren Zahl der Gemeinden, ja nur nach den tausenden! Gemeinden in Deutschland und Deutsch-Oesterreich, konnte j die Aufforderung zur Synode nur als gescheitert angesehen werden. Die Zahl der vertretenen Gemeinden war allzuklein, um ihrer Vertretung irgend welche Bedeutung zu gewähren. War es die Absicht, und diese allein konnte die Synode rechtfertigen, das Interesse der Gemeinden hereinzuziehen, die in ihnen lebenden Bedürfnisse zur Aussprache zu bringen, und die Gemeinden dadurch anzuregen, die Beschlüsse der Synode zur Ausführung zu bringen — so war diese Absicht nicht im Entferntesten erreicht. Durchmustert man nun die Berhandlungen selbst, so sieht man, daß diese Deputirten der Gemeinden, obgleich sie doch die doppelte Zahl der Rabbiner ausmachten, äußerst wenig an den Verhandlungen sich betheiligten und allzu meist nur in sekundären Fragen. Von den Rabbinen gingen die Anträge aus, sie sprachen und discutirten, und so beherschten sie auch die Beschlüsse. Die Gemeindedeputirten bildeten nur eine Staffage, und da sie doch nur geringzählig waren, eine kümmerliche. Die Gegenstände der ersten Synode waren außer der von uns bcüntragten und motivirten Erklärung und außer einer, doch nur oberflächlichen Besprechung des Religiosunterrichtes, nur die gottesdienstlichen Fragen, welche ebenso gut in der Kasseler Rabbincrversammlung zur Beschlußfassung hätten gebracht werden können. Wichtigkeit hatten diese eigentlich nicht; denn die Mehrzahl dieser Fragen war nicht nur schon in den ersten drei Rabbinerversammlungen beantwortet worden , ja bereits 1820 im Hamburger Tempel praktisch ausgeführt, sondern seitdem in einer ziemlichen Anzahl von deutschen Gemeinden realisirt, in großen, mittleren und selbst einigen kleinen. Für Denjenigen also, der reformatorisch gesinnt war, waren sie längst entschieden, und es kam nur auf die Verhältnisse innerhalb einer Gemeinde an, ob sich diese Reformen einleben konnten oder nicht. In der That hatte das „Reformwerk" für die Gemeinden nur das Interesse für 33*

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