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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-08-11 · Heft 32 (11.8.1887) · p. Seite 506

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 32 (11.8.1887)
Date
1887-08-11
Page
Seite 506 (sequence 10)
Language
German
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'606 Öber-Cantor I. Singer leitete, galten fast ausschließlich einem neuen Statuten-Entwurf. Mit Rücksicht auf die im nächsten Sessionsabschnitte des Reichstages zur Verhandlung gelangende Regierungsvorlage, welche auf die Regelung der jüdischen Cultusangelegenheit abzielt, beschloß der Cantorentag, eine Petition an den Reichstag zu richten, in welcher die Stellung der Cantoren in und zu der Gemeinde präcisirt werden soll, mit der Bitte um staatliche Anerkennung dieser Funktionäre. Gleichzeitig wurde die Gründung eines Pensionsfonds in Aussicht gestellt. Die Meldung mehrerer Blätter über die Fertigstellung des Gesetzentwurfs betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Judengemeinden, ist unzutreffend. Das, was als angeblicher Gesetzentwurf pnblicirt wird, ist höchstens ein, überdies in den wichtigsten Punkten ungenau wiedergegebenes Brouillon» das noch nicht einmal die interne Geschäftsbehandlung in dem zunächst interessirten Cultusministerium dnrchgemacht hat. — Wie die „Wiener Abendpost" von competender Seite zu erklären ermächtigt ist, liegen über den von der „Oesterreichischen Wochenschrift" veröffentlichten Gesetzentwurf, wodurch „Bestimmung zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenossenschaften" erlassen werden, noch keinerlei Beschlüsse vor. Diese Angelegenheit befindet sich noch im Stadium der inneren amtlichen Behandlung. Agram, 28. Juli. (Privatmitth.) Bei der heutigen Nachwahl in der Festung Jvanic wurde vr. Schwarz zum Abgeordneten gewählt. Im kroatischen Landtage sind somit zwei Juden. Rußland. Petersburg, im Juli. Wie die Blätter melden, soll nicht nur unter den Advocaten, sondern auch unter den vereidigten Rechtsanwälten die Zahl der Juden eingeschränkt werden; wenigstens melden Odeffaer Blätter, daß das Justizministerium demnächst ein Circular veröffentlichen wird, auf Grund dessen nicht über 5 pCt. der Gesammtzahl der vereidigten Rechtsanwälte in Rußland Juden sein dürfen. Die Zahl der Advocaten soll 3 pCt. nicht übersteigen. Ueber die Beschränkung der Aufnahme von Juden auf sämmtlichen Universitäten Rußlands haben wir bereits berichtet. Der diesbezügliche Ukas ist schon veröffentlicht worden. Während in den beiden Universitäten des Ansiedelungsrayons (wo Juden wohnen dürfen) in Warschau und Odessa 10 pCt., in de» vier Universitäten außerhalb des Ansiedelungsrayons Dorpat, Kiew, Charkoio und Kasan 5 pCt. ausgenommen werden, finden in den Universitäten zu Moskau und Petersburg bloß 3 pCt. Juden Aufnahme, und dies soll bereits, der „Jüdischen Presse" zufolge, so weit normirt sein, daß in diesem Jahre nur je 9 Juden zugelassen werden werden, während bisher in der Regel 50 bis 60 eintraten. Es fragt sich null, wohin die von der Petersburger und Moskauer Universität zurückgewiesenen 40 bis 50 jüdischen Jünglinge sich wenden sollen? Eine Verordnung, welche den Juden den Handel mit spirituosen Getränken im ganzen, weiten Gebiete Sibiriens verbietet, ist vom Reichsrath angenommen worden. Warschau, 31. Juli. Im vergangenen Monate haben 230 Ausländer im Gouvernement Warschau die Naturalisirung nachgesucht. Die Mehrzahl, welche den Nachweis eines fünfjährigen Aufenthalts im Königreich geführt hat, ist berücksichtigt worden und hat das russische Unterthanenrecht erhalten. Die Uebrigen sind abschlägig beschieden worden. Aus Kalisch, 1. August, meldet man der „Pos. Ztg.": Die hier wohnenden israelitischen Kaufleute und Handlungsgehülfen ausländischer Unterthanschaft haben bei der hiesigen Rechnungskammer (Palata) die schriftliche Erklärung abgeben müssen, daß sie zu Neujahr ihre Geschäfte schließen resp. ihre Stellungen aufgeben werden. Einem jüdischen Spediteur an der Grenzkammer Szczypiorno, der deutscher Unterthan ist, wurde die Berechtigung zur Waarenspedition bereits abgenommen, trotzdem derselbe ein Gilvenpatent 1. Classe bis Neujahr gelöst hat. — Wir meldeten nach der „Now. Wr", daß eine Verordnung erlassen werden soll, auf deren nur 5 pCt. aller vereidigten Rechtsanwälte Juden sein dürfen. Die „Now. Wr." bezeichnet diese Meldung nun „mit großem Bedauern" als unrichtig und erfährt aus zuverlässiger Quelle, daß die Commission, welche die in Bezug auf die Advocatur vorzunehmenden Abänderungen ausarbeitet, sich dahin ausgesprochen hat, daß in dem, den Juden zum beständigen Wohnsitz angewiesenen Rayon 30 pCt., in den übrigen Gegenden bis zu 20 pCt. aller vereidigten Rechtsanwälte Juden sein können. Odessa, 1. August. Das „N. W. Tagebl." meldet: „Der Polizeimeister von Nikolajew ließ alle in Nikolajew lebenden österreichisch-ungarischen Juden in Kenntniß setzen, daß sie binnen dreißig Tagen die Stadt und das russische Staatsgebiet verlassen müssen. Da in Nikolajew sehr viele österreichisch-ungarische Juden als Fabrikanten, Handelsleute und Handwerker leben, herrscht in den Kreisen dieser letzteren große Aufregung. — (Bei dieser Tendenz der russischen Regierung kann uns der Tod des hervorragenden russischen Pablicisten Katkow (geb. 1820) nicht weiter berühren. In seinem panslavistischen Formalismus hat er auch den furchtbaren russischen Antisemitismus groß zu ziehen eifrig gehoben. Unsere Leser erinnern sich, daß wir an denselben vor einigen Jahren deßhalb ein Schreiben richteten — wir erhielten keine Antwort von ihm; allein faktisch unterblieben weiterhin die Angriffe auf die Juden in der „Moskauer Zeitung," ja, diese brachten einmal einen den Juden günstig

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