Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1887)
- Date
- 1887-08-11
- Page
- Seite 502 (sequence 6)
- Language
- German
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502 zelne Gemeinde aus ihrem Gottesdienste etwas Anderes machte, und eine Mannigfaltigkeit eintrat, welche für die Einheit des Gottesdienstes die schlimmsten Wirkungen haben konnte. Dies bewog uns, nach 22 Jahren Zwischenraums, zu einer Rabbinerversammlung aufzufordern, deren Zweck sich darauf beschränken sollte, in einer Reihe von Beschlüssen die Neugestaltung des Gottesdienstes in allen Theilen unsrer Liturgie festzustellen, und so eine Norm zu schaffen, an welche sich die Gemeinden, wenigstens für die nächste Epoche, halten könnten. Dies und nichts Anderes sollte nach unsrer Meinung die Aufgabe dieser Rabbinerversammlung sein, an welche sich dann die Fortsetzung dieses Instituts knüpfen konnte. Alle diese liturgischen Fragen waren durch die früheren Versammlungen und seitdem so vielfach ventilirt worden, daß man voraussetzen konnte, jeder Rabbiner habe sich darüber längst klar gemacht und vermöge sein Urtheil auszusprechen. Zu diesem Behufe arbeiteten wir eine Vorlage aus, welche in 30 Anträgen die sämmtlichen Hauptpunkte aufstellte. Selbstverständlich war die Versammlung, sobald sie zusammengetreten, frei in dem Beschlüsse, ob und wie sie diesen Gegenstand behandeln wolle, und es stand in Jedermanns Willen, Anträge vor oder während der Versammlung zu stellen. Die Versammlung sollte am 11. August 1868 zu Kassel statt» finden. Anmeldungen in genügender Zahl trafen ein, zugleich aber vom sel. Dr. Adler, Landesrabbiner zu Kassel, ein Antrag: die Versammlung solle beschließen, eine Synode, bestehend aus Rabbinern, Delegirten der Gemeinden und jüdischen Gelehrten, zu berufen. Jüdische Gelehrte waren Mitglieder der früheren Rabbinerversammlungen ebenfalls gewesen, wie z. B. Jost und Jakob Auerbach sehr thätig in der zu Frankfurt a. M. mitgewirkt hatten. Das Neue bestand also darin, daß die Gemeinden Deputirte als vollberechtigte, mitberathende und mitbeschließende Mitglieder senden sollten. Da kam es nun, daß die Rabbinerversammlung, aus 24 Anwesenden bestehend, sich sofort in zwei Gruppen zerfallend darstellte, dreizehn, welche in die Berathung über die gottesdienstlichen Fragen nicht eingehen, sondern sich auf den Beschluß, eine Synode zu berufen, beschränken wollten, elf, die den vorausbestimmten Zweck durchzuführen entschlossen und mit der Berufung einer Synode noch nicht einverstanden waren. An der Spitze der ersteren stand Geiger, der jedoch selbst eine Anzahl liturgischer Anträge mitgebracht hatte, die Minorität schloß sich unsren Ansichten an. Es kam eine Vermittelung zu Stande und man ging auf die Erörterung der liturgischen Vorlage ein, jedoch so lässig, daß die wichtigeren Fragen einer Commission überwiesen wurden, und man schließlich die Verhanolung darüber abbrach. Worin bestand nun das Für und Wider betreffs der Berufung einer Synode? Die Vertheidiger derselben betonten, daß die Beschlüsse der Rabbinerversammlungen keine praktischen Folgen gehabt und daß man deshalb die Laienwelt hineinziehen müsse, um die Gemeinden zur Ausführung der Beschlüsse zu bringen; nebenbei würde man dem Geiste unsrer Zeit gemäß jede Verdächtigung der Rabbinen hierarchische Bestrebungen zu hegen vermeiden. Dagegen wurde von der anderen Seite erwidert: auf das letztere Moment könne gar kein Gewicht gelegt werden; die Rabbinen in ihrer Abhängigkeit von den Gemeinden und gerade im Geiste unsrer Zeit stehen allen hierarchischen Absichten fern, und sie dahin zu verdächtigen, wäre ein grober Unfug; eine Rabbinerversammlung stelle nichts weiter vor, als eine Versammlung von Fachmännern, welche Fragen aus ihrem Bereiche discutirten und ihre Ansichten darüber aussprechen. Niemand sei verpflichtet, sich nach denselben zu richten, und dies würde bei Synoden nicht minder der Fall sein. Wie bis jetzt der Gedanke einer Synode hervorgetreten, sei er durchaus noch chaotisch, dem Zufall anheimgegeben, ob, wie viele und welche Gemeinden sich zu ihrer Beschickung Herbeilaffen würden, und es könnte ebenso der Fall sein, daß die Mehrzahl der Deputirten von orthodoxen Gemeinden geschickt würden. Rabbiner sind Principienmänner, und würden in einer Rabbinerversammlung die Orthodoxen die Mehrzahl bilden, so würde man sich alsbald in zwei Versammlungen trennen, wie dies ja auch fackisch der Fall war. Für eine Synode wäre dies unmöglich. Man wolle mit der Synode ein Dach construiren, dem aber noch das Fundament und die Mauern fehlen. Wir beantragten deshalb: zunächst Provinzialsynoden zu berufen, wie deren auch schon gewesen, z. B. in Köln. Dies würde durchaus leicht sein, sobald die Rabbinerversammlung es einmüthig beschlösse und jeder Rabbiner in seinem Districte dafür wirke. Dadurch müßte der Gedanke einer allgemeinen Synode verbreitet und concret vorbereitet werden, und aus derartigen Provinzialsynoden könnten die Mitglieder der allgemeinen am füglichsten hervorgehen. Es würden sich auf jenen befähigte Männer, die das Vertrauen der Gemeinden besäßen, Herausstellen und herausbilden. (S. über diese Verhandlungen Jahrg. 1868 S. 691 ff.) Man sieht, es war kein geradezu prinzipieller Gegensatz, der sich hierin aussprach, sondern die aus der Erfahrung geschöpfte Ansicht, daß jede wirksame Erscheinung angemessen vorgebildet werden müsse, daß solchen plötzlichen Schöpfungen die Erfolglosigkeit von vornherein einwohne. Dennoch blieb dieser Antrag in der Minorität von 11 Stimmen, die anderen 13 beharrten in der sofortigen Berufung einer allgemeinen Synode, die nicht auf Deutschland beschränkt, sondern auf alle Länder, in welchen Juden ansässig sind, ausgedehnt werden sollte. Es wurde eine Commission zur Einberufung einer solchen Synode und zur Vorbereitung für dieselbe gewählt, und trotz unsrer Opposition bestimmte man dafür einstimmig uns, Adler und Aub. So wenig also unsre Ueberzeugung mit der Meinung