Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1887)
- Date
- 1887-08-11
- Page
- Seite 501 (sequence 5)
- Language
- German
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501 niederen Clerus, der mit dem Volke fühlt." Bemerkenswerth sind die Unterscheidungen. Erst wird das Volk schlechthin, dann das „eigentliche" Volk, endlich das „christliche Volk" und zur Unterscheidung von demselben die Intelligenz angerufen. Also die Antisemiten sind todt, es lebe die christliche Volkspartei! Die Geständnisse und Enthüllungen Jstoczy's, die wir hiermit weiteren Kreisen zugänglich gemacht, sind in der That werthvoll. Es ist immerhin möglich, daß der fremdklingende Name der antisemitischen Partei Leute abzuschrecken vermochte, die denselben nicht verstanden, und mit der Ablegung desselben kommt Herr Jstoczy vermuthlich manchen Wünschen entgegen. Jndeß, der neue Name wird keinen Verständigen, nicht einmal aus den Kreisen des niederen Clerus, täuschen, am allerwenigsten aber die Organe der Behörden, die nicht nur auf die Firma der zu gründenden Vereine, sondern ein klein wenig auch auf den Inhalt der Statuten, wie bisher, Acht haben dürften, ehe sie die Clausel der Genehmigung anfügen. Und weßhalb wirbt Herr Jstoczy immer nur um die Gunst des niederen Clerus? Sollte er derjenigen des hohen schon ganz sicher sein? Die Zynode. i. In den Jahren 1869 und 1871 wurden zu Leipzig und Augsburg zwei jüdische Synoden abgehalten, eine dritte kam nicht zu Stande. Durch die Polemik, welche Prof. Lazarus in der eben erschienenen Sammlung seiner Reden wegen dieses Abbruchs von Synodalversammlungen, deren Vorsitzender er gewesen, gegen alle Diejenigen erhoben hat, welche eine dritte zu Stande zu bringen nicht mitgewirkt haben, ist die Frage über den Werth und die Zweckmäßigkeit der Synode überhaupt von Neuem angeregt, und wir halten es für geboten, zu unsren Lesern darüber zu sprechen. Lazarus meint, daß dadurch das ganze Reformwerk des Judenthums „vertagt" worden sei und hält bittre Borwürfe für alle Diejenigen, die zu diesem Reformwerk berufen wären, nicht zurück. Wir haben dies schon in wenigen Sätzen widerlegt, halten persönliche Rechtfertigung für überflüssig, und wollen vielmehr objectiv den Synodalgedanken näher untersuchen. Hierzu gehört aber nothwendig die Vorgeschichte jener beiden Synoden. In den Jahren 1844, 1845 und 1846 fanden die Rabbinerversammlungen zu Braunschweig, Frankfurt a. M. und Breslau statt. Wenn die erste durch unsre Aufforderungen und Bemühungen zu Stande gekommen war, so fanden die beiden anderen als ganz natürliche Folge nach dem Bedürfniß, das zu ihnen drängte, statt. Was man auch über die unmittelbare Wirksamkeit derselben gesprochen und wie man auch dabei immer wieder betont hat, daß die Gemeinden nicht als bald die Beschlüsse jener ausgeführt hätten: so hat man doch dabei übersehen, daß die Hauptwirkung dieser Versammlungen und des Geistes, der in ihnen waltete, die war, daß die Reform des Judenthums, insbesondere des Gottesdienstes, hier zum ersten Male als berechtigt erschien und nachgewiesen wurde, so daß für das größere Publikum das nebelhafte Dunkel zerstreut wurde, in welchem bis dahin jede Neuerung im öffentlichen Gottesdienste als eine Uebertretung, eine Sünde angesehen ward. Der Standpunkt einer allmählichen Reform des Gottesdienstes wurde klar hingestellt, die Punkte, auf welche es hauptsächlich ankomme, wurden gründlich discutirt und somit der Weg gezeigt, auf welchem man fortzuschreiten habe. Daß die Gemeinden in dem noch zähen Festhalten des Ueberkommenen und namentlich in dem Verlangen, den Frieden in der Gemeinde zu erhalten und jede Spaltung zu vermeiden, diese Auseinandersetzungen und Beschlüsse nur erst noch theoretisch betrachteten, konnte eigentlich Niemandem auffällig erscheinen. 1847 sollte die vierte Versammlung in Mannheim stattfinden; aber zu großer Verwunderung erschien keine Aufforderung von der desfalls gewählten Commission und fiel dieselbe aus. Es lagen, wie man nachträglich erfuhr, örtliche Jntriguen zu Grunde, der eigentliche Vorgang ist uns noch heute unbekannt. Da kam die revolutionäre Erschütterung des Jahres 1848; das öffentliche Interesse schlug völlig um; das religiöse Interesse wurde gänzlich von dem politischen und socialen verschlungen. Die Bewegung brachte vor Allem die Gleichberechtigung im Staate ohne Berücksichtigung der Confession zu Stande, und hatte deren verfaffungsmäßige Festsetzung sofort oder später zur Folge. Hiermit fühlte sich Jedermann zufrieden und dachte überhaupt an confessionelle Zwecke und Werke nicht mehr, hielt diese sogar für dem allgemeinen Interesse nachtheilig. Gingen doch damals alle bestehenden jüdischen Zeitschriften mit Ausnahme der Allg. Ztg. d. Judenth. zu Grunde, und die religiöse Passivität war so groß, daß einige, sonst scharfsichtige Männer, eine Auflösung der Gemeinden befürchteten. Dies war nun zwar übertrieben, hatte aber thatsächlich seine Folgen, und ließ an eine Wiederholung der Rabbinerversammlungen nicht denken. Jndeß ging die Zeit doch vorwärts, und was als ein unvergängliches Eigenthum des menschlichen Wesens in der Seele ruht, dringt zur rechten Zeit wieder an das Licht empor. Vielleicht trug die Reactionszeit dazu bei, in den Gemeinden machte sich das Bedürfniß nach Umgestaltung des Gottesdienstes fühlbarer als zuvor, und die Ansichten hatten sich geklärt. Da trat aber der Uebelstand ein, daß die Gemeinden über das, was zu thun sei, wie man die Reform des Gottesdienstes anzufassen und wie weit man zu gehen habe, völlig im Schwanken waren, und daß deshalb jede ein-