Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 31 (4.8.1887)
- Date
- 1887-08-04
- Page
- Seite 487 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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487 gesprochen." Wir lesen tägigen (daselbst 13, 2 u. f.) „Wenn ein Prophet oder Träumer unter euch aufsteht, und giebt Dir ein Vorzeichen oder Wunder. Das Vorzeichen oder Wunder trifft auch ein, davon er Dir gesagt hat, dabei er aber spricht: Lasset uns anderen Göttern folgen. so sollst Du den Worten dieses Propheten oder Träumers nicht gehorchen, denn der Ewige, euer Gott, will uns auf die Probe stellen, um an den Tag zu bringen, ob ihr ihn liebt. Der scheinbare Widerspruch zwischen diesen beiden Stellen betreffs des einzuhaltenden Verfahrens bei dem Eintritt dessen, was der Prophet im Voraus verkündete, löst sich in Harmonie auf durch die Verschiedenheit der Mission, die der Prophet sich gestellt hat. Er kann nämlich durch Wunder und Zeichen beliebige Neuerungen wohl einführen, nur darf er an die Basis des Judenthums nicht rühren, denn es giebt für Israel keinen anderen Gott als den Ewigen, oben im Himmel und unten auf der Erde und sonst keinen. Wer an diesem zu rütteln wagt, verfällt der Todesstrafe. (Daselbst 6.) Just das Gegentheil haben unsere Frommen auf ihre Fahne geschrieben! Gilt es eine Nebensache, eine Kleinlichkeit, allsogleich gerathen sie in Harnisch, in die schäumendste Wuth, so jemand sich daran zu vergreifen wagt. Ganz gleichgültig sehen sie aber zu, ja, sie erfreuen in Wollust sich noch daran, so jemand irgend einen Unsinn einführt und denselben als dem großen Ewigen gefällig ausgiebt. Es läßt sie ganz kühl, ob der gesunde Menschenverstand sich dagegen aufbäumt, ob man, über solchen Unsinn befragt, nichts Vernünftiges zu antworten weiß, ja, sich sogar dieses Unverstandes innerlich schämt. — Ist solches Treiben keine Entehrung und Entwürdigung Gottes? Gleicht es nicht auf ein Haar der Gleichstellung Gottes mit irgend einem lächerlichen Götzen? Und diese Schläge versetzen ihm seine besten Freunde (Secharia 13, 6.) unbekümmert um den Bibelvers, welcher (das. 13, 6) lautet: „Jener Prophet oder Träumer aber soll getödtet werden, weil er Widersinniges geschwatzt hat über den Ewigen, euren Gott." Und was resultirt hieraus? Das sagt uns wieder der Prophet (Jeschajah 24, 2): „Und das Volk wird, wie der Priester, götzendienerisch; wie dieser hält cs sich an todten Formenkram, und die besseren selbst können bisweilen diesen Gott nicht anders als ein eigenartiges, sonderbares Wesen sich denken, das an solchem Unsinn seine Helle Freude haben kann. — Konnte man dies alles unfern früheren ungebildeten Rabbinern auch verzeihen, so muß man doch unfern modernen, promovirten Doctoren, die über Philosophie Vorlesungen gehört und selbst geschrieben haben, mit dem Propheten (Jeremia 8,8) zurufen: „Wie könnet ihr bei solcher Lehre über den Ewigen sagen: wir sind Weise?! Wahrlich, da arbeitet für die Lüge die lügnerische Feder der Schriftsteller." Wer hat blindlings gläubiger gesprochen, als die Freunde Jjobs, und wer hellsehend freier, als dieser selbst, und Gott spricht zürnend zu jenen (Jjob 42, 7): „Ihr habt über mich nicht so angemessen gesprochen, wie mein Knecht Jjob! —" Wenn ich mit Vorstehendem etwas zu derb gesprochen haben sollte, so wolle man mich entschuldigen mit der Lehre des Rabbi Jochanan ben Brokah, welcher (Abot 4, 5) lehrt: „Wer selbst versteckt den Namen Gottes entweiht, gleichviel ob absichtlich oder ohne Absicht, soll öffentlich gebrandmarkt werden." Betreffs des obenerwähnten Challahgeldes kann ich nicht umhin zu bemerken, daß die Erhebung desselben lediglich als eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Geldbeutels der Männer, auf dem Umwege der gar nicht galanten Attaque auf die Zehrgroschen der Frauen anzusehen ist. Die Männer wissen ihre Kasse besser zu hüten, uns es ist daher noch nicht gelungen, diesen Trumahgeld abzunehmen, da sie es zu gut wissen, daß beide Pflichten, Trumah wie Challah, außerhalb Palästinas nach 4. Buch Mos. 15, 18 gar nicht vorgeschrieben sind. Da tritt der Talmud (Bechoroth 27, 1) mit der müssigen Besorgniß auf: „Die Challah-Lehre könnte vergessen werden" und empfiehlt daher, in Erwägung, daß die Challah durchaus in Natur, d. h. im Teig, und sogar (Challah 3, 4) nicht in Mehl, geschweige in Geld, an den Priester abfüyrbar ist, auch bei uns die Challah in Teig dem Priester zu übergeben. Es ergiebt sich hieraus die Nothwendigkeit, daß, wo kein Priester zur Entgegennahme der Challah vorhanden ist, diese Pflicht ruhen müsse. Mit welchem Rechte, frage ich nun, kommen hiernach die Frommen dazu, unseren Frauen Challahgeld abzunehmen? Meint diese oder jene Frau, und wäre es auch nur aus Gewohnheit, sich nicht beruhigen zu können, wenn sie die Challahvorschrift nickt hält, so ist es nach dem Talmud geratener, die Challah zu verbrennen, als deren durchaus unzulässige Ablösung eintreten zu lassen. Wollen die Frauen aber eigensinnig dazu auch die Ablösung, so mögen sie wenigstens dafür sorgen, daß das sogenannte Challahgeld zu Händen eines armen Priesters, nicht aber nach Palästina in die unrichtige Hand gelange, und wo überhaupt die Geldervertheilungen (Challokaus) viel zu wünschen übrig lassen. Zum Beweise eben dieses letzteren Umstandes, gebe ich aus Nr. 28 der Israelitischen Wochenschrift vom 8. d. M., folgendes wieder: „Als Baron Rothschild in Jerusalem ver-