Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 30 (28.6.1887)
- Date
- 1887-06-28
- Page
- Seite 474 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227694--44590-3266878- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
474 Von der Donau, den 14. Juli. (Privatmitth.) Aus dem Lager der Antisemiten kommt noch immer etwas Neues. Die Antisemiten des ersten Wiener Turn-Bereins haben eine Statutenänderung durchgesetzt und machen durch Circular bekannt, daß gemäß § 3 der behördlich genehmigten Statuten- Juden (ob nicht getauft oder getauft) weder Mitglieder noch Theilnehmer des Turn-Vereins sein können. Die Antisemiten Franz und Alexius Persay, beide Mitarbeiter des antisemitischen Hetzblattes „Függetlenseg," sind wegen Verbrechens der Veruntreuung bezw. wegen Theilnahme an demselben in Anklagestand versetzt. Frankreich. Paris, 15. Juli. (Privatmitth.) Wenn in unserer Zeit jede wahrhafte Größe auch in der Oeffentlichkeit eine Stelle der Anerkennung findet, so muß man eine solche gewiß am angemessensten einer Größe in der Wohlthätigkeit zugestehen. Aber großartig ist sicherlich die Freigebigkeit des Barons Moritz von Hirsch an wohlthätige Institute und bei schweren Unglücksfällen an schuldlos hilfsbedürftig gewordene zu nennen. Wir wollen hier nicht auf die lange Reihe großer Spenden, die Herr v. Hirsch im vergangenen Tagen geleistet hat, zurückkommen, wie er z. B. eine Million Frcs. für die jüdischen Schulen in der Türkei bestimmte und jährlich außer seinem Beitrage das Deficit der Alliance isr. univ. mit mehr als 40,000 Frcs. deckt. In den jüngsten Tagen erfuhren wir, daß er für die durch die Hungersnoth schwer leidenden Juden in Bagdad 25,000 Frcs., für die in Duma-Seharvoly, welchen die Antisemiten die Häuser niedergebrannt, 25,000 Frcs., und für die Abgebrannten in Bottuschan 50,000 Frcs. gesandt hat. Es versteht sich, daß diese drei Acte der Freigebigkeit eben nur Wiederholungen vieler früher geleisteten sind, und wir können wohl behaupten, daß selbst in Israel eine solche werkthätige Bruderliebe noch nicht dagewesen. Um so mehr geziemt es uns, die wir mit Baron v. Hirsch in gar keiner Verbindung stehen, einen solchen Edelmuth zu würdigen. Jetzt eben hat er diesen von Neuem bethätigt. Sein einziger Sohn, den er vor Kurzem durch den Tod verloren, hatte in London einen Marstall von Rennpferden. Der trauernde Vater ließ diesen Marstall verkaufen und kamen dafür 12,000 Pf. St. (240,000 Mark) ein. Die ganze Summe hat Herr v. Hirsch wohlthätigen Anstalten in London angewiesen, und zwar die Hälfte öffentlichen, die andere jüdischen Hospitälern und Schulen. Rußland. Petersburg, 18. Juli. Die Blätter wollen wissen, es ständen Maßregeln seitens der Regierung bevor, durch welche die Aufnahme von Studenten in die russischen Universitäten gewissen Beschränkungen unterworfen werden solle. Die betreffende, für die Petersburger Universität bereits ergangene Verordnung verlange von den neu zu immatrikulirenden Studenten eine Garantie ihrer politischen Zuverlässigkeit und setze als Norm für die Aufnahme jüdischer Studenten um drei Prozent erhöhte Universitätsgebühren fest und Erhöhung der Kollegiengelder von fünf auf fünfundzwanzig Rubel für das Semester. St. Petersburg, 16. Juli. Ein kaiserlicher Erlaß hebt das Verbot auf, welches Juden untersagte, Christen in Dienst zu nehmen. — Wie der „Lodzki Dziennik" meldet, wurde in der Lodzer Reichsbankfiliale allen ausländischen Juden der Credit entzogen. Rumänien. Bukarest, im Juli. (Privatmitth.) In ihrem Blatte ist schon oft den Rumänen, ihrer Regierung und ihren Kammern nachgesagt worden, daß sie den Bestimmungen des Berliner Congresses von Anfang an Hohn gesprochen. Geschieht, dies mit Recht? Gewiß, mit vollem Rechte. Den» die Bestimmungen des von den Vertretern aller Großmächte unterschriebenen Congreßvertrages über die Gleichstellung aller Nationallitäten und Confessionen in Rumänien, den Balkanländern und der Türkei beantworten die Rumänen mit einer Verfassungsänderung, nach welcher die „Fremden" so gut wie außerhalb des Gesetzes gestellt und alle in Rumänien vorhandenen Juden, mögen ihre Vorfahren seit Jahrhunderten in den beiden Donaufürstenthümern ansässig gewesen oder sie eingewandert seien, für „Fremde" erklärt, und diese „Fremden" nach und nach mit den drückendsten Ausnahmegesetzen belastet wurden. Trotzdem wurde Rumänien von den Großmächten anerkannt. Allerdings gestand man den „Fremden" die Möglichkeit der Naturalisation zu, machte diese jedoch von dem übereinstimmenden Votum der Regierung und der beiden Kammern abhängig. Die Thatsachen drücken nun diesem Vorgehen den rechten Stempel des Hohnes aus. Man hatte bestimmt, daß diejenigen Juden, welche den Krieg gegen die Türken mitgemacht, die Naturalisation erhalten sollten. Die Zahl dieser Juden belief sich auf ca. 800; aber man reducirte die Liste auf nicht mehr als 400, und da fand sich, daß die Mehrzahl derer, die man aufgeführt hatte, in Kriege gefallen oder längst an ihren Wunden oder Krankheiten gestorben waren. Es war also nur eine sehr geringe Zahl, welche in dieser Qualität naturalisirt wurden, und in den acht Jahren, die seitdein verflossen sind, wurden im Ganzen von den 250,000 rumänischen Juden — 56 naturalisirt! dies ist so recht ein Zeugniß rumänischer Schlauheit. Nun, >ver die sog. gebildeten Rumänen — vom