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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-07-07 · Heft 27 (7.7.1887) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 27 (7.7.1887)
Date
1887-07-07
Page
Seite 423 (sequence 7)
Language
German
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423 Furth, 26. Juni. (Privatmitth.) Die Zähigkeit, mit welcher man an dem Gewohnten und Hergebrachten hält, erschwert die Einführung zeitgemäßer und durch die veränderten Verhältnisse nothwendiger Einrichtungen. Als vor einigen Decennien der Vorstand der hiesigen Cultusgemeinde den durch die Ausdehnung der Stadt bedingten Beschluß faßte, daß die jüdischen Leichen von nun an durch den Leichenwagen nach dem Friedhofe verbracht werden sollen — bis dahin wurden sie getragen — erhob sich gegen die Anfangs provisorisch eingeführte Neuerung starker Widerspruch. Gegenwärtig bedient man sich allgemein des Leichenwagens, und es findet jetzt eine weitere Agitation dahin gehend statt, daß die Todten vor der Beerdigung ins Leichenhaus verbracht werden, anstatt, daß sie, wie bisher, bis zur Beerdigung im Sterbehause liegen. Hervorgerufen wurde diese Bewegung durch eine vor wenigen Jahren erlassene höhere Verfügung, nach welcher die Bestattung erst 48 Stunden nach erfolgtem Ableben erfolgen darf. Das bisherige Festhalten an dem Gebrauche, die Todten im Sterbehause liegen zu lassen, ergab manche Unzuträglichkeit, die jedoch nicht allzu sehr empfunden wurde, weil die Bestattung unter 48 Stunden geschehen konnte. Seit obem erwähnter Entschließung der höheren Behörden kamen jedoch Fälle vor, wo Jemand Donnerstag früh starb und wegen des inzwischen fallenden Samstags erst nächsten Sonntag bestattet werden konnte, so daß die Leiche volle drei Tage im Hause! liegen blieb. Die Schädlichkeit für die Gesundheit, der j schmerzliche Eindruck, welchen der ständige Anblick der Leiche, im - Hause hervorbringt, und die manchmal ungenügenden! Räumlichkeiten machen das Verbringen der Leiche nach demj Todtenhause völlig gerechtfertigt. Als Hauptgrund gegen die! beregte Neuerung wird geltend gemacht, daß die Pietät gegen! den Todten verletzt werde. Wir vermögen dieser Ansicht! nicht beizustimmen, finden vielmehr verschiedene Gründe für! die beabsichtigte Neuerung, für welche sich bisher über 200 Gemeindemitglieder durch Unterschrift entschieden haben. Die langen Leichenzüge, die sich durch die frequentesten Straßen der Stadt bewegen und Aufsehen erregen, das Tragen von Kränzen, das in neuerer Zeit sich bemerklich macht, eine dem Judenthum fremde Sitte, der Umstand, daß die Leichenfeierlichkeit verhältnißmäßig lange dauert, daß ein Theil des Leichenconductes sich entfernt, weil der Waschact zu lange dauert, sonach die Grabrede, die nach dem Waschact beginnt, nur von Wenigen gehört wird, die Ungleichheit, die sich darin Zeigt, daß bei Reichen große Conducte stattfinden, bei Armen sich wenige Begleiter zeigen, sprechen, außer dem sanitären Momente für das Verbringen der Todten nach dem Leichenhause und für die Beerdigung vom Leichenhause aus. Findet die Beerdigung vom Leichenhause aus statt, so kann der Waschaet vorher beginnen, die Versammlung braucht nicht zu warten, sie kann die Leichenrede hören, hat nicht so lange am Friedhofe zu verweilen, die Aufsehen erregenden großen Leichenzüge fallen weg, der Arme fühlt sich durch die geringere Betheiligung weniger zurückgesetzt, weil am Friedhofe die Massen nicht so merklich sind, als wenn sie' in langen Zügen sich durch die Stadt bewegen und so erhält die Feierlichkeit eine erhöhte Weihe. Wir neigen uns zu der Ansicht hin, daß diese Neuerung weder dem Gefühle widerspricht, noch die Pietät verletzt. Das Judenthum beherzte in allen seinen Phasen eine tiefe Pietät gegen die Hingeschiedenen, es macht eine verdienstliche Handlung aus der wirklichen Beschäftigung — nicht aus der Form derselben — mit dem Todten und dessen achtungsvoller Beerdigung. Es untersagt den Pomp der Leichenbestattung, kleidet jede Leiche in ein gleiches einfaches linnenes Gewand und legt sie in den schmucklosen hölzernen Sarg. So wird auch die einzuführende Neuerung bezüglich der Leichenbestattung in hiesiger Gemeinde die Sympathien jener Kreise nach und nach gewinnen, die bisher der Sache indifferent oder antipathisch gegenüberstehen. Die Anschauungen der Menschen sind wandelbar und wechseln mit den zu allgemeiner Sitte sich umgestaltenden Bräuchen. Eßlingen (Württemberg), 24. Juni. (Privatmitth.) Der 56. Bericht über das hiesige israel. Waisenhaus „Wilhelmspflege" pro 1. April 1886/7, welcher in dieser Woche veröffentlicht wurde, zeugt wieder von der Theilnahme, welche dieses philanthropische Unternehmen seit seiner Begründung treulich begleitet und gestützt hat. Die Anstalt wurde von vielen Seiten, auch von Sr. Majestät unserem König mit reichlichen Spenden bedacht, so daß der Capitalgrundstock um. 7190 M. gewachsen ist und nunmehr excl. Gebäude 250,000 M. beträgt. Der Zöglingstand hob sich von 39 im Vorjahr auf 40, welche von zwei Lehrern, Hrn. Oberlehrer Stern, zugleich Religionslehrer am Kgl. Schullehrerseminar, und Hülfslehrer Abt unterrichtet werden. Mit der Anstalt ist eine Fortbildungsschule für consirmirte Töchter verbunden. Die israel. Seminaristen und Präparanden erhalten gegen mäßige Vergütung Beköstigung im Waisenhaus. Im vergangenen Etatsjahr vereinnahmte die Anstalt Zinsen 9989 M., Stiftungen zum Grundstock 2971, Beitrag vom Kgl. Staatswaisenhaus 234 M., jährliche Beiträge 1719 M., Spenden 7785 M. Vorstand der Anstalt ist Herr M. H. Goldschmidt in Stuttgart. Möge die Anstalt auch fernerhin Unterstützung und Würdigung finden! Rosenberg, O.-Schl., 27. Juni. (Privatmitth.) Unsere Gemeinde ist von einem schweren Unglück betroffen worden. Ihre schöne Synagoge ist am 14. Juni d. I. durch die Unvorsichtigkeit eines Klempners, der das Dach zu repariren hatte, in Brand gerathen und total vernichtet worden. Gerettet sind nur die Thorarollen und sonstige Werthsachen. Die Gemeinde ist zu klein, um aus eigenen Mitteln ein

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