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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-06-30 · Heft 26 (30.6.1887) · p. Seite 410

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 26 (30.6.1887)
Date
1887-06-30
Page
Seite 410 (sequence 10)
Language
German
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4iö jüdischen Gewölbe zu plündern. Bewaffnete Strolche forderten Geld. Man hofft, das Militär werde die Ruhe Herstellen. — Aus dem Comitat Hajda langen Berichte ein, daß Unruhen befürchtet werden. Auch dahin ist Militär abgegangen. In einem dieser Bezirke hat Geza Onody, der Anstifter der Eßlarer Affaire, candidirt.— Bisher sind 366 Wahlen bekannt, hiervon entfallen 232 auf die liberale Partei, 39 auf die gemäßigte, 65 auf die unabhängige Opposition, 8 Nationale, 9 Antisemiten, 8 Parteilose. Der Minister Szechenyi wurde mit knapper Majorität in Kaposvar gewählt. Die Wahl wird bestritten. (Siehe unsere Correspondenz aus Pest.) Frankreich. Paris, 19. Juni. Wenn auch in Deutschland der antisemitische Ansturm keine gesetzgeberische Folge gehabt, so kam es doch auf administrativem Wege zu Stande, daß den Juden die höheren Staatscarrieren weithin verschlossen blieben. In Frankreich ist dies nicht der Fall, und Drumont hätte wohl Gelegenheit, seinem berüchtigten Werke eine neue Serie hinzuzufügen. Soeben ist G. 'Freibourg (ein in Metz geborener Israelit) provisorisch zum Generaldirector der Post und Telegraphie ernannt worden. Zugleich ist N. Levaillant Director der allgemeinen Sicherheit im Ministerium des Innern, Jules Lax, Director der Eisenbahnen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten und Leon Philippe, Director der landwirthschaftlichen Hydraulik im Ministerium für Landwirthschaft — also vier Israeliten in den Directorialstellen von vier Ministerien. Die früher von unseren Gegnern ventilirte Meinung, daß Juden nur für das Finanzwesen befähigt seien, ist hiermit abermals gründlich widerlegt. — Aus dem Süden wird berichtet: Unser Glaubensgenosse, Herr S. Wolff, Generalinspeetor der Brücken und Wege, mit dem gegenwärtigen Sitze in Bordeaux, wurde von der Stadt Angoultzme um ein ausführliches Gutachten und Rathschläge über das Wegewesen der Stadt ersucht. Er begab sich dahin, stellte seine Unterweisungen an und arbeitete ein ausführliches Memoire aus. Die städtischen Behörden ersuchten ihn, für die gehabte Bemühung das Honorar zu fordern. Er aber lehnte es ab, irgend eine Entschädigung anzunehmen, da er jene mit zu seiner amtlichen Thätigkeit zähle. Die Stadt hat ihn, um ihre Erkenntlichkeit zu zeigen, die Bronzestatue einer ^Quelle übersandt. Rußland. Petersburg, 17. Juni. Der „Neuen Zeit" zufolge beendete die Pahlen'sche Commission zur Revision der Judengesetze ihre Enquete und arbeitet jetzt ein dem Minister des Innern vorzulegendes Referat aus. Da der Aufenthalt der Juden in Baku allerdings gesetzlich begründete Schwierigkeiten bereitet, ersucht das dortige Börsencomits die Regierung, die gegenwärtig in Baku wohnhaften Juden dort zu belassen. (Dieser Meldung zufolge wäre die, uns auch correspondenzlich zugegangene Nachricht, daß die Pahlen'sche Jndencommission sistirt sei, unrichtig.) Turek, 15. Juni. (Privatmitth). Vom regierenden Senat sind in diesen Tagen wieder auf Klage der von ungesetzlichen harten Verfügungen der Administrationen Betroffenen einige interessante Entscheidungen zu Gunsten der russischen Judenheit getroffen worden, indem er 1) das Verbot der Polizei an einigen Orten, unter Anderem im Dorfe Alexewitz (Gouv. Minsk), auf Grund der „Jgnatiew'schen temporären Gesetzbestimmungen vom 3. Mai 1882", für diejenigen Juden Häuser zu bauen, welche vor der Publikation dieser Vorschriften auf dem Lande wohnten, trotzdem die Vorschriften dem Wortlaute und Sinne nach, blos auf diejenigen Juden Bezug haben, die nach dem 3. Mai 1882 in Dörfern und Flecken sich niederlassen wollen (s. § 1 d. Gesetzbest.), aber nicht auf alle, welche schon vorher auf dem Lande wohnhaft waren —, 2) die veralteten Kiewer Privilegien, die Juden in Kiew betreffend, welche das Kiewer Bezirksgericht für die Gegenwart geltend gemacht hat, — 3) die Verordnung der Tschernigower Gouvernements-Verwaltung, welche den Juden verbot, am Sabbath und jüdischen Feiertagen Handel mit spirituosen Getränken zu treiben (was gewöhnlich vermittelst christlicher Verkäufer geschieht), und 4) die Verfügung des Polizeichefs zu Petersburg, laut welcher die Frauen jüdischer Soldaten, deren Männer im Petersburger Militärbezirk im Dienste stehen, die Residenz räumen sollten, als ungesetzlich beschied und erkannt und deren Widerruf angeordnet hat. Bevorstehende günstige Entscheidungen des Senats machen uns hoffen, daß auch die soeben im Senat zur Verhandlung kommende Frage: „ob jüdische Soldaten neuer Ordnung, in der Reserve sich befindend, das Recht haben, außerhalb des Ansiedelungsrayons sich aufzuhalten, im humanen Sinne ansfallen werde. Ich bin auch heute in der günstigen Lage, eine weitere erfreuliche Mittheilung zu machen. Laut dem „Swet" sind die Städte Rostow und Tanganrog nach einem jüngsten Reichsrathsbeschluß dem Donischen Gebiete zugeschrieben worden, aber die hohe Regierung hat die Vorstellung der Rostower Stadtverwaltung, welche für die ungefähr 10,000 Seelen starke jüdische Einwohnerschaft dieser Stadt sich mit aller Energie verwandte, Gottlob berücksichtigt, indem sie derselben das Wohn- und Gewerberecht in Rostow wie bisher gestattete. Bekanntlich ist im Gebiete der Tonischen Kosaken den Juden sonst seit jeher der Aufenthalt absolut verboten, was auch in jenen Städten durch obige Verschmelzung der Fall sein sollte. Wir brauchen nicht erst zu bemerken, welche Freude dieses Factum

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