Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1887)
- Date
- 1887-06-30
- Page
- Seite 407 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227690--44519-3266803- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
407 direnden in ca. 4 Jahren wechselt, so muß auf diese Weise die Zahl der studirten Männer in so hohem Maaße Anwachsen, daß es an Stellen und Beschäftigung für den größeren Theil derselben fehlen muß. Wir halten es für die Pflicht aller einflußreichen Israeliten, in den Ländern, in welchen der Andrang zu den Universitätsstudien seitens unserer Glaubensgenossen ein so übermäßiger ist, rechtzeitig darauf hinzuwirken, daß sich dieser Eifer abkühle. Es liegt ja dieser Erscheinung ein löbliches Motiv zu Grunde, der bei unsren Glaubensgenossen stark verbreitete Bildungsdrang und dann der in den jüdischen Eltern lebende Eifer, ihre Kinder zu besseren Lebensverhältnissen zu erziehen, als in denen sie selbst stehen. Aber, wenn diese an sich löbliche Richtung zu ungesunden Zuständen führt und damit nur der Boden unfruchtbar und dürre gemacht, statt zu segensreicher Frucht befähigt wird, so muß ein solcher Weg verlassen werden. In zahllosen Fällen werden die gehegten Erwartungen getäuscht und die Söhne zu erfolglosem Ringen, wenn nicht geradezu ins Elend geführt. Dieser Bildungstrieb ist bei unseren Glaubensgenossen nichts Neues. In früheren Zeiten wurden mit Ausnahme derer, die sich dafür als ganz untauglich herausstellten, alle Knaben zum talmndischen und rabbinischen Studium angehalten und der größte Eifer füt deren Fortschritte in diesem Studium bethätigt. Aus jedem dieser Knaben konnte ein großer Gelehrter, ein Rabbiner ersten oder zweiten Ranges werden, und diese Aussicht reizte den Eifer der Eltern noch mehr als den der Jugend. Allein dies war im großen Ganzen ungefährlich. Denn jederzeit konnte der junge Mann dieses Studium aufgeben und sich dem Handel und Gewerbe zuwenden, noch dazu, da in vielen Ländern die Frauen noch thätiger im Handel waren, als ihre Männer, ein mit der talmudischen Gelehrsamkeit Vertrauter aber auch als Geschäftsmann großes Ansehen besaß. Diese Zeiten sind vorüber. Wer einem Fachstudium an der Universität obliegt, ist in der Regel für jeden anderen Beruf unbrauchbar und hat für die erlangte Wissenschaft so viel Neigung, daß er sich derselben nicht entschlagen mag. Eine Ausnahme bildet nicht selten das juristische Studium, welches Söhne von Geschäftsleuten mit der Absicht betreiben, um später in das väterliche Geschäft einzutreten. Diejenigen, welche sich im Leben umsehen, werden schon gegenwärtig die obigen Bemerkungen als richtig erkennen und daraus die Nothwendigkeit folgern, dem Fortgang dieser Richtung bei unseren Glaubensgenossen möglichst entgegenzuwirken. Deutschland. Berlin, 20. Juni. Dem „Vorstand der freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" haben die Minister des Unterrichts, des Innern und der Kriegsminister auf eine Vorstellung erwidert, „daß keine ausreichende Veranlassung vorliegt, dem Gesuche um allgemeine Bewilligung einer nur sechswöchentlichen Militärdienstzeit für jüdische Volksschullehrer, welche an einer jüdischen Religionsschule wirken, weitere Folge zu geben, es vielmehr für jeden einzelnen Fall Vorbehalten bleiben muß, zu prüfen und darüber zu befinden, ob besondere Umstände obwalten, welche eine Ermäßigung der Militärdienstzeit des betreffenden Lehrers rechtfertigen lassen." Kaiserslautern, 21. Juni. (Privatmitth.) Seit mehreren Wochen sind die Gemüther der hiesigen Gemeindemitglieder wegen mehrerer Brochüren antisemitischen Inhalts, die im Verlage der hiesigen Buchhandlung von Aug. Gotthold erschienen und zum Theil auch in's Publikum gedrungen sind in Spannung gehalten. Der Staatsanwalt, dem die Sache zur Anzeige gebracht wurde, und das Königl. Bezirks-Amt, mit dem sich der hiesige Bezirks-Rabbiner vr. Landsberg deshalb in Verbindung gesetzt, haben sämmtliche Brochüren mit Beschlag belegt. In voriger Woche nun wandte sich der Königl. Untersuchungsrichter hier an den Herrn Rabbiner mit dem Ersuchen, „nach genauer Durchsicht der ihm eingesandten vier Brochüren ein wohlmotivirtes Gutachten abzugeben darüber, ob in denselben eine Verhöhnung des Judenthums zu finden sei und dann welchen Eindruck dieselben auf die Israeliten hiesiger Stadt gemacht." Wie wir hören, hat Herr vr. L. besonders in einer Brochüre: „Altisraelitisches Menu" rc. einen Hohn gegen die israel. Religion unzweifelhaft gefunden. Ebenso aus den Ausdrücken der anderen Büchelchen geschlossen, daß jeder Jude, welcher religiösen Richtung er auch angehören möge, tief verletzt sein müsse, wenn er derartiges liest. Jedenfalls ist es erfreulich zu wissen, daß die Behörden derartige Machwerke, wenn sie öffentlich erscheinen und zur Anzeige gelangen, nicht unberücksichtigt und fachmännisch begutachten lassen. Ich bemerke noch, daß in diesem Falle, wie wohl auch sonst, der Verleger, wie es in dem an den Herrn