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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-06-16 · Heft 24 (16.6.1887) · p. Seite 371

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 24 (16.6.1887)
Date
1887-06-16
Page
Seite 371 (sequence 3)
Language
German
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371 und Inhalt immer wiederholt betont, um die Gastfreundschaft aus der Nothwendigkeit des materiellen Interesses herzuleiten, so widerspricht dies auch seiner, freilich nur in kurzer Anmerkung angedeuteten Behauptung, daß die Juden von den Phöniziern das Gastrecht angenommen, vollständig. Denn einerseits hatte nach ihm selbst das phönizische Gastrecht jenen großen Grundsatz des Menschenrechtes, wie er in Israel heimisch war, gar nicht enthalten, sondern beschränkte sich nach ihrem Bedürfniß auf das Schutzrecht, welches ja eine Negation des allgemeinen Menschenrechtes ist; andrerseits betrieben die Israeliten keinen Handel, hatten also auch kein Bedürfniß zur Uebernahme eines Schutzrechts. Ein ähnlicher Widerspruch zeigt sich aber auch darin, daß Jhering zugeben muß, bei den Griechen sei die gastliche Aufnahme der wesentliche Inhalt der Gastfreundschaft gewesen; dann muß diese eben nicht von dem Schutzrecht der Phönizier gekommen sein, sondern sich bei ihnen spontan entwickelt haben. Werden doch schon in den homerischen Gesängen diejenigen Völker als Barbaren bezeichnet, welche feindlich gegen Fremde verfahren, und das Beispiel der Phäaken zeigt, wie man geneigt war, bedürftige Fremde aufs Menschenfreundlichste zu behandeln. Mag immerhin jener römische Jurist noch später den Grundsatz der Rechtslosigkeit der Fremden ausgesprochen haben, weil er eben legislatorisch nicht aufgehoben worden, so zeigt doch unwiderleglich der internationale Verkehr im römischen Reiche, daß jener Grundsatz faktisch längst nicht mehr bestand. Gab es noch Rechtsunterschiede zwischen den einzelnen Völkern und Klassen, so lag dies in der Natur der Sache, hatte aber mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz nichts zu thun. Es sind dies indeß nicht die einzigen Widersprüche, die in der Abhandlung Jherings zu Tage treten, welche wir jedoch hier nicht weiter berücksichtigen können. Wenn aber unser Vers, aus seiner Aufstellung der drei Perioden einen überzeugenden Schluß auf „die Abhängigkeit sittlicher Ideen von den äußeren Lebensverhältnissen eines Volkes" ziehen will (die sittlichen Ideen wechseln mit den Zwecken, die sie bedingen), und hiermit „den Wandel, den die sittlichen Gefühle erfahren," bewiesen haben will — so scheint er uns in einen vollen Jrrthum verfallen zu sein. Nicht die sittlichen Ideen und Gefühle haben sich in der Gastfreundschaft geändert, sondern deren Verwendung. Noch heute ist es ein sittliches Gefühl, welches gastfrei macht, und seine Freude an der Bewirthung von Freunden und Fremden hat. Statt zu sagen, auch die Sittlichkeit hat ihren Wandel, mußte er sagen: auch die Sittlichkeit hat ihre Entwickelung. Wo aber die Sittlichkeit so vollendet schon im hohen Alterthume auftritt, wie in Israel, und jetzt zur Geltung gekommen ist oder kommt — neueste Vorgänge dagegen werden wohl nur vorübergehend sein — kan» gewiß nur von Entwickelung, nicht vom Wandel, vom Kommen und Schwinden, die Rede sein. *) Stuttgart, 1. Juni. Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung in Württemberg. Von einem Protestanten. (Aus dem „Beobachter" vom 26. und 27. Mai.) (Schluß.) Damit sind die Thatsachen festgestellt, wie sie dem Auge des Außenstehenden erscheinen. Sind sie irrig, so möge man uns berichtigen, sind sie richtig, so möge man die eingehaltene Praxis rechtfertigen. In einem wie im anderen Fall erscheint die Frage bedeutsam oder bedenklich genug, um endlich eine offene Besprechung zu fordern und zu verdienen. Denn so viel ist sicher, in den Kreisen der württembergischen Israeliten glaubt man an eine systematische Zurücksetzung. Aber auch das ist gewiß, ein der Zahl nach durchaus nicht unbedeutender Kreis von Personen billigt und conscrvirt jene Praxis, und darum verlohnt es der Mühe, den Gründen ins Gesicht zu leuchten, welche die Vertreter dieser Meinung geltend zu machen pflegen. Berhältnißmäßig selten sind diejenigen Stimmen, welche den Satz von der Unfähigkeit der Israeliten zur Uebernahme von Aemtern geradeheraus und als das Resultat eigener ernstbegründeter Ueberzeugung aufnehmen und verfechten; die Aufklärungsarbeit des 18. und 19. Jahrhunderts war eine zu tiefgehende, als daß es noch Viele über sich vermöchten, das eigene Borurtheil als Motiv und Träger jener Forderung einzugestehen. Dagegen ist ein anderer Weg ein glücklicher Ausweg, beliebt und viel benützt. Das eigene Borurtheil wird dem Nächsten ins Gewissen geschoben; man behauptet eine Abneigung „der Bevölkerung" gegen israelitische Beamte und construirt hieraus die Pflicht der Regierung, Rücksicht auf diese Voreingenommenheit zu nehmen. Es wäre an sich zu wünschen, daß man der Abneigung der Bevölkerung überall da, wo sie sich als begründet erweist, gebührend Rechnung trüge; wir haben aber bisher noch nicht erlebt, daß die Regierung in denjenigen nicht allzu 1) Bei den Israeliten finden wir, sowohl in der Bibel als im Talmud, keine Spur von einer solchen gegenseitigen Gastfreundschaft, einem Gastfreundschaftsvertrage und einer Gastfreundschastsmarke, wie bei den Phöniziern und Griechen. Die Gasimarke heißt bei den Phöniziern tsnn, nun bedeutet auch im Hebräischen tsnn Thonscherbe, aber als Gastmarke kommt es nicht vor. Wenn Jonathan und David sich ewige Freundschaft schwören (l. Sam. 20, 42) und Jonathan dem David, der noch ein armer Jüngling von der Heerde hinweg war, „den Rock, den er hatte, seine Rüstung bis auf sein Schwert und seinen Bogen und feinen Gürtel" schenkte (das. 18, 4.), so war dies sowohl ein Zeichen der Freundschaft als eine Ehrenbezeugung, wie sie im Oriente seitens der Großen noch stattfindel. 2 t*

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