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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-06-09 · Heft 23 (9.6.1887) · p. Seite 363

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 23 (9.6.1887)
Date
1887-06-09
Page
Seite 363 (sequence 11)
Language
German
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363 ausländischer Untcrthanen auf Grund der Gegenseitigkeit vorzugehen und die deutschen Juden in bedrückender Weise behandelt. Denn, es soll nun, wie ich in der Lage bin, Ihnen ganz authentisch mittheilen zu können — und es ist dies eine Nachricht, welche für unsere deutschen Glaubensgenossen, die in Rußland wohnen oder leben wollen, von sehr großer Wichtigkeit und Interesse ist— jetzt schon in Rußland und sogar in Polen, mit Berufung auf ein bisher nicht bekannt gewordenes Circularschreiben des denkwürdigen Ministers des Innern Jgnatieff vom 19. Mai 1882, neulich angeordnet worden sein, daß deutsche Juden, gleichviel ob sie Kaufleute, Fabrikanten oder Handwerker sind, sich nur, außer mit dem Paß rc., mit einem Kausmanns-Zeugniß erster Gilde in Rußland aufhalten dürfen; um dieses zu erwerben, muß der Betreffende die Genehmigung unserer 3 Ministerien besitzen, außerdem noch das Paßvisum von dem Generalconsulat, und jährlich die Kleinigkeit von 700 Rubel außer Schreib- und Stempelgebühren bezahlen. So kommt diese Verordnung thatsächlich einer fast vollständigen Ausweisung der meisten deutschen Juden aus Rußland und Polen gleich. Ich kann nebenbei die Bemerkung hinzufügen, daß in der bekannten polnischen Fabrikstadt Lodz, wie ich bei meinem gestrigen Aufenthalt daselbst von einem Betroffenen erfuhr, mehrere solche Ausweisungen bereits stattgefunden haben. — Aus Kaukasien wird mitgetheilt, daß die Administration daselbst den Befehl erlassen hat, daß alle Juden und Ausländer, welche ein Geschäft betreiben und die dazu nöthigen Erlaubnißscheine nicht gelöst haben, sofort dieses Gebiet räumen müssen. — Einer Anzahl unserer Glaubensgenossen wurden wieder einmal Allerhöchst in Anerkennung ihrer Verdienste um die vaterländischen Interessen hohe Auszeichnungen verliehen. So wurden die in Petersburg wohnhaften Herren Abram Warschawski zum Staatsrath, Baron David Günzburg, Dolmetscher im Ministerium des Aeußern, zum Collegien-Assessor, Abram Sack zum wirklichen Staatsrath, und der Magister Ch. I. Gurland in Odessa zum Cvllegienrath ernannt. — Ebenso erhielt Herr Commerzienrath Leon Rosenthal den Wladimirorden III. Klasse, Herr Dr. jur. A. Kaufmann den Annenorden II. Klasse und der Ehrenbürger Herr Meier Friedland den Annenorden III. Klasse. — Unser gefeierter Orientalist, Dr. A. Harkavy zu Petersburg, ist von der Academie der Wissenschaften in Madrid zu ihrem Mitglied ernannt worden. — Nach dem diesjährigen Rechenschaftsbericht der Universität zu Petersburg befinden sich Hierselbst unter 2,627 Studenten 290 Juden, von denen bei dem Actus drei für ihre Preisschriften mit silbernen Medaillen gekrönt wurden. — Rumänien. Bukarest, 22. Mai. Einem beträchtlichen Theile der Hierlands ansässigen Juden wird jetzt ein Schutzmittel entzogen, das unter Umständen ihnen noch einigen Anhalt gegen Vergewaltigung verschaffte. Zwischen Rumänien und Oesterreich-Ungarn ist ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen letzteres die bisher in Rumänien bestandenen österreichischungarischen Schutzgenossenschaftcn vom 1. Januar 1888 ab als aufgelöst erklärt. Die Entstehung des Schutzgenossenschafts-Verhältnisses reicht in die Zeit der Abhängigkeit Rumäniens und in die Periode der fremden Consulargerichtsbarkeit zurück. Zahlreiche in Rumänien lebende Ausländer, welche von ihrer Heimathsregierung entweder keinen ausgiebigen Rechtsschutz erwarten konnten oder welche ihr altes Zuständigkeitsrecht verloren hatten, haben sich damals unter der Bezeichnung als Schutzbefohlene unter die Gerichtsbarkeit der Consulate irgend einer fremden Großmacht gestellt. Namentlich war die Zahl der österreichischen Schützlinge eine sehr große geworden, und darunter viele Juden. Die Gerichtsbarkeit der Consulate hat freilich seit der Unabhängigkeit Rumäniens aufgehört, aber vor administrativen Gewaltthätigkeiten konnten die Schützlinge noch immer einige Hülfe finden. Serbien. Risch, 22. Mai. Ein gräßlicher Mord hält seit 22. d. die südserbische Handelsmetropole Risch und besonders den jüdischen Theil der Einwohnerschaft in Aufregung. Am Spätabende des erwähnten Tages, als Alles bereits der Nachtruhe pflegte, durchbrachen, begünstigt von der herrschenden Finsterniß und dem stürmischen Regenwetter — wie später konstatirt wurde — zwei, der Kleidung nach keineswegs den niederen Ständen angehörige Männer die Außenwand des dem Stadtquai zugekehrten Hauses, welches der Sensal Kutscho Nisim mit Frau und Schwiegermutter bewohnt, drangen in ein, von einer Magd bewohntes Zimmer der Wohnung, geriethen hierbei aber mit den mittlerweile aufgeschreckten Einwohnern ins Handgemenge, wobei der Gattin Nisim's — einer Tochter des in weiten Kreisen gekannten Bankiers Halfon in Belgrad — von den Eindringlingen die Kehle durchgeschnitten wurde, was ihren sofortigen Tod herbeiführte, ihrer Mutter, sowie Nisim und der Magd aber gleichfalls mehr oder minder schwere Schnittwunden am Kopf und Hals beigebracht wurden. Der entstandene Lärm verscheuchte die Thäter, ohne daß dieselben Zeit gehabt hätten, einen etwa geplanten Raub zur Ausführung zu bringen. Es gelang denselben, in der herrschenden Verwirrung, trotz der von allen Seiten sofort herbeigeströmten Menge, begünstigt von der Dunkelheit und dem prasselnden Regen, spurlos zu entkommen, und seitdem bemühen sich die Behörden vergebens, der Mörder habhaft zu werden. Als einziges corpu8 delicti blieb ein eleganter weicher Filzhut mit der Fabrikinarke Chapeau higienique zurück, doch wurde kon- 23*

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