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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-06-09 · Heft 23 (9.6.1887) · p. Seite 359

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 23 (9.6.1887)
Date
1887-06-09
Page
Seite 359 (sequence 7)
Language
German
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359 Probe gestellt, weil ihnen ein heilsam abschreckendes RenommSe der Intoleranz vorausgeht. Es ist in Württemberg gleichsam ein staatsrechtliches Axiom geworden, daß in Schule, Verwaltung, Steuer, Heer und Verkehr die Juden nichts zu suchen haben. Diese Stellen haben durch Ersitzung längst die getauften Württemberger erworben, welche gestützt auf ihr gutes Recht, den bloßen Gedanken einer israelitischen Mitbewerbung als jüdische „Anmaßung" zurückzuweisen entschlossen sind. Da jedoch zu all jenen Aemtern mehrjährige Berufsbildung gehört, deren Gewinn bei späterem Wechsel zum großen Theil verloren geht, so begreift sich der nothgedrungene Verzicht auf eine aussichtslose Laufbahn. Das selbstmörderische Unterfangen, sich in den württembergischen Staatsdienst zu stürzen, muß wohl oder übel von Rittersmann oder Knapp israelitischer Religion aufgegeben werden, wenn ihnen Lohn und Minne im Voraus versagt ist. Das Rechtsstudium dagegen gewährt außer der richterlichen Laufbahn und gleichsam als Reserve die Möglichkeit späterer Berufsänderung, und diese Möglichkeit wird zum Verhängniß für die Tugend eines württembergischen Justizministers. Denn immer und immer wieder finden sich israelitische Juristen, welche ihre Staatsprüfungen mit Erfolg bestehen, welche in ihrer sittlichen Führung einen Anlaß zum Tadel nicht geben und welche, durch ihre Neigung zu der Judicatur hingezogen und durch ihre Staatsangehörigkeit legitimirt, sich um ein Staatsamt bewerben. Das ist dann eine unbehagliche Situation: direct den Mann abweisen, — das geht ja nicht; die Richtercarridre einem Israeliten öffnen, — das geht noch weniger. Also was thun? Auch dafür hat sich eine Praxis gebildet, die probat ist und geräuschlos functionirt. Zunächst bei den unständigen Stellen auf Taggeld macht sich die Sache leicht; man verwendet den jungen Mann heute da, morgen dort, das Institut der Hilfs- und Ersatzstellen gestattet mit Leichtigkeit ein Hin- und Herschie ben und erst das definitive Amt verleiht den indeleblen Charakter des Richters und Staatsbeamten. Bis diese hoffnungsvolle Stufe und goldene Pforte erreicht ist, vergehen drei oder vier Jahre. So wenigstens im Durchschnitt bei den Christen; die Juden aber müssen länger warten. Wenn die Zeit herankommt, wo der Staatsdiener die Vormänner an den Fingern einer Hand abzählen kann und dann gar der erste in der Reihe ist und sich um die neu aufgegangenen Stellen bewirbt, da soll der Israelit nur ja die Lectüre des „Staatsanzeigers" sich abgewöhnen. Zwei, drei Hintermänner überspringen ihn auf einer Seite und nach einem Vierteljahr wieder einer, und am Ende vom Jahr sind's sechs und nun gar derjenige, von dem es immer geheißen hatte, er könne überhaupt nicht dauernd angestellt werden; aber der Glückliche ist ein Christ. Und endlich glaubt der Israelit etwas zu merken; er empfindet die Zurücksetzung als versönliche Demüthigung, noch eine — und er bittet um seinen Abschied. Derselbe wird ihm in Gnaden ertheilt. Doch alle scheitern nicht schon an der ersten Klippe, und Württemberg, der liberale Rechtsstaat, kann sich rühmen, auch zwei oder drei israelitische Staatsdiener in der Justiz zu besitzen, aber man merke wohl, nur auf der untersten der definitiven Stufen. Denn jetzt fängt das Ueberspringen von Neuem an: Niemals gelangt ein Israelit in Württemberg auf ein höheres Amt, niemals in ein Collegialgericht. So erweist sich auch jene Einräumung von zwei oder drei unteren Stellen als eine Scheinconcession, welche keinen Gegenbeweis, sondern höchstens den Vorwand für die Behauptung abgeben kann, daß die Bürger israelitischer Religion im württembergischen Justizdienst als gleichberechtigt behandelt werden. (Schluß folgt.) %eitiAVYCpVUXC Deutschland. Frankfurt a. M., I. Juni. (Privatmitth.) Sie haben die Aufmerksamkeit der Leser schon öfter auf das hierorts bestehende israelitische „Mädchenstift" gelenkt, als auf eine der segensreichsten und uachahmungswerthesten Anstalten- Jetzt hat es das zehnte Jahr seines Bestandes zurückgelegt, und der von dem Vorsteher, Herrn A. Teblse erstattete Jahresbericht wirft deshalb einen Rückblick auf das verstossene Jahrzehnt, dem wir Folgendes entnehmen. „Wir sind dem Ziele unserer Aufgabe näher gekommen und sehen mit Befriedigung auf unser trotz mannigfächer Hemmnisse allmählich zur Blüthe gelangtes Werk. Zweiundsiebenzig junge Mädchen haben in dem Zeitraum der ersten zehn Jahre in unserer Anstalt den Schutz eines geordneten und gesitteten Hauswesens und die Gelegenheit zu ihrer Fortbildung gefunden. Angeregt durch das Beispiel der trefflichen Hausmutter lernten sie die Grundbedingungen einer geregelten häuslichen Wirthschaft kennen und den Sinn für Ordnung und Pünktlichkeit, Reinlichkeit und Sparsamkeit, edle Sitte und echte Weiblichkeit in sich befestigen. Der liebevollen Obhut und Fürsorge, deren unsere Zöglinge sich

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