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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-06-09 · Heft 23 (9.6.1887) · p. Seite 358

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 23 (9.6.1887)
Date
1887-06-09
Page
Seite 358 (sequence 6)
Language
German
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358 amtlichen Wohlwollens ein, welche der antisemitischen Secte so gut wie der altkatholischen ein langsames, aber sicheres Ende bereitet, und welche, wenn von Anfang an bethätigt, die Mißgeburt überhaupt nicht lebendig hätte zur Welt kommen lassen. Erfolglos wie der Angriff war, vermochte er in Norddcutschland, vor allem in Preußen, diesem Mutterland des verunglückten Antisemitismus, keine einzige seiner Programmforderungen durchzusetzen und es ist darum in dem Grundsatz und in der Uebung, Israeliten, wenn sie den intcllectuellen und sittlichen Anforderungen genügen, zu den Staatsämtern gelangen zu lassen, eine Aenderung nicht eingctreten. Auch im Königreich Württemberg hat sich nichts geändert; nur ist der Unterschied der, daß hier die antisemitischen Wünsche schon zum Voraus erfüllt sind: In Württemberg bedarf es nach wie vor zur Amtsanstellung außer Fähigkeitsnachweis und Prädicatszeugniß noch eines Taufscheines und eines christlichen Stammbaumes. Der württembergische Staatsdienst verschließt sich dem Israeliten. Die Thatsache steht im Großen und Ganzen fest, wenn auch die Uebung und die Mittel, um zu diesem erhebenden Resultat zu gelangen, in den einzelnen Departements nicht durchgehends die gleichen sind. Daß sie sämmtlich mit einer selten versagenden Sicherheit zum Ziele führen, soll ein kurzer Rundgang durch die heiligen Hallen des württembergische» Staatsdienstes bestätigen. Sehen wir uns zunächst um in dem Ministerium des Innern: es ist völlig intact, und strenggläubig; ein israelitischer Amtmann oder Oberregierungsrath ist für das gemeinschaftliche Amt, und sämmtliche Bureaukraten ob und unter der Steig ein undenkbarer Begriff und auch darum schon gar nicht zu wünschen, weil durch einen solchen möglicherweise eine Störung in dem liebgewordenen Tempo der Geschäftsbehandlung und Jdeenentwickelung dieses Ressorts eintreten könnte. Das Kriegsdepartement sperrt sich hermetisch ab, woraus dem jeweiligen Chef um so weniger ein Vorwurf zu machen ist, als in „Ehrenfragen" bei uns so gut wie anderswo nicht das Ministerurtheil, sondern das Adelsvorurtheil maßgebend ist. Gleich unmächtig scheint aber auch der Chef des Unterrichtsdepartements in Württemberg seinen Untergebenen gegenüber zu sein. Unter den hundert und aber Hunderten von Lehrern der mittleren und höheren Lehranstalten soll und darf sich keiner finden, der nicht den christkirchlichen Segen erhalten hat, und wäre er der fähigste Kopf und der beste Freund der Jugend. So will es, vom katholischen Kirchenrath gar nicht zu reden, das evangelische Consistorium, und das ist heute vielleicht mehr als zur Zeit seiner Einsetzung ein allmächtiger Herr im Unterricht von Württemberg. Immer wieder von Zeit zu Zeit macht ein Vater, der gutgläubig genug aber nicht rechtgläubig ist, wenn es seinen Sohn unter allen Berufsarten am meisten zum Lehrfach und zum Studium der Philologie zieht, einen neuen Versuch und die alte traurige Erfahrung: „Wir bedauern" — lautet der stereotype Trost — „wir würden gerne etwas thun, aber der Lehrkörper — die Kirchenbehörde — Sie werden begreifen — so wie die Verhältnisse bei uns nun einmal liegen. —" Der Vater verläßt die Audienz, der Sohn aber das Land, wenn er von seiner Berufswahl nicht lassen will, und manch tüchtiger Lehrer hat drüben in Baden oder draußen in der Welt das Brod und Amt suchen müssen, das ihm seine schwäbische Heimath um seiner Religion willen verweigert hat. Auch im Cultusministerium ist der Cultus noch mächtiger als die Cultur. Doch eine Anerkennung darf man demselben nicht versagen: man ist entgegenkommend und weiß zeitig vorzubeugen. Schon bei den Reifeprüfungen mustert der Regierungscommissär Namen und Berufswahl der Abiturienten und findet er einen israelitischen Philologen, so fragt er besorgt im Lehrerconvent, ob man dem jungen Mann denn auch schon gesagt habe, daß er bei uns auf eine Anstellung nicht rechnen dürfe; auf welche Frage zuweilen die Belehrung folgen mag, daß der junge Mann trotz seines bedenklichen Namens ein guter Christ vom Urgroßvater her sei. Dann ist's ja um so besser, aber gewiß ist für alle Fälle Vorsicht gut: man hat sich im Fall hartnäckiger Fortsetzung des Studiums trotz rechtzeitiger Verwarnung bei der späteren Abweisung nichts vorzuwerfen und kann sich mit gutem Gewissen sagen: der junge Mann ist selber daran Schuld! Das Departement der Verkehrsanstalten mit Staatsbahn, Telegraph und Post steht an Zahl der Aemter dem Ressort am alten Postplatz nicht nach; aber auch diese Staatsstellen scheinen ein christliches Privileg zu sein. Soweit sich das Bahn- und Telegraphennetz ausbreitet, nirgends findet sich in seinen Maschen ein einziger Israelit. Ebenso im Postdienst; die eine Ausnahme, welche unter günstigen Conjuncturen glücklich das Wagniß bestand, zum Postfach überzugehen, bestätigt die Regel, während sie gleichzeitig, wie wir uns sagen lassen, durch eine persönliche Leistungsfähigkeit, welche hinter derjenigen der christlichen College» nicht zurückbleibe, die Grundlosigkeit des auch in diesem Departement mächtig gebliebenen Vorurtheils schlagend darthue. Das Ministerium der Finanzen vollends darf den ungeschmälerten Ruhm für sich in Anspruch nehmen, durchaus integer und jedes israelitischen Finanztalentes baar zu sein. Bleibt nur noch das Departement der Justiz- und das ist in einer exponirteren Lage. Ihm gegenüber haben die anderen Ministerien eine verhältnißmäßig bequeme Stellung; sie werden theils selten, theils nie auf die Toleranz-

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