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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-05-26 · Heft 21 (26.5.1887) · p. Seite 327

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 21 (26.5.1887)
Date
1887-05-26
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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327 Schächten keinerlei Thierquälerei verbunden ist. Wenn das aber der Fall ist und selbst wenn es nicht der Fall wäre, so sollten wir uns hüten, in alte Gebräuche unserer Mitbürger israelitischen Bekenntnisses einzugreifen. Ich habe mich nach der Sache umgesehen und mich überzeugt, daß die orthodoxen Juden ein großes Aergerniß selbst an dem Anträge der Commission nehmen werden, weil sie in Conslikt kommen mit den Anschauungen, die sie von Jugend auf gehabt, die aus der mosaischen Zeit herstammen und sich auch in der Zeit des Christenthums wieder finden. Man sollte auf das Zarteste die Gewissen der Unterthanen schonen. Was das heißt, wenn dies nicht geschieht, haben wir zu allen Zeiten auch in neuerer Zeit genügend erfahren, und wenn ich immer dafür gekämpft habe, daß man Jedem nach seinem Glauben zu leben gestatten soll, so will ich auch denselben Grundsatz den Juden gegenüber zur Geltung bringe». Aus diesem Grunde wäre ich der Meinung, daß wir über die Petitionen einfach zur Tagesordnung übergehen, so weit sie sich aus das Schächten beziehen, und die übrigen Petitionen nach dem Beschluß der Commission der Regierung zur Erwägung überweisen. Darauf richte ich zunächst meinen Prinzipalantrag. Sollte er aber wider Erwarten abgelehnt werden, dann bitte ich, mindestens meinen Eventualantrag in den Commissionsantrag hineinzuredigiren. Ich betone nochmals, es ist eine große Agitation und Beunruhigung unter den jüdischen Mitbürgern entstanden, und es hat nicht an Deputationen bei mir gefehlt, welche mir die Bedrängniß, in welche sie kommen würden, falls der Antrag der Commission angenommen würde, geschildert haben. Abg. Brömel: Ich möchte den Prinzipalantrag des Abg. Windthorst ebenfalls zur Annahme empfehlen. Das speciell von dem Verbände deutscher Thierschutzvereine zu der Sache gelieferte Material reicht nicht aus, um den von der Commission in dieser Angelegenheit vorgeschlagenen Beschluß zu fassen. In einem Punkte herrscht Klarheit, nämlich über das Schächten nach jüdischem Ritus. Mir ist selten ein Fall vorgekommen, wo allgemein aufgestellte Behauptungen so gründlich und schlagend widerlegt worden sind, wie die in der Petition ausgestellte Behauptung, daß das Schächten im höchsten Maße eine Thierquälerei enthalte. In 52 Gutachten von Professoren der Physiologie deutscher und fremder Universitäten und einer Reihe anderer Autoritäten und dem Bericht der Commission des sächsischen Ministeriums des Innern wird einstimmig erklärt, daß beim rituellen Schlachten von einer Thierquälerei keine Rede sein könne. Den Beschluß der Commission, den auch dort gestellten Antrag Windthorst abzulehnen, damit es nicht den Anschein gewinne, als wolle sie einer der jetzt üblichen Schlachtmethoden den Vorzug geben, verstehe ich nicht recht. Der beantragte Zusatz ist nichts als der Ausdruck der Toleranz, der nach meiner Meinung allen Andersgläubigen in vollem Maße gewährt werden muß. Es würde einen seltsamen Eindruck außerhalb des Hauses machen, wenn man selbst die thunlichste Schonung religiöser Gebräuche durch den Beschluß des Hauses ausdrücklich perhorresciren würde. Abg. Miquel: Ich möchte die Commission gegen die Vorredner etwas in Schutz nehmen. Sie hat nicht beabsichtigt, daß bei der von ihr gewünschten gesetzlichen Regelung die rituellen Gebräuche der Juden irgendwie außer Acht gelassen werden. Wir sind also sämmtlich in dieser Beziehung einig. Für den Fall, daß der Prinzipalantrag des Abg. Windthorst nicht angenommen würde, möchte ich ihn bitten, das Wort „thunlichst" in seinem zweiten Anträge zu streichen. Ich weiß nicht recht, was das heißen soll. Wir wollen doch die rituellen Vorschriften der Juden bei jeder neuen Gesetzgebung beachtet wissen, weil wir uns aus den Gutachten hervorragender Gelehrter überzeugt haben, daß diese Art des Tödtens von Thieren keine Grausamkeit ist, gegen die Humanität nicht verstößt und darüber gar kein Zweifel obwalten kann, daß sie durch das Bekenntniß einer großen Anzahl deutscher Unterthanen geboten ist. Ich bin überzeugt, daß man in Deutschland, so lange die Grundsätze der Toleranz und gegenseitigen Achtung der deutschen Bürger noch Geltung haben, über solche unzweifelhaft tiefeingewurzelten religiösen Gefühle hinweggehen kann bei einer Frage, wie der vorliegenden, wo es doch mindestens zweifelhaft sein muß, ob das rituelle Schächten nicht geradezu als eine zweckmäßige und humane Einrichtung anzusehen ist. Die Petition der Thierschutzvereine halte ich nach meinen Erfahrungen in allen Punkten für begründet. Ich bin überzeugt, daß man in Deutschland bis dahin viel zu wenig die großen Uebelstände bei der verschiedenen Art des Tödtens von Thieren berücksichtigt hat, daß wir in dieser Beziehung gegenüber anderen Nationen weit zurückgeblieben sind, und daß zweckmäßig hier nur durch die Reichsgesetzgebung eiugeschritten werden kann. Richtig ist allerdings, vaß auch durch lokalpolizeiliche Verordnungen in dieser Beziehung geholfen werden kann. Aber einestheils ist die Frage, welche Art des Tödtens bei den verschiedensten Thierarten die beste ist, an sich zweifelhaft, und es stehen die technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse den lokalpolizeilichen Behörden durchaus nicht immer zu Gebote; zweitens kann ich nicht zugeben, daß zum Erlaß solcher Polizeiverordnungen und zur strengen Durchführung derselben der humane Sinn und die Einsicht davon schon in alle polizeilichen Behörden in genügendem Maße eingedrungen ist. Man kann ja eine Reihe von Einzelheiten den Lokalpolizeibehörden überlassen; aber es müssen einige ganz klare Grundsätze festgestellt werden. Der Vorschlag, daß Thiere getödtet werden, nachdem sie vorher besinnungslos gemacht sind, ist völlig durchführbar. Ob es möglich ist, bei dem rituellen

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