Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1887)
- Date
- 1887-05-26
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
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325 ist diese ganze Theorie höchst einseitig und darum irrig. Man fällt eben von einem Extrem in's andere. Treten wir deßhalb der Sache etwas näher. Der erste Jrrthum liegt darin, daß man nicht einsieht, wie jede heteronome, d. h. von Außen kommende Vorschrift, sobald sie zur Handlung werden soll, in der Seele des Menschen durch dessen Willen autonom wird. Von Außen kommt die Vorschrift; der Mensch kann sie erfüllen oder auch nicht; in beiden Fällen ist es die eigene Erwägung, das eigene Gefühl, der eigene Entschluß, welche die Handlung hervorbringen. Schiller sagt mit Recht: „Der Mensch ist frei, und wär' er in Ketten geboren!" Selbst der Sclave ist insofern frei, als er dem Befehle seines Herrn gehorchen kann oder auch nicht. Er hat sich darüber, selbst in jedem einzelnen Falle, zu entschließen. Auf diese Weise giebt es im strengeren Sinne des Wortes gar nichts Heteronomes für den Menschen, weil dieses eben zuvor autonom werden muß, ehe es zum Entschlüsse und zur Handlung gelangt. Der sittliche Werth eines Thuns liegt daher gar nicht darin, ob cs aus fremder Mahnung oder ganz allein aus der Seele des Menschen heraus gekommen ist, sondern ist vielmehr in den Motiven, in den Triebfedern, in den Gedanken und Gefühlen des sich Entschließenden und Handelnden enthalten. Je weniger diese letzteren aus dem Eigennutz, d. h. aus voraussichtlichem Nutzen oder Schaden für die eigene Person, fließen, je mehr sie sich vielmehr aus edlerer, zur Aufopferung und Hingebung für Andere oder für höhere gemeinnützige Zwecke geneigter oder gar begeisterter Gesinnung hcrausgestalten, und Selbstüberwindung erfordern, desto größer ist ihr sittlicher Werth. Wenn Jemand eine wohlthätige Handlung zumeist um der Ehre willen vollzieht, die sie ihm bei seinen Mitmenschen verschaffen soll, so ist ihre sittliche Bedeutung gering, läßt er sich aber lediglich durch die Hilfsbedürftigkeit bestimmen, so wächst der sittliche Werth mit der Größe des Opfers, das er sich dabei auferlegt, und mit der Selbstüberwindung, die damit verbunden ist, z. B. wenn dieselbe einen Feind betrifft. — Der zweite Jrrthum liegt in Folgendem. Noch weniger, als der Mensch sich von der Abhängigkeit und darum von dem Abhängigkeitsgefühle im Bereiche der Natur und des menschlichen Lebens frei zu machen vermag, noch weniger, sagen wir, kann er sich von dem Heteronomen loslösen. Heteronom sind nach dem Sinne, den jene Philosophen mit diesem Worte verbinden, nicht bloß die Sittengesetze der Religion, sondern auch die Gesetze des Staates, die Verbindlichkeiten jeder Gemeinschaft, der das Individuum angehört, auch die Verpflichtungen der Familie. Der Erfüllung aller dieser liegt auch ein höherer oder niederer sittlicher Werth bei. Wollte der Mensch sich deßhalb von allen diesen Heteronomen Gesetzen frei machen, so müßte er sich der Gesellschaft entziehen und in eine Einöde flüchten. Er kann aus einem Staatsverbande, aus einer Commune heraustreten, tritt dann aber sofort in einen anderen Staat, in eine andere Commune ein; von dem Familienverbande vermag er sich unter keiner Bedingung loszulösen. Was soll also die Aufforderung, das Heteronome von sich zu weisen, bedeuten, da sie gar nicht erfüllbar ist? Es könnte höchstens gefordert werden, daß das Individuum durch das Bewußtsein der Verpflichtung sich jede heteronome Vorschrift autonom machen müßte. Dies geschieht aber, wie wir schon oben gesehen, ganz von selbst, und der gewissenhafte Mensch wird aus eigenem Antrieb dahin streben, sich über seine Pflichten immer klarer zu werden. Die ganze Theorie löst sich also in sich selbst auf. Dazu kommt aber noch, daß dieselben Philosophen sofort daran gehen, selbst ein Moralsystem aufzustellen, von welchem sie natürlich voraussetzen, daß ihre Anhänger, womöglich alle Menschen, dasselbe anerkennen. Hiermit richten sie also selbst ein heteronomes Gesetz auf und treten so ihrer eigenen Anschauung entgegen. Dabei kann es dem Unbefangenen nicht zweifelhaft sein, daß diese Art Systeme mit der Sittenlehre der Religion keinen Vergleich aushalten kann. Theils entnehmen sie ihren besten Inhalt aus der letzteren, (wie es auch Hartmann ergeht,) haben überhaupt ihren Impuls von dieser erhalten, theils ist das Grundprincip, auf welchem sie sich aufbauen, sehr schwankender Natur und dreht sich im Kreise herum. Deshalb wird ein jedes dieser Systeme vom Nachfolger als unzulänglich bestritten und beseitigt. Die Religion mit ihrer Sittenlehre hat zum Zweck, den Menschen zu erziehen und anzuleiten zum Guten, zum Besseren, zum Besten, ihn über sein selbstisches Wesen zu erheben, seine selbstischen Triebe und Leidenschaften beherrschen und überwinden zu machen. So heißt es auf einer der ersten Seiten der heiligen Schriften (1. Mos. 4, 7): „Nicht so, wenn du gütig (gesinnt) bist, trägt es sich, und wenn du nicht gütig bist, lagert vor der Thüre die Sünde, nach dir ist ihr Begehren, du aber kannst herrschen über sie." In gleichem Sinne sagen die Weisen (P. A.): „Eine Pflichterfüllung zieht die andere nach sich, eine Pflichtverletzung zieht die andere nach sich." Wenn das Staatsgesetz vorzugsweise den Zweck hat, Leben, Eigenthum und Ehre seiner Angehörigen zu schützen, die Staatsgesellschaft aufrecht zu erhalten, und die staatlichen Institutionen zu organisiren und zu beaufsichtigen, so hat es doch auch seine erziehliche Wirksamkeit, indem es das Gefühl und Bewußtsein des Rechts und des Unrechts, das Rechtsgefühl und das Rechtsbewußtsein im Volke weckt, nährt, befestigt. Allerdings verheißt die Religion dem Guten Lohn, dem Bösen Strafe, und wenn dies auch auf der Erfahrung beruht, und schon das Selbstbewußtsein im Guten und die Gewissensvorwürfe im Bösen jene Verheißung vertritt, so bildet sie doch für den sittlichen