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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-05-26 · Heft 21 (26.5.1887) · p. Seite 322

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 21 (26.5.1887)
Date
1887-05-26
Page
Seite 322 (sequence 2)
Language
German
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lich in den Sprüchen Salomonis, also aus der Volksseele heraus, werden tief empfundene Sätze über das Verhalten der Kinder zu den Eltern gegeben. Andererseits setzt zwar das Gesetz das Verhalten der Eltern zu den Kindern als ein natürliches, also nicht erst zu regelndes voraus, aber es macht doch dem Vater zur Pflicht, seine Kinder in der Gotteslehre zu unterrichten, sie ihnen „einzuschärfen" und dies unablässig und unter allen Verhältnissen (5. Mos. 6, 7). Der Vater darf hinsichtlich seiner Hinterlassenschaft keinen Unterschied zwischen seinen Söhnen machen, sondern diese wird nach dem gesetzlichen Erbrecht venheilt (5. Mos. 21, 16.). Den Eltern nimmt das Gesetz das Recht, entartete Kinder zu bestrafen; sie müssen dieselben vor Gericht ziehen, welches jene zum Tode verurtheilen kann (das. V. 18.), die Tradition aber berichtet, daß dieses nie vorgekommen. Wir brauchen nicht erst hervorzuheben, daß die Ehe vom Judenthume als eine von Gott selbst eingesetzte Institution, also als mit dem Wesen des Menschen naturgemäß verwachsene und von Gott sanktionirte betrachtet und behandelt worden. Nirgends findet sich ein so inniger und tiefer Ausdruck für die Ehe, wie auf den ersten Seiten der heiligen Schrift. Nicht bloß wird die Frau als die „Gehülfin zur Seite des Mannes" bezeichnet und ihm so gleich gestellt (1. Mos. 2, 18. 20), ja das Weib als unmittelbar aus dem Manne selbst geschaffen berichtet, „Bein von seinem Bein und Fleisch von seinem Fleische" und, wird hinzugefügt: „Darum wird ein Mann seinen Barer und seine Mutter verlassen und hangen an seinem Weibe, daß sie werden zu Einem Fleische" (V. 21 ff.) Auf dieser Höhe, in dieser Würdigung wird die Ehe in der h. Schrift überall gehalten. Wird doch selbst der Bund Gottes mit Israel unter dem Bilde der Ehe dargestellt, und niemals wohl ist die eheliche Liebe und Treue mit innigeren Worten gezeichnet worden, als am Schluffe des hohen Liedes (8, 6 ff.), wo dem Manne zugerufen wird: „O, lege wie einen Siegelring sie auf dein Herz, wie einen Siegelring auf deinen Arm! Denn gleich dem Tode stark ist Liebe, fest wie die Gruft ihr Eifer, ihre Gluthen Feuergluthen, Gottesflamme! Nicht vermögen die Liebe viele Wasser zu löschen, Ströme übersluthen sie nicht. So Jemand gäbe seines Hauses ganze Fülle um die Liebe, man würde sein nur schmähen!" Das Gesetz aber umgab, wie kein anderes Moment, die Ehe mit einer Reihe von Vorsichtsmaßregeln und strengen Keuschheits- und Ehegesetzen; rückte es doch in einem tief sittlichen Gefühl die Heiligkeit der Ehe bis auf die Verlobung hinaus, und gestattete zwar die Scheidung, aber nur als einen gerichtlichen Act (Scheidebrief). Auch selbst das geschwisterliche und Verwandtschaftsverhältniß suchte das Gesetz als ein wichtiges Moment zu fördern, und legte deshalb den Verwandten die Verpflichtung auf, ein veräußertes Erbgut und einen zum Knecht auf sechs Jahre gewordenen Verwandten zu „lösen", d. h. den Kaufpreis zu zahlen. Niemandem ist der herrliche Psalmvers unbekannt (133, 1.): „Siehe, wie schön und wie lieblich ist es, wenn Brüder friedlich mit einander wohnen, wie köstlich Oel auf's Haupt, wie Thau vom Hermon fließend auf die Berge Zions — dahin hat bestellt der Ewige Segen, Leben auf immer!" In keinem Religionsbuche wird daher öfters und eindringlicher vor Ehebruch und dem Umgang mit ehebrecherischem Weibe gewarnt als in der Bibel. — Aber dieses Gesetz entsprach der israelitischen Volksseele in ihren innersten Zügen. Denn seiner ganzen Geschichte nach war dieses Volk aus dem Boden des Familienlebens erwachsen. Es wird uns berichtet, wie es in einem einzigen Manne seinen Ursprung gehabt, aus welchem eine Familie, aus dieser zwölf Geschlechter, aus ihnen zwölf Stämme, und aus deren Verbände ein Volk entstanden. Wenn gewisse Kritiker diesen Berichten den historischen Werth absprechen wollen, so müssen doch auch sie zugeben, daß in denselben ein Charakterzug des Volkes sich kundgiebt, der des Familientriebes, der Anschauung, daß alles Volksthümliche, Gesellschaftliche, Staatliche in der Familie, im Familienleben seine Wurzel hat. Auch andere Völker leiten ihren Ursprung von einem Helden ab, mit ihm jedoch ist die Geschichte ihrer Abstammung zu Ende, und sie besitzen keine Kunde, auf welche Weise, durch welche Mittelglieder, und in welchen Zeiträumen sich das Volk aus diesem Stammvater entwickelte. Ganz anders beim Volke Israel; von der Geschichte seiner Vorväter bis zum Auftreten des Volkes werden uns alle Zwischenstufen und die Ereignisse, die sie betrafen, Pisführlich gemeldet. Da ist es denn nun nicht zu verwundern, daß in diesen Erzählungen das Familienleben besonders hervortritt und sich uns in mannigfaltigen Zügen kennzeichnet. Wer kennt nicht jene Anrede Abraham's an seinen Neffen Lot: „Lieber, lass' doch nicht Streit sein zwischen uns, denn wir sind ja Brüder (Verwandte)!" und wie er, der ältere Anführer des Zuges dem Jüngeren die Wahl des Niederlassungsortes zugestand, und wie dann, als Lot im Kriege der vier Könige gegen Sodom gefangen genommen worden, er, der friedfertige, seine Leute bewaffnete, um im Kampfe den Neffen zu befreien (Kap. 14)? Betont wird weiterhin, wie Isaak die Rebekka, wie Jakob die Rahel „liebte", und zwar, daß diesem die sieben Jahre, die er um sie dienen mußte, „wie einige Tage in seiner Liebe zu ihr" vorkamen. Zwei Male giebt die Erzählung den Eltern eine Warnung, keines ihrer Kinder den anderen vorzuziehen; Isaak „liebte "Esau, Rebbeka „liebte" Jakob, und der letztere liebte Joseph „vor allen seinen Brüdern" und beide Male hatte der Vorzug des einen Kindes vor dem anderen sehr traurige Folgen. Wir brauchen nicht zu betonen, wie anziehend die^Geschichte Josephs durch dessen Verhalten zu seinem Vater und zu seinen Brüdern, und die einfache und doch so innige Weise ist, in welcher jenes ge-

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