Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1887)
- Date
- 1887-05-19
- Page
- Seite 314 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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314 toafl ein Angreifer erschossen. Es ist Gensdarmerie dahin abgegangen. Kojetein, 6. Mai. Am 24. v. M. verschwand die 24jährige Tochter eines hiesigen christlichen Einwohners und im Orte fan^ bald das Gerücht Glauben, die Juden hätten sich des Mädchens bemächtigt und hielten es an einem geheimen Orte versteckt. Das Gerücht erzeugte allmälig eine hochgradige Erbitterung, die denn auch am 3. und 4. d. M. zu Excessen gegen die Juden führte. In mehreren Häusern, wo Juden wohnen, wurden die Fenster eingeschlagen, es entstand ein Handgemenge zwischen den Juden und den Excedenten, wobei es auch Verwundungen absetzte. Der Bezirkscommissär Graf Marschall requirirte Gensdarmerie, welche alsbald die Ordnung wieder herstellte. Inzwischen wurde die Leiche des verschwundenen Mädchens in der March gefunden. Der Vater des Mädchens hat dasselbe agnoscirt. So viel bisher festgestellt werden konnte, ist ein Selbstmord anzunehmen. Das arme Mädchen war stumpfsinnig und dürfte in gestörtem Geisteszustände sich das Leben genommen haben. Dessen Mutter und Großmutter haben ebenfalls in Wahnsinns-Anfällen durch Selbstmord geendet. Frankreich. Paris, 8. Mai. Bekanntlich hat Drumont in seinem berüchtigten Buche das Manöver angewendet, alle Leute, denen ein Makel anhaftet, als Juden zu bezeichnen. Dieses schöne Beispiel, das der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit so sehr entspricht, hat in Frankreich Wurzel gefaßt und ist sehr beliebt geworden. Führen wir hier zwei Beispiele aus den letzten Tagen an. Der deutsche Polizeicommissar Gautsch, welcher seinen französischen Collegen Schnäbele durch Briefe verleitet haben soll, die deutsche Grenze zu überschreiten, ist natürlich bei den Franzosen eine sehr mißliebige Person. Alsbald heißt es in französischen Journalen: Gautsch ist ein Jude. Der Großrabbiner von Paris hat sich deshalb bewogen gefühlt, folgendes Schreiben an das ,Journal des Debats“ zu richten: „Paris, 27. April. Herr Redacteur! Das „Journal des Debats“ hat in seiner Nummer vom 24. April einen Artikel des „Journal de la Meurthe et des Vosges“ wiedergegeben, in welchem man die Worte liest: „Was den deutschen Commissar Gautsch betrifft, so ist er ein elsässischer Jude." Da dieser Beamte niemals dem jüdischen Cultus angehört hat, so würde ich Ihnen sehr verpflichtet sein, wenn Sie den Jrrthum berichtigen wollten, welchen das „Journal des Debats" unabsichtlich zu verbreiten geholfen hat. Empfangen Sie u. s. w. Zadoc Kahn, Großrabbiner. Der französische Generalresident in Tonkin, Bichourd, hat sich das Mißfallen des „8alut Public“, eines Journals von Lyon, zugezogen. Dasselbe bezichtigt ihn der Agiotage und behauptet, daß er ein Israelit sei. Die „Arch. isr.“ setzen dem ein bestimmtes Dementi entgegen, da Bichourd zu aller Zeit dem Judenthume völlig fremd war und aus einer alten christlichen Familie stammt. Mit der Zeit werden wohl die Häufigkeit dieses Mißbrauches und die darauf erfolgenden Berichtigungen dieser Unsitte ein Ende machen. — Baron Edmund von Rothschild, der die jüdische Colonisation in Palästina unter seinen Schutz genommen, ist nach dem heiligen Lande abgereist, um den Zustand dieser jüdischen Colonie zu prüfen. Rußland. Warschau, 7. Mai. (Hamb. Corresp.) Nach einer Verfügung des Finanzministers müssen alle Kaufleute, die nicht russische Unterthanen sind, falls sie auf russischem Staatsgebiet Geschäfte betreiben wollen, eine jährliche Gildenabgabe bis zu 1200 Rubel entrichten. Die jüdischen Kaufleute bedürfen überdies noch der ministeriellen Genehmigung, diese Abgabe zahlen zu dürfen. Jüdische Kausleute, die deutsche Unterthanen sind und über die Grenze kommen, um hier ihre Geschäfte zu betreiben, haben einen Revers unterschreiben müssen, daß sie für den Fall der Weiterführung ihrer Geschäfte eine einmalige Steuer von 700 Rubel bezahlen wollen. Rumänien. Bukarest, 8. Mai. (Privatmitth.) Daß der Ministerpräsident Bratiano durch ein Circulär an alle Präfekten jenes Schandlied hat unterdrücken lassen, welches die Volkswuth gegen die Juden ausstacheln sollte, darf nicht als Beweis seiner zu unseren Gunsten veränderten Gesinnung angesehen werden. Es galt vielmehr Unruhen vorzubeugen, welche gefährlich werden und Blut kosten konnten. Die Richtung der Regierung und der rumänischen Kammern verfolgt noch dieselbe Linie, welche sie seit dem Berliner Congreß den Congreßmächten zum Trotz eingeschlagen haben. Schwerwiegende Thatsachen beweisen dies. Von der Naturalisirung selbst einzelner Juden ist nicht in ehr die Rede und wird das Gesuch der ausgezeichnetsten Persönlichkeiten von der Kammer mit großer Mehrheit verworfen. Ferner: Rumänien hat das Tabaksmonopol eingeführt. Durch das betreffende Gesetz vom 28. Februar (13. März) 1887 werden die Juden aufs Strengste von Verwaltung, Fabrikation und Verkauf des Regie-Tabaks ausgeschlossen, wie immer unter der Formel, daß nur Rumänen oder naturalisirte Rumänen — zu beiden Kategorien gehören die