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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-05-19 · Heft 20 (19.5.1887) · p. Seite 306

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 20 (19.5.1887)
Date
1887-05-19
Page
Seite 306 (sequence 2)
Language
German
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306 Akiba dies noch weiter aus, indem er allen Partikeln den Werth einer Andeutung nach einer besonderen Richtung hin beilegte. Nicht minder glaubte er das oftmalige Einleitungswort ausdeuten zu müssen u. s. w.") Hiermit war ein großes Feld für eine ganz neue Gesetzesauslegung eröffnet; Scharfsinn und die Beobachtung, was für die neuen Verhältnisse Bedürfniß sei, konnten auf diesem Boden der Halacha die weiteste Ausdehnung geben und selbst ganz neue Partieen des Gesetzes zur Regelung der jüdischen Lebensweise schaffen. Wie schon gesagt, nehmen die Zeitgenossen diese neue Wendung der traditionellen Arbeit mit Enthusiasmus auf; jedermann fühlte sich von allzu straff angezogenen Fesseln befreit; man vermochte jetzt ein ganz neues Gebäude für das jüdische Gesetz aufzurichten, in welchem auch die fern liegendsten Verhältnisse untergebracht werden konnten. Auf die bei jeder Folgerung zu beachtenden Regeln und die Vorsicht der damaligen und zukünftigen Meister vertraute man, daß die neue Methode nicht zu Extravaganzen und gar zur Selbstvernichtung des Gesetzes besonders als Tradition verleiten werde. Denn ohne diese beiden Momente war allerdings jene geeignet, zu großen Verirrungen zu führen. Es fanden sich denn auch Gegner ein, und z. B. Akiba's Schüler Nehemia aus Emmaus sagte sich von dessen Lehrmethode los, da er meinte, wenn man in dem Satze NTn 'n ns in dem n.s eine besondere Andeutung finden wollte, könnte man zu der Ansicht kommen, daß neben Gott noch ein ananderes Wesen zu verehren sei — was dem christlichen Dogma gegenüber nicht ungefährlich war. Akiba erklärte darauf, daß mit dem nx die Tora gemeint sei, welche neben Gott als göttlich zu verehren sei — gewiß eine recht erkünstelte Auskunft. — Nach der anderen Seite hin führte er eine Anordnung der bisher aufgesammelten Halacha's herbei, indem er sie nach ihren Gegenständen sonderte und systematisch zusammenstellte, so daß z. B. alle Halacha's über Sabbath, Eherecht, Mein und Dein u. s. w. einen besonderen Abschnitt bildeten; ein solcher Abschnitt wurde Masechtha genannt. In Zukunft konnten nun weitere Bestimmungen und Auslegungen den Abschnitten, zu welchen sie inhaltlich gehörten, angeschlossen werden. Diese von Akiba geordnete Sammlung wurde die „Mischna des R. Akiba" genannt. Sie war nicht die erste Mischna und wurde auch noch nicht niedergeschrieben. Um deshalb dem Gedächtnisse zu Hülfe zu kommen, griff Akiba noch zu einem anderen Hilfsmittel, indem er die Bestimmungen über einen Gegenstand zählte. So z. B.: aus 4 Veranlassungen können Beschädigungen an Eigenthum entstehen; 5 Menschenclassen dürfen die Priesterhebe nicht ausscheiden; 15 Frauen entbinden wegen Verwandtschaftsverhältnisse von der Schwagerehe, 36 Verbrechen i) Vgl. auch Grätz, Geschichte der Juden Bd. IV. S. 62 und Note 7 u. 3. sind in der Schrift mit der Ausrottungsstrafe bedroht. Auch diese Methode fand Anklang und Nachahmung. Die Mischna Akiba's wurde später in die Sammlung ausgenommen, die wir jetzt Mischna nennen. Aber bei dieser waltete der methodische und systematische Geist Akiba's nicht mehr vor; es wurde aller Orten so viel eingeschaltet und ohne Ordnung und Zusammenhang hinzugefügt, was später in der Gemara noch viel planloser betrieben wurde, daß zwar die von Akiba eingeführte Ordnung beibehalten, doch aber nicht genügend beachtet wurde, um systematisch zu bleiben. Wie aber Akiba auf diese Weise ins Große und Weite wirkte, so übte er auch einen mächtigen Einfluß durch seine Entscheidungen im Einzelnen und seine ganze Persönlichkeit. Mit einer großen Bescheidenheit, die ihn jedes Verdienst eines Anderen willig anerkennen, sich, wo ihm triftige Gründe geboten wurden, unterordnen ließ, verband er Entschiedenheit des Urtheils und Festigkeit im Beharren. Er war von dem strengsten Gerechtigkeitsgefühl beherrscht. Auch Heiden und Zöllnern gegenüber erklärte er jedes ihnen widerrechtlich entzogene Gut für Raub, der sofort zurückgegeben werden müsse. Machte mau bei Jnjurienklagen betreffs des Entschädigungsgeldes einen Unterschied nach dem Grade des Standes oder der Ehrbarkeit, so erklärte Akiba: auch die Armen in Israel sind als freie Menschen anzusehen, die nur in ihrem Vermögen herabgekommen, denn sie alle sind Kinder Abrahams, Isaaks und Jacobs. Hinsichtlich der Gelübde stellt er den Grundsatz auf, daß, sobald ein Theil desselben nicht erfüllt werden könne, das Ganze nichtig sei. Hinsichtlich des Mein und Dein nahm er es sehr genau. Um ein Beispiel anzuführen, wenn Jemand einen von Fünfen Etwas unrechtmäßiger Weise weggenommen hat und nicht mehr weiß wem? und Jeder behauptet, der Beraubte zu sein, so brauchte er nach R. Tarphon das Geraubte nur hinzulegen, ohne sich um den Streit jener zu bekümmern, Akiba aber entschied, daß er Jedem das Geraubte zu zahlen habe — damit der wirklich Beraubte zu seinem Eigenthume komme. In gleicher Weise entschied er in Erbschaflssachen nach dem strengen Rechte. Dabei enthielt er sich, das festgestellte Herkommen irgend zu verletzen und hielt sich möglichst frei von Willkür und Einseitigkeit. Alles was von ihm der Sittenlehre angehörig berichtet wird, trägt den Stempel eines hohen und edlen Sinnes. Ueber die Sühnkraft des Versöhnungstages fügt er zu der Mischna sehr schöne Worte hinzu: „Wenn einer denkt, ich will immerhin sündigen und nachmals bereuen, so wird ihm die Reue nichts nützen. Wenn einer auf die Sühne des Bersöhnungstages sich verläßt, so bewirkt dieser keine Sühne. Die Sühne ist überhaupt nur für Vergehungen gegen Gott; Vergehungen gegen Menschen können nicht eher gesühnt werden, als bis dem Anderen Genugthuung , gegeben worden. So erklärte Eliezar b. Asarjah den Vers:

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