Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1887)
- Date
- 1887-05-12
- Page
- Seite 298 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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298 oder kurz nach der Zeit getroffen worden, als die Staaten gegründet wurden. Daß die Constitution der Union völlige Gewissensfreiheit proclamirt und zum Grundgesetz macht, wird vergessen. Natürlich führt diese rigorose Sonntagsordnung zur Herrschaft der Polizei und zum Denunciantenwesen. Nicht allein, daß man das Arbeiten im Oeffentlichen verhindert, sondern man dringt auch in die Häuser, weil auch da jegliche Arbeit außer den gewöhnlichen häuslichen Verrichtungen verboten sein soll. Was sich einmal hier zu Lande eines beträchtlichen Theiles der Bevölkerung bemächtigt hat und zwar eines solchen, der, von einem gewissen Fanatismus beseelt, sich recht bemerklich zu machen und eine gebieterische Haltung anzunehmen versteht, das zieht auch die öffentliche Gewalt an sich, und Viele ordnen sich ihm um der Wahlen und Stellen willen unter. Es versteht sich, daß unter diesem strengen Sonntagsregiment besonders die Juden zu leiden haben, denen doch die Heiligung des Sonntags kein religiöses Gebot ist; offenbar am meisten diejenigen Juden, welche den Sabbath heilig halten: sie sind zu zwei aufeinanderfolgenden Ruhetagen in der Woche gezwungen. Was das für den Erwerb bedeutet, brauchen wir nur anzudeuten. Auch hier fällt die Hauptlast auf die Schultern der ärmeren Volksclassen. In den jüdischen Zeitschriften wird daher gegen jene Verordnung ein gewisser Protest erhoben, z. B. im „Jewish Exponent* Nr. 2, und ausführlich erörtert, wie dadurch der von der Constitution geheiligte Grundsatz der Gewissensfreiheit verletzt werde, weil auf diese Weise viele gezwungen werden, zu heiligen, was ihnen nach ihrer Religion nicht heilig ist. Daß jedoch von Juden irgend ein thatsächlicher Schritt nach dieser Richtung gethan worden, haben wir bis jetzt nicht gehört. — Beiläufig bemerke ich, daß die Verleihung der Ritterwürde an den jüdischen Bildhauer Ezekiel durch den König von Italien von den amerikanischen Blättern gemeldet wird. (Dennoch ist es nicht richtig; sondern er hat vom Herzoge von Meiningen das Berdienstkreuz für Kunst und Wissenschaft erhalten, weil er für denselben eine vortreffliche Marmorbüste des Cardinals Hohenlohe angefertigt hat. Redact.) Tunesien. Paris, im April. Unsere Glaubensgenossen in Tunis haben sich, nachdem das Begräbniß-Reglement für sie in billiger Weise modificirt worden, beruhigt. Ueber die ganze Lage der Dinge giebt uns ein Schreiben an das Centralcomite der Alliance isr. univ'. Aufschluß, so daß es an dieser Stelle nicht fehlen darf: „Ein Telegramm der Agence Havas berichtet über Ihre Besprechung mit Herrn Massicault. Es besteht darin, daß Sie einig geworden über die Nothwendigkeit, den israelitischen Cultus in Tunesien zu reorganisiren und ihm eine officielle Repräsentation zu geben, die berechtigt ist, ihn zu vertreten und für ihn zu sprechen. Diese Nachricht wurde hier mit Enthusiasmus ausgenommen. Wir wollen hoffen, daß die beklagenswerthen Vorgänge der letzten Tage zur Folge haben werden, der Verwaltung den Beweis zu liefern, wie unrecht sie hatte, bis jetzt nichts zu thun, um sich die Sympathie der Juden zu erwerben, sondern Alles im Gegentheil, um sie Frankreich zu entfremden. Bei verschiedenen Gelegenheiten glauben die Juden sich ernstlich über die französische Verwaltung beklagen zu müssen, jedenfalls ist nichts zu ihren Gunsten geschehen. Während man durch die Habus-Güter das Functioniren des mohamedanischen Cultus gesichert, während zahllose Schutzmaßregeln getroffen worden und zahlreiche Unterstützungen an Mr. Lavigerie, den katholischen Cultus und die Schulen vor Noth schützte, geschah nichts für den israelitischen Cultus, sogar seine fast einzige Hilfsquelle, das Monopol des Fleisch Verkaufs in den israelitischen Schlächtereien, ist schon bedeutend geschmälert worden und scheint noch anderseits bedroht durch die neuen Verordnungen für die Schlachthäuser. Daher ist der sich selbst überlassene israelitische Cultus, ohne Verwaltung, ohne genügende Mittel, die Quelle zahlloser Schwierigkeiten geworden. Um auf die Kirchhofsfrage zurückzukommen, so bin ich der Ansicht, daß die Stadtbehörde richtig gehandelt, daß sie die Juden lieber auf gleichen Fuß stellte mit den Europäern und nicht mit den Arabern; aber zugeben muß ich, daß sie bei dieser Gelegenheit weder Tact noch Maß bekundete. Sie hat nicht die Rücksicht walten lassen, die eine Bevölkerung verdient hätte, welche so lange unter arabischer Herrschaft gelebt, ja nicht einmal die Vorsichtsmaßregeln, welche man den Katholiken gegenüber genommen. Als cs sich darum handelte, den katholischen Gottesacker zu einem städtischen zu machen, hat die städtische Verwaltung zuerst lange mit Mr. Lavigerie unterhandelt, hat ihm alsdann den Kirchhof abgekauft und bezahlt, hat ihm alle Garantien, die er forderte, gewährt; dann hat sie den Dienst übernommen, so daß die Kasse der Gemeinde vollständig entschädigt wurde, und hat endlich, trotzdem der Handel abgeschlossen, die katholische Kanzlei damit beauftragt, sich mit dem Publikum zu verständigen, um vorsichtigerweise eine plötzliche Störung in den Gewohnheiten der Bevölkerung zu vermeiden. Was die Juden betrifft, so hat die Behörde über sie bestimmt, ohne sic zu befragen; man hat den Kirchhof nicht gekauft, der doch das Eigenthum der Juden ist; man hat der jüdischen Gemeinde den kostspieligen Theil des Beerdigungsdienstes überlassen, und hat sie des Theiles beraubt, der sie nichts kostete, sondern für sie eine wichtige Einnahmequelle bildete, und jetzt durch die Beerdigungstaxe schwer.belastet ist. Ich bin der Ueberzeugung, daß wenn die Behörde