Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-05-05 · Heft 18 (5.5.1887) · p. Seite 278

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 18 (5.5.1887)
Date
1887-05-05
Page
Seite 278 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227663-3227682--44382-3266658
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

278 die Arbeiterfrage hineinzieht. Die Sache wird natürlich ihren Gang gehen, um so mehr, als sich einige angesehene Journale derselben bereits bemächtigt und vorbereitende Artikel gebracht haben. Es werden selbstverständlich auch andere Stimmen sich erheben, z. B. die der Arbeitgeber, und es ist nicht zu erwarten, daß der allgemeine englische Geist sich so leicht dazu verstehen werde, die Gastfreiheit zu schmälern und die Küsten Großbritanniens mit einem Cordon von Polizisten gegen arme Einwanderer zu umgeben. Bonn, 29. April. Äosephus und die Tradition. in. Es bereitet eine gewisse Befriedigung, daß auf dem ganzen Gebiete der Moralgesetze irgend eine wesentliche Verschiedenheit zwischen Josephus und der Tradition sich nicht bemerken läßt. Es ist derselbe Geist wahrer Menschenliebe, insbesondere der Wohlthätigkeit, den wir an beiden Stellen bemerken, dieselbe Anerkennung des Anspruchs der Hülfsbedürftigen auf ausreichende Unterstützung seitens der Bemittelten, dieselben Bestimmungen über pflichtgemäße Leistungen. Hinsichtlich der letzteren wurden nach Josephus zu seiner Zeit diejenigen, welche die gesetzmäßigen Armen-Unterstützungen nicht leisteten, mit 39 Hieben bestraft. Das -traditionelle Gesetz kennt diese Strafbestimmung nicht, sondern gestattet nur die Pfändung, und zwar selbst am Rüsttage des Sabbaths. Es war dies abermals eine auf das biblische Gesetz gestützte Milderung, und war die Androhung der Pfändung nothwendig, wenn die ganze Einrichtung nicht schwankend und der Willkür des einzelnen überlassen werden sollte. So erfahren wir auch aus Josephus, daß das Verbot des Zinsnehmens von den Stammesgenossen auch zu seiner Zeit in voller Geltung war. Hinsichtlich der Bestrafung eines „widerspenstigen und ausschweifenden Sohnes" gehen Josephus und die Tradition dahin auseinander, daß der erstere auch die Tochter in einem gleichen Falle der Bestrafung unterwarfen sein läßt, während die Tradition das des Schrifttextes nur auf einen entarteten Sohn, nicht aber auf eine solche Tochter bezieht, sodaß das weibliche Geschlecht von dieser Strafe ausgeschlossen ist. Bekanntlich wurde überhaupt dieses Gesetz von der Tradition so verklausulirt, daß man sagen konnte, ein solcher Straffall sei nie vorgekommen. Dagegen sind die Vorschriften über die Behandlung im Kriege Besiegter bei Josephus viel humaner, als im talmudischen Gesetz, namentlich nach der Auslegung von Maimonides. Dieser nimmt auch das Gesetz über die Behandlung eines kriegsgefangenen Weibes genau nach dem Wortlaut des mosaischen Gesetzes, welches die Mißhandlung der Weiber in einer erstürmten Stadt durchaus verhindern will, während die Tradition das Gewicht auf die der Kriegsgefangenen zu gewährende Erlaubniß, ihre verlorenen Verwandten zu betrauern, legt, und es somit in Zweifel läßt, ob eine erste Annäherung an die Kriegsgefangenen gestattet sei, und nur die spätere Verehelichung erst nach dieser Trauerzeit erfolgen könne. — Hinsichtlich der Leichenbestattung sagt Josephus (Gegen Apion 2, 26): „Bezüglich der den Verstorbenen zu erweisenden letzten Pflichten trug das Gesetz Sorge, daß diese nicht in verschwenderischen Leichenbegängnissen und in Errichtung glänzender Denkinäler sich zeige. Das zur Bestattung Nöthige liegt den Verwandten ob, und wer der Leiche begegnet, soll mitgehen und mittrauern." Dennoch waren die Leichenbegängnisse mit verschwenderischer Pracht ausgestattet; die Leichen wurden gesalbt, geschmückt und mit den kostbarsten Gewändern bekleidet, und die Vornehmen auf reichverzierten mit kostbaren Teppichen geschmückten Bahren getragen. Hiergegen trat R. Gamliel auf, indem er bei einem Sterbefalle in seiner Familie die Leiche in ganz einfache Leinengewänder hüllen und ganz prunklos beerdigen ließ. Dieses Beispiel fand Nachahmung und wurde die Vermeidung jedes Aufwandes bei Leichenbegängnissen zur Halacha erhoben. — Beiläufig sei bemerkt, daß Josephus einen großen Werth auf die Vorschriften des Gesetzes über die milde, menschenfreundliche Behandlung der Thiere legt und sie ausführlich auseinandersetzt. — Wenn in neuerer Zeit hervorgehoben worden, daß in Rom sich sehr viele Heiden zum Judenthume bekehrten und man dann einen Unterschied machen wollte zwischen wirklich Bekehrten und zahlreichen Anderen, die sich nur zu den allgemeinen Lehren des Judcnthums bekannten, ohne das Gesetz auf sich zu nehmen, ist es nicht ohne Wichtigkeit, daß Josephus ausdrücklich sagt, niemand könne in den Schoß des Judenthums ausgenommen werden, ohne sich der Beschneidung unterzogen zu haben. (Alterth. 11, 16.) Er zeigt dies auch an mehreren geschichtlichen Vorgängen. — In einem Punkte bleiben wir von Josephus ununterrichtet, nämlich, ob zu seiner Zeit die Unterscheidung zwischen Speisen von Fleisch und denen von Milch bereits in dem Umfange geübt ward, wie das traditionelle Gesetz vorschreibt. Er macht hiervon keine Erwähnung, während Philo nur den Buchstaben des mosaischen Gesetzes kennt und deutet, wie es auch von den Sadducäern vorauszusetzen ist, daß nämlich das Lamm in der Milch der Mutter zu kochen verboten sei. — Wir schließen die Reihe von Bemerkungen mit der folgenden. Das Gesetz, daß jedes siebente Jahr ein Brachjahr sein sollte, sodaß die Felder nicht bebaut werden und die Früchte, die von selbst wuchsen, ohne Unterschied Einheimischen und Fremdlingen zu Gute kommen sollten, wird von Josephus streng beobachtet dargestellt. (Alterth. 3, 8, 3.) In späterer unheilvoller Zeit, da die Juden von fremden Herrschern zu gewissen Abgaben von den Felderträgnissen ohne Berücksich-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.