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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-04-21 · Heft 16 (21.4.1887) · p. Seite 248

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 16 (21.4.1887)
Date
1887-04-21
Page
Seite 248 (sequence 8)
Language
German
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248 auf die Gesammtzahl der Einwohner beiderlei Geschlechts von 20,460 Seelen 18,802 Juden, also ungefähr 92 pCt. Was die Dörfer anbetrifft, so bilden von 162 daraufhin erforschten Kreisen nur in den Dörfern des Kreises Kanew iin Gouvernement Kiew die Juden einen ansehnlichen Prozentsatz der Bevölkerung. Genaue Daten über den jüdischen Grundbesitz sind in 12 Gouvernements gesammelt. Es sind das die nachstehenden. Es verfügen die Juden: Im Mit den Rechten eines Als Gouvernement: Eigenthümers. Pächter. Ackerbau treibende Grundbesitzende Juden. Juden. Dessj. Dessj. Dessj. Bessarabien über — 109,210 167,539 Witebsk „ 749 32,173 44,278 Wolhynien ,. 408 13.916 304,948 Grodnv „ 3,573 21,085 294,952 Jekaterinoslaw „ 30,257 61,007 51,058 Kiew ff 11,477 261,518 Kowno .. 2.252 4,033 36,432 Podolien „ 2,006 6,857 240,108 Poltawa „ — 40,836 172,379 Taurien 161 84,580 24,891 Cherffon „ — 218,813 254,050 Tschernigow „ — 79,876 139,505 Somit befinden sich von den 50,778,062 Dessj. (1 Dessjatine — ln Hectar), aus denen die 12 Gouvernements bestehen, 5,3 pCt. im Besitz jüdischer Eigenthümer. Berechnet man das Quantum Land, das auf jeden Einwohner entfällt, so ergiebt sich, daß auf jeden Juden 0,3 Dessj. und auf jeden Nichtjuden 2,» Dessj. kommen. Fast alles Land, das sich in den Händen von Juden befindet, ist nach der Bauernemanzipation erworben toorden, darunter 1/4 sämmtlicher seit der Zeit verkaufter Adelsgüter. Moskau, im April. Laut „Nowa Reform»" hat der Czar sämmtliche vorgeschlagenen Gesetzesprojecte, betreffend die Beschränkung der Juden im ehemaligen Königreiche Polen abgewiesen. Turek, 6. April. (Privatmitth.) Wie ich bereits in meinem letzten Berichte mitgetheilt habe, hat die Polizei zu Charkow nach ihrem Gutdünken den zugereisten Juden, selbst den Kaufleuten der 1. Gilde, während des Jahrmarktes daselbst den Aufenthalt verboten. Wie verlautet, machte das Charkower Stadthaupt bei der hohen Regierung Vorstellungen, im Interesse der Stadt der Willkür der Polizei Einhalt zu thun, da die jüd. Kaufleute dem Charkow'schen Jahrmarkt seine ganze Bedeutung verliehen haben, die er mit ihrem Ausbleiben verlieren muß. — Auch gegen die harte Maßregel des Justizministers hinsichtlich der jüdischen Beamten au den Gerichtshöfen, auf Grund welcher alleiil im Odessaer Gerichtsbezirk 600 Juden brodlos gemacht wurden, haben bereits, wie Nr. 6 Ihrer geschätzten Zeitung auch mittheilte, viele Gerichtshöfe protestirt, worauf der aus Petersburg in Odessa direct wegen dieser Angelegenheit angelangte Gehülfe des Oberprocurators des regierenden Senats den jüd. Beamten erklärt hat, daß sie auf keine Nachsicht von Seiten des Justizministers zu rechnen haben und daß sie bis spätestens den 8. März d. I. ihre Aemter verlassen müßten, nur diejenigen von ihnen, welche Familien haben, würden vielleicht eine einmonatliche Prolongation erhalten. — Durch die soeben getroffene Verschmelzung Rostow's am Don mit dem Lande der dänischen Kosaken, wo den Juden nach den bestehenden Gesetzen von 1879 das Domicil gänzlich untersagt ist, wodurch auch die in Rostow wohnenden 10000 Juden das Domicil nach einem allerhöchsten Decret verlieren, reichte die dortige Duma mit 42 gegen 3 Stimmen an Se. Majestät den Kaiser ein Gnadengesuch ein, um für die Niederlassung der Juden in Rostow eine Ausnahme zu machen, weil Rostow eine bedeutende Handelsstadt ist, und fast der ganze Handelsbetrieb sich in den Händen der Juden befindet, die daselbst zahlreiche Immobilien besitzen, durch jene Maßregel aber der Handel Rostow's sehr stark leiden würde. In die dichte Finsterniß, in der unsere Glaubensgenossen in Rußland sich befinden, fällt nur selten ein Lichtstrahl. So traf auf die Klage der Kinder jüdischer Soldaten, die vor 1874 d. h. nach dem alten Dienstsystem im Heere gedient haben, daß man sie das gesetzlich anerkannte Ansiedelungsrecht außerhalb der den Juden zum Aufenthalte angewiesenen Gegenden verlustig gemacht hat, der dirigirende Senat mit Zustimmung des Ministers des Innern, wie das „Jüd. Volksblatt" aus einer sicheren Quelle erfährt, die günstige Entscheidung, daß die betreffenden Kinder und ihre Nachkommen nach Belieben allüberall im russischen Reiche unbeschränkt wohnen und Handel treiben dürfen. Bekanntlich müssen nach dem allerhöchsten Gesetze vom 15. Februar 1885 die anzustellenden Rabbiner oder Rabbinatsgehilfen (Dejanim) in Polen eine Prüfung in der russischen Sprache rc. bei den zu diesem Zwecke in den Gouvernementsstädten eingesetzten besonderen Prüfungscommissionen, welche alljährlich vom 1. September bis zum 1. April tagen, bestanden haben. Da viele Gemeinden Polens in ihrem Fanatismus keinen examinirten Rabbiner anstellen wollen, hat auf Vorstellung des Ministers des Innern das Minister- Comitd beschlossen und Se. Majestät der Kaiser am 9. Febr. d. I. bestätigt, daß der Gouverneur das Recht besitzt, einen solchen Rabbinatscandidaten, sobald in einer Gemeinde eine Rabbinerstelle vacant sei, auf Kosten der Gemeinde einznsetzen. — Nach einem Circularschreiben des Gouverneurs in Kalisch (Polen) wurden sämmtliche jüdische Polizisten in diesem Gou-

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