Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1887)
- Date
- 1887-04-21
- Page
- Seite 246 (sequence 6)
- Language
- German
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246 talmudischer Zeit ausgestaltet wurde, noch lange nicht herausgebildet. Dagegen bestätigt Josephus den Gebrauch eines Tischgebetes (Alterth. 12, 2). — Was den Sabbath betrifft, so sagt Josephus: der siebente Tag in jeder Woche ist zur Unterweisung in unseren Lehren und Gebräuchen bestimmt, damit die Gesetze, deren Befolgen uns vor Sünden bewahrt, ebenso wie alle anderen Wahrheiten ihre volle Beherzigung finden. Ferner sagt er: wir hören das Gesetz nicht nur ein oder zwei oder einige Male des Jahres, sondern wir sollen uns nach seiner Vorschrift je am siebenten Tage der Arbeit enthalten, um das Gesetz zu hören und es genau zu erlernen. (Alterth. 16, 2, Gegen Apion 18.) Hier hören wir allerdings den Schüler des Pharisäismus, der die erhabene Tendenz des Sabbaths nach der Bibel einseitig auf das Studium des Gesetzes beschränkt. Wird doch in I. Meg. 75 L-ip mpo mit „Vorlesung aus der Thora" übertragen. Bestätigt also Josephus, daß damals an jedem Sabbath die Vorlesung aus der Thora stattfand, so ist doch seine Bemerkung antitraditionell, daß auch die Schriften Daniel's vorgelesen würden, so daß dieser also noch zu den Propheten gezählt wurde. — Nach Josephus wird am Peßachfeste 7 Tage ungesäuertes Brod gegessen, so daß er nichts von der traditionellen Auffassung des mW zzyz weiß. Ebenso wenig kennt er für das Schabuothfest die Bedeutung, daß an diesem Tage die Zehn Worte auf Sinai verkündet worden. Auch den Anfang des Jahres mit dem Monat Tischri ignorirt er und läßt das Jahr »ach dem biblischen Gebot mit Nissan ansangen. Ueberhaupt sagt er von der Feier des Neujahrs, Roseb basobanab, so gut wie gar nichts, da er nur des Opferns am 1. Tage des siebenten Monats erwähnt. Da er sich sonst so streng an die Bibel hält, muß man schließen, daß zu seiner Zeit das Schopharblaseu noch keine cultuelle Bedeutung hatte, sondern nur das Versöhnungs- und Laubhüttenfest ankündigen sollte. Jndeß auch vom Versöhnungstage sagt Josephus nichts weiter, als daß man am 10. Tage des Monats Tischri bis zum Abend faste, obschon aus anderen Quellen die außerordentliche Feier dieses Tages zu jener Zeit sicher bezeugt ist. Am meisten in Widerspruch befindet sich Josephus mit der Tradition hinsichtlich des Laubhüttenfestes, so daß man zu der Zeit des ersteren die biblischen Vorschriften ganz anders verstanden haben muß, als im traditionellen Gesetze. Das Aufschlagen von Hütten versteht Josephus nur als eine Vorbereitung auf die Winterkälte und Tin yy ns erklärt er mit Früchten des Pfirsichbaumes (Alterth. 3, 10, 4). An einer anderen Stelle giebt er an, daß mit dem Feststrauß auch „Citronen" getragen wurden, wie aus der bekannten Geschichte, daß das Volk den Alexander Janai, weil er beim Opfer am Laubhüttenfeste das Wasser auf den Boden gegossen, mit Citronen beworfen habe, hervorgeht. Das Etrog erwähnt er nicht. Wir müssen daraus ziehen, daß die talmudischen Gebräuche am Laubhüttenfeste zur Zeit des Josephus noch | nid^t stattfanden, sondern sich vielmehr an die Auffassung des lNehemia anschlossen. Nicht minder widerstreitet die Auslassung des Josephus über die von der Thora vorgeschrielene Vorlesung des Gesetzes am Laubhüttenseste je alle 7 > Jahre den talmudischen Mittheilungen. Er sagt (Alterth.!4, 8, 12): „Wenn das Volk je nach 7 Jahren am Laubi hüttenfeste sich zum Opfer versammelt, soll der Hohepriester auf einem erhöhten Orte das Gesetz vorlesen." Nach der! Mischna fand die Vorlesung nicht an dem genannten Feste, sondern am Schlußfest statt. Nach dem Wortlaute des Jose-!phus fand eine viel umfänglichere Vorlesung statt, als worauf sie die Mischna Sota 41 beschränkte. Nach der Mischna vollzog der König diese Vorlesung und der Hohe Priester reichte ihm die Thora. Jndeß liegt hierin kein Widerspruch,! da es zu Josephus Zeit keinen König mehr gab. ' (Fortsetzung folgt.) Deutschland. Leipzig, im April. (Privatmitth.) Zur öffentlichen Prüfung unserer Religionsschule hat Herr Jacobsohn, der sich durch die Anregung Verdienst erworben, den Gemeindegesang durch die Vorbereitung der Schüler und Schülerinnen der Religionsschule für denselben zu fördern, einen Aufsatz über „die Erziehung unserer Jugend zum Gottesdienste" vorangeschickt. Der Aufsatz ist lesens- und beherzigenswerth, und dringt iusonders darauf, daß in den Religionsschulen wenigstens jeden Monat, möglichst jede Woche mit dem Unterrichte jeitt Gottesdienst verbunden werde, bei welchem die synagol galen Gesänge durch die Zöglinge der Anstalt ausgesührt! werden. Der Vers, will, da die Herstellung eines Sabbath- Nachmittags-Gottesdienstes für die Jugend noch immer eine fragliche sei, namentlich was ihre Dauerhaftigkeit beträfe, dafür einen Ersatz in der angeführten Weise finden, da es dem Beschlüsse des Vorstandes allein anheim gegeben | ift, eine solche Einrichtung zu treffen, die noch dazu gar keine Kosten verursacht. Wir glaubten diesen Gedanken hier!kurz andeuten zu müssen, weil er allerdings recht fruchtbar! erscheint.