Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1887)
- Date
- 1887-04-21
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227680--44347-3266621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
245 Josephus undie Tradition. i. Das neuere Judenthum beruht auf dem rabbinisch-talmudischen, und dieses auf dem biblischen. Um so wichtiger ist es, dieses zweite, gewöhnlich das traditionelle Judenthum oder die Tradition genannt, indem es kühn über 13 Jahrhunderte hinweg eine Brücke von den Männern der großen Versammlung zu den Propheten, von diesen zu den Aeltesten, von diesen zu Josua bis Moses an Sinai schlug, in seiner Entwickelungsgeschichte, seinem Wesen und seiner Tendenz zu erkennen und in's Klare zu bringen. Gewiß ist für diese Entwickelungsgeschichte in der neueren Zeit schon vieles geschehen; aber die Arbeiten bezogen sich doch mehr auf die äußere Geschichte, auf die Männer, welche die lange Kette der Talmudweisen bildeten, deren Lebensstellung und Wirksamkeit, als auf den eigentlichen Inhalt sowohl des traditionellen Gesetzes, als auf das in der Agada zum buntfarbigen Ausdruck gekommenen Gedankeninhalts. Und doch ist dies für das Verhältniß des jetzigen Judenthums zum traditionellen von großer Bedeutung, insbesondere wann und wie sich ein Brauch gebildet und gesetzt hat, der später im Talmud zur Ausgestaltung und zur autoritativen Feststellung gekommen. Es ist selbstverständlich, daß der Talmud selbst den meisten Stoff hierzu liefert, da er eben die Discussion über die zahllosen Detailfragen in kurzen Zügen gewissermaßen protocollarisch bringt, Discussionen, welche die Bräuche in verschiedenartigster Gestalt zeigen, bis eine Entscheidung getroffen worden, die jedoch meist sich erst später herausgebildet hat. Da ist denn auch noch ein Hilfsmittel vorhanden, das uns gerade in die Zeit vor dem Falle Jerusalems versetzt, wo das ganze Gesetz noch in der Practischen Ausführung war, soweit es eben damals schon bestand, in diese Zeit, wo um des Gesetzes willen ein starker Parteikampf zwischen den Trägern der Tradition, den Pharisäern, und den Gegnern derselben, den Sadducäern, stattfand. Daß gerade damals durch Hillel und Schamai auf festere Basis gestellte traditionelle Gesetz hatte also noch um seine Existenz zu kämpfen, um den Platz, den es im Leben des Volkes einnehmen sollte. Dieses Hilfsmittel sind die Schriften des Flavius Josephus, der namentlich in seinen „Alterthümern", in seiner Streitschrift gegen Apion und in seiner Lebensbeschreibung die vielfältigste Gelegenheit hatte, über die Satzungen und Bräuche seiner Nation zu sprechen. Jndeß ist dies doch nicht in dem Maße der Fall, wie man es wünschen möchte, da er sich einerseits vorzugsweise mit dem beschäftigt, was in der Bibel enthalten ist, andererseits, wie das so oft geschieht, die Gegenwart mit ihren Eigenthümlichkeiten als bekannt voraussetzt. Jedenfalls jedoch giebt eine genauere Prüfung eine nicht zu verachtende Ausbeute. Josephus war Schriftgelehrter und Pharisäer und bezeugt wiederholt seine Strenggläubigkeit. Wir haben es also hier nicht mit einem Gegner der Tradition zu thun, und seine Bemerkungen haben deshalb, wenn auch bisweilen oberflächlich, volles Gewichts. Man erinnert sich vielleicht, daß wir schon früher mit Hülfe der Berichte des Josephus nachgewiesen haben, wie in zwei wichtigen Punkten in der Zeit vor dem Falle Jerusalems eine viel strengere Praxis stattgefunden, als das traditionelle Gesetz nachher festgestellt hat, sodaß dasselbe eine Entwickelung zur milderen und vernunftgemäßeren Praxis bezeugt, es sind dies: die Erlaubniß des kriegerischen Kampfes gegen den Feind auch am Sabbath, und die Grenzen für die Ausübung plastischer Kunstwerke seitens der Juden. Wir können deshalb diese beiden Momente hier übergehen und wollen einige andere wichtige Punkte ins Auge fassen. Hinsichtlich des Gebetes äußert sich Josephus (Alterth. 4, 13): „Zweimal des Tages, Morgens, wenn der Tag anbricht, und Abends, wenn man schlafen gehen will, soll man Gott für die Wohlthaten preisen, die er den aus der Gefangenschaft Aegyptens Erlösten erwiesen hat, denn nichts ist billiger, als das man Gott für die von ihm empfangenen Wohlthaten Dank sage und ihn dadurch geneigt mache, uns neue Wohlthaten zu erweisen." Es steht dies im Widersprach mit der talmudischen Feststellung dreier täglicher Gebetszeiten, welche darauf gegründet wird, daß jeder der drei Erzväter eine dieser Gebetszelten angeordnct habe, aber daß die große Versammlung sie den Patriarchen entlehnt hätte. Bekanntlich hat Rabbi Josua die Ansicht gehabt, daß diese drei Gebete mit Beziehung auf die Opfer, welche das Gebet ersetzen sollte, angeordnet seien, sodaß also das dritte Gebet erst nach dem Aufhören der Opfer, also nach der Zerstörung des Tempels eingeführt worden. Josephus bestätigt also diese letztere Ansicht. Man kann hiergegen sich noch auf Daniel 6, 11 berufen, der „drei Male des Tages auf seinen Knien kniete und betete." Allein wer die Stelle im Buche Daniel genauer prüft, erkennt, daß daselbst von einem persönlich von Daniel für sich gebildeten Brauche gesprochen wird, sodaß auf eine Allgemeinheit desselben nicht geschlossen werden dürfe. Bestimmte Schlüsse auf die schon damals üblichen Gebetstücke kann man aus den Worten des Josephus nicht ziehen, nur zeigen sie, daß schon damals die Erinnerung an den Auszug aus Aegypten sich durch die Gebete zog und als Pflichtinhalt des jüdischen Gebetes betrachtet wurde. Jedenfalls hatte sich zu Josephus' Zeit die Gebetordnung, welche in 1) Bereits vor mehr als 2; Jahren machten wir auf diesen Gegenstand aufmerksam und veranlaßten den rir. M, Dnschak zur Abfassung seiner Schrift „'iT'i 10 Josephus Flavius und die Tradition. Wien, Schloßberg, 1864". Dieselbe hat jedoch nicht die verdiente Beachtung gefunden.