Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 15 (14.4.1887)
- Date
- 1887-04-14
- Page
- Seite 236 (sequence 12)
- Language
- German
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236 und die Hälfte der Gesanuntbaukostell des Gymnasialgebäudes gegeben, sowie außerdem die Anstalt noch mit bedeutenden Geldmitteln zu Stipendien ausgestattet. Rußland. Petersburg, im März. Die deutsche „Petersb. Ztg." theilt aus den Veröffentlichungen des Kriegsministeriums über die letzte Rekrutenaushebung einige interessante Daten mit. In die Meldelisten waren im Ganzen 832 000 Mann eingetragen, von denen 45000 Juden. Die Zahl der eingetragenen Juden hatte sich gegen das Vorjahr (1885) um fast 3 pCt. vermehrt, die der anderen Nationalitäten um fast 2 pCt. vermindert. Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß bei der Rekrutirung mit äußerster Strenge gegen die Juden vorgegangen wird und man ein besonderes Gewicht auf die Einziehung jüdischer Rekruten gelegt hat. Denn bei gleichem Verfahren gegen alle Nationalitäten würden auf die 87 Millionen Bewohner des europäischen Rußland 43/4 Mill. Juden kommen, eine Zahl, welche die letzte Volkszählung um l1/4 Mill. übersteigt. Da aus diesen Volkszählungen 3^ Mill. Juden in Rußland sich ergaben, würde eine gleichmäßige Eintragung 35 000 Juden in die Listen einzutragen gewesen sein. Jndeß haben außerdem in diesem Jahre die Juden auch besonders noch an Geldstrafen bluten müssen. Bekanntlich hat ein Gesetz vom 12. April 1886 für die Einstellung der Juden Bestimmungen festgesetzt, deren Erfüllung in vielen Fällen ganz unmöglich ist, die aber für die Verletzung derselben bedeutende Geldstrafen feststellen. Diese sind denn auch reichlich benutzt worden, denn für das Aushebungsjahr 1886 sollen diese Geldstrafen 1200000 Rubel betragen. Wenn diese in die Staatskasse laufen, so kann man sich ein weiteres Bild von diesen Vorgängen selbst machen! Petersburg, 3. April. Hier in Petersburg wurden in der vorigen Woche die Läden der Israeliten, welche mit Proviant für die Osterfeiertage handeln, auf Befehl des Stadthauptmanns Grosser geschlossen, und nur auf die Fürsprache des Herrn Warschawsky wurde den Betroffenen wieder gestattet, über die Feiertage hinaus zu handeln. Rumänien. Wien, 3. April. Das „W. T.-Bl." enthält folgenden Artikel: „Heinrich Heine hat nnter dem Titel: „Der Rabbi von Bacharach" eine ergreifende Novelle geschrieben. Sie schildert die Leiden der Juden im Mittelalter, und der Hauch der Poesie verklärt ein Bild, das sonst nichts Anziehendes bietet. Der Lenz hat seinen Einzug gehalten; Alles grünt und blüht an den Ufern des Rheins. Es ist eine mondbeglänzte Zaubernacht; die Juden feiern ihr Osterfest, das Fest ihrer nationalen Wiedergeburt und Befreiung. Da wird dem Rabbi von Bacharach eine geheime Kunde. Ein Complot ist geschmiedet, um die Juden zu vernichten. Nur noch wenige Minuten und der Mord wird sein Handwerk beginnen. Da ergreift der Rabbi die Hand seiner schönen jungen Frau, und Beide wandern aus, um nicht mehr zurückzukehren. Sie lassen Hab und Gut zurück. Am Ufer steht ein Kahn bereit, der sie Beide aufnimmt. Ein goldlockiger Jüngling führt sie und während ihrer Stromfahrt sehen sie, wie aus dem Judenviertel die Flammen aufsteigen und den Himmel röthen. Das Bild ist voll von geschichtlicher Wahrheit. Bei jedem Osterfeste mußten die Juden fürchten, daß die schaurige, auch unserer Zeit sattsam bekannte Mähr hervortrete, um als Borwand für den religiösen Haß, die Raub¬ und Mordgier benützt zu werden. Der ganze Jammer der Menschheit offenbart sich uns. Die schönste Jahreszeit, der Frühling, das von den größten Ideen erfüllte Fest, Ostern, wird entweiht durch den schmachvollsten Aberglauben, durch die schändlichsten Ausschreitungen der Leidenschaften.! Es ist für unser Jahrhundert nicht so ehrenvoll, daß jbie Blutfrage hinsichtlich der Juden neuerdings zur Erörte-! rung gebracht werden konnte. Schon in den Zeiten Reuchlin's und Hutten's war es von christlichen Gelehrten, welche die hebräische Literatur beherrschen, festgestellt, daß die Juden in ihren Gesetzen und Gebräuchen, in ihrem ganzen religiösen Leben nichts haben, was der erhobenen Anklage auch nur im Mindesten zur Begründung dienen kann. Gegen das Ende des Mtttelalters war es bereits mit strengster Evidenz erwiesen, daß der rituelle Mord eine den Juden angedichtete Fabel, die oft wiederholte Blutanklage, nichts als eine schändliche Verleumdung war. Dennoch wurde die Fabel in unserer Zeit niit der dem Antisemitismus eigenen Gewissenlosigkeit und Ignoranz wieder ausgenommen. Wir verweisen auf das vortreffliche Buch des Dr. Kopp über den Prozeß Rohling contra Bloch, um uns alle weitläufigen Erörterungen zu ersparen. Wir würden den Gegenstand nicht berührt haben, wenn nicht eine unabweisbare Pflicht uns dazu zwingen würde. In Rumänien werden Bilder verbreitet, welche Juden darstellen, wie sie Christenkinder zum Osterfeste schlachten. Weiß man, was diese Vorstellungen bedeuten? Diese Bilder sollen das rumänische Volk in Aufregung versetzen, diese Bilder sollen eine blutige Judenverfolgung einleiten. Hinter diesen Bildern lauern Raub und Mord, lauern Aberglaube und I Fanatismus in entsetzlicher Grausamkeit. Wir veröffentlichen i diese Thatsache, um möglicherweise ein namenloses Verbrechen zu verhüten. Der Plan besteht, wehrlose Menschen der Wuth eines fanatischen Pöbels preiszugeben. Vielleicht empfindet die rumänische Regierung es als ihre Pflicht, die Geschichte