Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-04-14 · Heft 15 (14.4.1887) · p. Seite 227

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 15 (14.4.1887)
Date
1887-04-14
Page
Seite 227 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227663-3227679--44328-3266601
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

227 in das Judenthum eingeführtes Zuchtmittel (s. Wiesner, Der Bann in seiner geschichtlichen Entwickelung auf dem Boden des Judenthums. Leipzig, Leiner, 1864), war durch seinen Mißbrauch in völlige Mißachtung gerathen und vor dem ersten Hauche der Bildung in den mittel- und westeuropäischen Ländern völlig verschwunden. In mehreren Staaten, so auch durch das preußische Judenreglement, war er bereits gegen Ende des vorigen Jahrhunderts verboten. Es war deshalb ein sehr überflüssiger Einfall Lasker's, der aus seiner Kindheit von einem solchen Falle im Posenschen oder in Galizien gehört haben wollte, zu beantragen, daß die Bestimmungen über die Excommunication auch auf das Judenthum ausgedehnt werden sollten. Das „Austrittsgesetz" wurde erst später, ebenfalls auf Andringen Lasker's, erlassen, und stammte allerdings aus dem Geiste, der die Maigeseye dictirt hatte. An eine Beseitigung derselben wird nicht gedacht. Der Friedensschluß ist also da, und wir können uns dessen aus den allgemeinen Gründen freuen, die wir oben auseinandergesetzt. Ob aber der Staat, gerade wie und weil er in den Maigesetzen zu weit gegangen, nun auch in seinen Concessionen wieder zu weit gegangen, und ob deshalb der Frieden ein dauernder werde sein können, diese Fragen unterliegen an dieser Stelle nicht der Erörterung. Das Vereinswesen. Es liegt in der Natur der Menschen der Trieb, sich zu trennen, auseinander zu gehen; dann aber wieder der Drang, sich zu vereinen, zu verbinden, zu vergesellschaften. Wir haben schon öfter bemerkt, daß dies der Gedankeninhalt der Erzählung vom babylonischen Thurme ist. Nun, zersplittert, zerstreut, in tausende von Gruppen vertheilt ist der jüdische Stamm wie kein anderer jemals. Um so nothwendiger ist für ihn, daß seine Individuen sich überall und zu aller Zeit gedrungen fühlen, zu gemeinsamen Zwecken sich zu vereinigen. Wir behaupten, daß das Bereinsweseu für Judenthum und Juden eine Lebensbedingung ist. Thöricht wäre es, jenen Vorwürfen unserer Gegner, daß die Juden allzusehr zu speeiellen Zwecken Vereine bilden, irgend eine Bedeutung cinzuräumen. Wir sehen bei den Katholiken und Protestanten mit einem außerordentlichen Eifer ausschließliche Vereine Herrichten, für alle Schichten des Volkes, für alle Lebensstufen, für beiderlei Geschlechter. Diese katholischen Vereine schließen selbst die Protestanten ans, und ebenso umgekehrt. Wie sollten wir dazu kommen, eine Ausnahme zu machen, und unsere besten Zwecke preiszugeben?! Es ist kaum ein Wort hierüber zu verlieren. Das Bereinsweseu ist eine uralte jüdische Institution. Da steht vor uns der ehrwürdige Name n-zr,! Nicht bloß wird im Talmud die Stadtgemeinde eine tj; mzn genannt, sondern auch rr.so hv mzn heißt ein Verein, der sich zu einem wohlthätigen Zwecke gebildet hat (Pessach 113,2), und der Bestand einer Beerdigungsgesellschaft wird in jeder Stadt vorausgesetzt (ndw Nmizn NDD2 Movd katon 27,2). Die jüdische Gemeinde als solche besteht zu Cultus- und Unterrichtszwecken. Die wohlthätigen Werke gehören nur dann in ihr Bereich, wenn sie eben ein Bedürfnis für alle Mitglieder betreffen. Da die Gemeindelasten auf alle Mitglieder vertheilt werden, so wäre es ungerecht, aus denselben die Mittel für Zwecke zu ziehen, welche eines speeiellen Inhalts sind. Die Wohlthätigkeit kann und darf nicht nach den: Schema eines Gemeindeetats behandelt; werden. Sie ist Sache der persönlichen Opferwilligkeit, des persönlichen Eifers. Obschon ursprünglich die Armenpflege eine Sache der Gemeinde war und deshalb mit der Bildung einer Gemeinde auch eine „Kuppa und Tamchui" (Jor. Deal) Abschn. 247) vorgeschrieben war, aus welcher den Armen Unterstützung gereicht wurde, namentlich den fremden Durchreisenden (die Beiträge konnten selbst vom Gerichte eingezogen werden —) so kam dies doch im Laufe der Zeit in Verfall, und die Subvention der Armen wurde Sache freier Vereine. Es gereicht der gegenwärtigen Zeit zum Ruhme, daß sie die alten Vereine reorganisirt und eine große Zahl neuer Vereine gebildet hat, deren Thätigkeit sich auf alle Zweige der Barmherzigkeit erstreckt. Ueberschauen wir dieselben. 1) Vereine für die Jugend, und zwar a) für die arme, hnlfsbedürftige, namentlich Waisen, verwahrloste, blinde, taubstumme Kinder; b) für die aufstrebende Jugend, Schüler ( Bekleidung, Kost, Schulgeld), Handwerker, Studierende und Künstler, Wir haben jetzt, um die beiden letzteren besonders zu berücksichtigen, eine Anzahl Stipendienvereine, aber es ist-bemerkenswerth, daß diese im Ganzen noch geringfügig sind und lange nicht die Mittel besitzen, deren sie benöthigt wären, um nur den mäßigsten Anforderungen zu genügen. Stipendienstiftungen giebt es unseres Wissens gar nicht. Und doch sind es gerade Studierende und Künstler, welche den Verlockungen zum Abfall am meisten ausgesetzt sind, theils um ihre Studien vollenden zu können, theils um in ihrer Earriere vorwärts zu kommen. Hier wäre deshalb ein sehr wichtiger Punkt, an welchem die jüdische Wohlthätigkeit ansetzen sollte, um die Herzen der jungen Männer von Neuem an das Bekenntniß ihrer Väter zu fesseln. Einen besonderen Zweig bildet hier auch die alte, den Juden wohl eigeuthümliche Art von Vereinen zur Ausstattung armer Bräute. 2) Für Männer und Frauen. Stets wurde, wenigstens als Grundsatz, festgehalten, daß die echte Wohlthätigkeit weniger im Almosengeben bestehe, als bedrängten Männern und Frauen, die noch erwerbsfähig sind, in ihrem Geschäftsbetriebe aufzühelfen. Am geeignetsten hierzu sind Vorschuß- und Darlehnskassen. 3) Für das Alter. Man ist daran gegangen, an vielen Orten Altersversorgungsanstalten, Asyle 15*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.